Die Plaza Frau
12.10.2019 um 15:48Antrag auf Todeserklärung stellen.
Um eine Person für tot zu erklären, müssen generell zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss die entsprechende Frist eingehalten werden. Zum anderen muss eine ernste Todesvermutung vorliegen, zum Beispiel durch fehlende Lebenszeichen. Der Antrag auf eine Todeserklärung muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Also dort, wo der Verschollene seinen letzten Wohnsitz hatte. Den Antrag können nur enge Angehörige, wie Eltern, Kinder oder Lebenspartner, stellen. Bei rechtlichen Interessen können auch die betroffenen Personen oder gesetzliche Vertreter die Todeserklärung beantragen
Quelle:
https://www.rtl.de/cms/spurlos-verschwunden-wann-wird-ein-vermisster-mensch-fuer-tot-erklaert-4219844.html
wenn keiner ein Interesse hatte, sie für tot erklären zu lassen (kein Erbe zu erwarten was auch immer) sie war ja noch jung...
dann würde das vieles erklären.
wenn sie alleine wohnte, eine Mietwohnung hatte, kein Auto, ..gab es nichts was evtl. wichtig gewesen wäre zu erben.
dann hätten die Menschen, die wussten wer sie war, nur Unannehmlichkeiten. Die Wohnung kündigen, auf der Arbeitsstelle Bescheid sagen, dass sie nicht mehr lebt, bei der Gemeindeverwaltung...der ganze Papierkrieg.
JF sieht nicht so aus, wie wenn sie mit allen Menschen die ihr wichtig waren für immer gebrochen hätte.
mMn.
aber auch hier wieder die Frage...will man einem lieben Menschen, einem Angehörigen nicht ein "richtiges" Grab geben ? Frieden für den Menschen, der zur Familie gehörte ?
wenn es jemand weis, wie sie wirklich heißt / geheißen hat, und es verschwiegen, totgeschwiegen wird, dann hatte JF schon vor ihrem Tod kein liebevolles Umfeld.