@kleinundgrün d.fense schrieb:
bis dahin was... Unschuldsvermutung?
Klar. Nur habe ich das abstrakt beschrieben.
Naja, ich rede auch von STA und Polizeikommisssaren....
Das wäre also ertsmal eine Vorhaltung die rechtlich noch nicht durch ist, dennoch wird es herausposaunt.
Scheint also die Richtigstellung (aus sicht des Komissar) Vorrang vor evtl. Schäden und Persöhnlichkeitsrechten zu haben.
Es fehlt dabei "Wahrscheinlich" "aus unserer Sicht" "mutmaßlich" und fallen Wörter wie "eindeutig".
Und das ist absolut unterste Schiene meiner Meinung nach.
kleinundgrün schrieb:Letztlich hilft es, sich in das Opfer des Angreifers hinein zu versetzen und für Dich zu überlegen, ob Dir Hilfe auch in Form des Umfahren des Angreifers recht wäre. Moralisch ist das sicherlich keine einfache Situation.
Naja, moralisch wäre für mich der Fall einfach wenn ich wirklich sicher wäre die Situation zu erfassen.
Nur überzeugt mich eben die rechtliche praxis sowie die "Rückendeckung" der verschiedenen Interessensgruppen lieber egoistisch zu handeln.
kleinundgrün schrieb:Deine "Ausrede" birgt zum einen die Gefahr, dass man das schlicht nicht glaubt (Aussagen können recht gut psychologisch begutachtet werden) und zum anderen ist es fraglich, ob nicht trotz eines solchen Schocks von Dir erwartet werden kann, keine Menschen umzumähen.
Deswegen auch KEIN einziges Wort, nichts außer Personalien.
Kein Wort über wetter, Stau, Urlaub,Verkehr, Baustellen, Wohnort,... so sagen es Anwälte immer wieder.
Auf jeden Fall war jedes Wort des Fahrers ohne ich rechtlich beraten zu lassen meiner Meinung nach zuviel.
Auch wenn der gegenüber vielleicht ein Mensch oder noch so nett und auf Deiner Seite ist... oder dringend wissen will was los war um die Situation einzuschätzen.. schweigen ist Gold?
IMHO JA! Sch* drauf, selbstschutz geht vor.
In den USA würde man wohl sagen "oh, das Gaspedal klemmte und vor schreck bin ich nochmal volle kanne rückwärts"
Oder "ich fühlte mich von dem Bedroht"
Feldwebel schultz war schon nicht blöd....
yenredrose schrieb:
Das wäre wahrscheinlich meine Aussage gewesen wenn ich solch einen Mitmenschen überfahren hätte.
Warum nicht: "Ich habe gesehen, wie er weiter Passanten mit dem Messer bedrohte und habe ihn deswegen umgefahren"?
Die Folgen siehst Du gerade, das ist doch genau die Geschichte die der Fahrer erzählt.
Wenn in Deinem Abstrakten Fall die Zeugen sich an etwas anderes erinnern oder die Zeitlichen abläufe bei denen etwas anderes ergeben, nochdazu die Pol/STA gerade keinen Helden brauchen kann.....
Im blödsten Fall kommt dann noch eine Zivilklage und der Täter bekommt von der Versicherung ein auskommen.
@yenredrose @d.fense
d.fense schrieb:
Hoffentlich kommen bald Fahrassistenten die mir im worst case die Enscheidung abnehmen....
Das letzte was Programmierer einem Fahrassistenten mitgeben wird das absichtliche Anfahren von Personen zu erlauben. Mit eingeschaltetem Fahrassisten wird es dann eben genau nicht mehr möglich sein betrunken in eine Fußgängergruppe zu fahren,
Sorry, das kam falsch rüber.
Ich meinte eben dieses, wenn mein Auto aktiv verhindert als Hilfsmittel zur Nothilfe eingesetzt zu werden brauche ich nicht darüber nachdenken.
yenredrose schrieb:Hast recht, darauf kann man sich berufen und geht straffrei aus.
Problem ist Du mußt auch dies nachweisen wenn Dir einer was will.
Und daß Zeugen für die Tonne sind oder Du etwas ielleicht falsch erfasst kann auch passieren.
Man muß sich nicht zur Sache äußern soweit ich weiß. Und eine Schock wird jeder haben der sowas sieht also kann man sich ja auch die ersten tage gar nicht äußern.... oder zumindest nicht rechtsverbindlich?