@TatzFatalHathora schrieb:Wenn Belgien eines nicht gebrauchen konnte 1995, dann solch eine Geschichte mit einer Toten außerhalb Belgiens. Da ist die Antwort selbstverständlich "Diese Nummern gibt's nicht".
Diese Nummern gab es vielleicht tatsächlich nicht zu dem Zeitpunkt, als die norwegischen Ermittler anfragten. Als J.F.s Flucht entdeckt wurde, hat man natürlich erstmal die Telefonnummern gekündigt und ihr einen Mörder nachgeschickt.
Zum einen, dass für J.F. niemand unter dieser Nummer erreichbar ist, der ihr weiterhilft (Ich vermutete ja bereits, dass sie Hilfe hatte von jemand, der sich im selben Milieu wie sie befand, jedoch soziale Kontakte nach aussen hatte). Diese Hilfsperson könnte der Teilnehmer dieser Nummer gewesen sein.
J.F. versuchte 2 mal diesen Teilnehmer zu erreichen. Bei der ersten Abwahl kam vielleicht die Ansage " diese Nummer ist derzeit nicht vergeben". Da dachte sie noch, sie hätte eine Zahl verwechselt. Beim zweiten Mal wird sie gemerkt haben, dass das nur bedeuten kann, dass ihre Hilfsperson aufgeflogen war, ihr Telefon abgemeldet wurde und sie vielleicht schon gar nicht mehr lebte. Sie musste damit rechnen, dass diese Person - ich nehme mal an, es war die Frau, die das erste Mal im Plaza telefonisch buchte - auch gezwungen wurde zu verraten, wo sie sich aufhielt und mit wem sie sich treffen sollte. Deshalb hat sie sich regelrecht in ihrem Zimmer verschanzt.
Zum anderen wusste man ja, dass J.F. getötet werden muss, bevor sie reden könnte. Diese Telefonnummern und deren Teilnehmerin dürften dann nicht mit ihr in Verbindung gebracht werden. Kurzerhand hat man den Anschluss abgemeldet. Was sollte man sonst machen. Und sie hatten Glück, dass die Ermittler nicht nachfragen könnten, wer vor der Abmeldung den Anschluss hatte. Das fiel nämlich unter den Datenschutz und dazu hätte die norwegische Staatsanwaltschaft ein langwieriges, bürokratisch aufwendiges und teures Amtshilfeersuchen stellen müssen und das ist bei einem Suizid nicht vorgesehen.
Warum dieser Treffpunkt in Norwegen und nicht in Belgien.
Na man war sich schon darüber im Klaren, dass Staatsanwälte und Richter und Leute aus den Polizeireihen zu den Kunden der Sexclubs gehörten. Das wurde ja auch später offenbar. Da ging man nicht einfach zur Polizei in Belgien und sagte, "hört mal, bei Sexorgien mit xxxxx kamen Kinder zu Tode".
Vielleicht war die Hilfsperson aus Norwegen oder/und kannte dort Leute, die J.F. weitergeholfen hätten.
Oder der Journalist/Anwalt schlug diesen Treffpunkt dort vor, denn weit weg von Belgien erschien ihm einfach sicherer. Verständlich, dass man aus Überlebensgründen sich nicht mit einer Flüchtenden, die brisante Informationen über ihre Verfolger preisgeben will, nicht vor deren Haustür trifft.
Ob J.F. Im Plaza schon Gelegenheit hatte, diesen Partner zu kontaktieren, ist ungewiss. Wenn ja, dann hielt er es sicher aus Überlebensgründen besser, den Mund zu halten. Er hat nämlich mit Sicherheit mitgekriegt, was J.F. passierte. Wenn nein, dann wird er sich aus denselben Gründen im Hintergrund halten. Und sich auch nicht melden, um zur Identitätsklärung beizutragen. Ob es Lois Fergate war?
Warum waren Kleidung, Koffer, Waschbeutel usw verschwunden? Die Verfolger wollten 1. Sichergehen, dass nicht auch schriftliches oder Bildmaterial bei J.F. war, was etwas über sie und das Milieu verraten könnte. Sie warfen wohl kurzerhand alles in den Koffer und nahmen ihn mit. Die verbliebenen Sachen in der Tasche erschienen ihnen nicht verräterisch.
Oder sie untersuchten gerade alle Sachen und Kleidungsstücke, ob etwas eingenäht war oder so und sie wurden gerade gestört. (Security.?) Deshalb Schuss in das Kissen zum Vertreiben, alles restliche rein in den Koffer und raus aus dem Zimmer.
Nur die Anmeldung konnten sie nicht manipulieren. Und darin, so nehme ich an, hat J.F. Hinweise hinterlassen. Sehr deutliche, die nach Belgien zeigen. Sie wollte aufmerksam darauf machen. Sie wollte damit sagen " das bin zwar nicht ich, aber dort passiert grad was, schaut dort nach" . Im Zusammenhang mit einem Mord an ihr hätte man sicher intensiver recherchiert. Man hätte ein Amtshilfeersuchen eingeleitet. Die belgische Polizei hätte der norwegischen einiges erklären müssen. J.F. konnte ja nicht ahnen, dass ihr Tod als Selbstmord dokumentiert wurde. Das bevorstehende Pfingstwochenende war bestimmt auch kein Antrieb für Überstunden der Ermittler und die Rechtsmedizin und den Staatsanwalt. Die waren vielleicht sogar schon im Urlaub und gar nicht zu erreichen. Man kennt das ja von sich selber. Wenn das Wochenende oder Feiertage bevorstehen, dann nimmt man lieber den Weg des geringsten Widerstandes.