Sichergestelltes Handy - Polizei fahndet nach Sex-Täter
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13.08.2016 um 17:00@PurePu
Da es sich hierbei um den Verdacht einer Straftat an einem nicht identifizierten Opfer handelt, schließt sich das nicht zwingend aus, so man sie findet. Kommt natürlich drauf an, was im Video genau zu sehen ist. Wenn das Video schon an sich eine offensichtliche und nicht nur eine mutmaßliche Straftat zeigt, brauchts natürlich keine Anzeige vom Opfer. Inwiefern der Beischlaf mit einer schlafenden Frau an sich schon strafbar ist, bin ich überfragt. Ich denke schon, dass die Aussage der Frau relevant ist, ob es zur Strafverfolgung kommt. Sie könnte ja auch ihn entlasten und sagen, dass sie damit einverstanden ist/war.
Da es sich hierbei um den Verdacht einer Straftat an einem nicht identifizierten Opfer handelt, schließt sich das nicht zwingend aus, so man sie findet. Kommt natürlich drauf an, was im Video genau zu sehen ist. Wenn das Video schon an sich eine offensichtliche und nicht nur eine mutmaßliche Straftat zeigt, brauchts natürlich keine Anzeige vom Opfer. Inwiefern der Beischlaf mit einer schlafenden Frau an sich schon strafbar ist, bin ich überfragt. Ich denke schon, dass die Aussage der Frau relevant ist, ob es zur Strafverfolgung kommt. Sie könnte ja auch ihn entlasten und sagen, dass sie damit einverstanden ist/war.
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13.08.2016 um 18:58@Comtesse
Da es eine öffentliche Fahndung war, fürchte ich, dass das Video recht eindeutig ist. Warten wir es mal ab, würde mich in diesem Fall wirklich interessieren, was Sache ist.
Da es eine öffentliche Fahndung war, fürchte ich, dass das Video recht eindeutig ist. Warten wir es mal ab, würde mich in diesem Fall wirklich interessieren, was Sache ist.
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13.08.2016 um 22:17@PurePu
Ja, bin auch gespannt, ob wir davon noch was hören. Da der Mann aus dem Video sich gestellt hat, wird er ja sicher auch Angaben dazu gemacht haben, wer die Frau war. Wenn er das kann und sie nicht eine Art Zufallsopfer war, dessen Identität ihm gar nicht bekannt ist (z.B. mittels K.O.-Tropfen aus einer Bar oder einem Club abgeschleppt). Stelle ich mir auch krass vor, als Frau auf diesem Weg sowas zu erfahren im Nachhinein. Ich glaub, ich würde gar nicht wissen wollen, was der oder die mit mir gemacht haben. :o:
Ja, bin auch gespannt, ob wir davon noch was hören. Da der Mann aus dem Video sich gestellt hat, wird er ja sicher auch Angaben dazu gemacht haben, wer die Frau war. Wenn er das kann und sie nicht eine Art Zufallsopfer war, dessen Identität ihm gar nicht bekannt ist (z.B. mittels K.O.-Tropfen aus einer Bar oder einem Club abgeschleppt). Stelle ich mir auch krass vor, als Frau auf diesem Weg sowas zu erfahren im Nachhinein. Ich glaub, ich würde gar nicht wissen wollen, was der oder die mit mir gemacht haben. :o:
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14.08.2016 um 01:05Comtesse schrieb:Wenn die betroffene Frau im Video gefunden wird und ihn nicht anzeigt, wird man hier wohl nichts mehr hören.Da sich diese Frau nie gemeldet hat weil sie sich ansonsten sich auf den Bildern erkannt hätte, muss man davon ausgehen das sie nichts davon weiß.
Das Problem ist sollte sie ausfindig gemacht werden und sich darin erkennen muss man sich erstmal überlegen ob eine Anzeige überhaupt Sinn macht.
Viel Aufwand, Vernehmungen, Gerichtsverhandlung für ein Opfer und der Täter kommt dann mit einer Bewährungsstrafe davon und lacht sich eines.
Für eine mögliche Bewährungsstrafe die Freizeit opfern gedanklich sich wochenlange mit dem zu beschäftigen und oft schlussendlich keine unmittelbaren Konsequenzen für die Täter haben schreckt leider viele Opfer ab. Traurig aber wahr.
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14.08.2016 um 05:09Wenn man jetzt offensichtlich missbraucht wird im normalzustand seiner geistigen Fähigkeit ist es eine Sache. Aber wenn man unter Drogen missbraucht wurde und vielleicht noch freiwillig vorher wo mitgegangen ist. Vieleicht sogar wie in meinem Nahbereich, geht mit in ein Asylwerberheim. Die hatte natürlich auch kein Verständniss zu erwarten.
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14.08.2016 um 07:59Sexuelle Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person erfüllen den Tatbestand der Vergewaltigung . Kein Opfer ist selbst Schuld oder mitschuldig wenn es vergewaltigt wird, denn die Entscheidung dazu trifft alleine der Täter, egal von was er sich vielleicht ermutigt fühlte.
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14.08.2016 um 09:09Eine Vergewaltigung ist kein Antragsdelikt und das Opfer kann es somit nicht aussuchen ob es eine Strafverfolgung wünscht oder nicht.
Theoretisch könnte gegen den Täter sogar ein entsprechendes Verfahren geführt werden, ohne dass das Opfer bekannt ist , wenn das Video zweifelsfrei die Handlungsunfähigkeit des Opfers zeigt.
Theoretisch könnte gegen den Täter sogar ein entsprechendes Verfahren geführt werden, ohne dass das Opfer bekannt ist , wenn das Video zweifelsfrei die Handlungsunfähigkeit des Opfers zeigt.
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14.08.2016 um 09:49@BigMäc
Eine Vergewaltigung ist aber schwer zu beweisen, wenn das Opfer keine Aussage macht und der Täter sich auf Freiwilligkeit / Einvernehmen beruft. Es gibt Leute, die machen sexuell die unglaublichsten Sachen freiwillig mit, auch Gewalt, oder "sich totstellen", gibt nichts, was es nicht gibt, daher ist ohne Opferaussage der Nachweis kaum zu erbringen, es sei denn, das Opfer kam dabei zu Tode oder das Opfer ist bekannt und Zeugen können glaubhaft machen, dass es das nie freiwillig über sich ergehen hat lassen. Dazu müsste, wenn das Video dieser "Zeuge" ist, dort schon eindeutig erkennbar sein, dass die Frau wirklich bewusstlos ist (und nicht nur so tut) und mit ihr Dinge gemacht wurden, denen sie auch vorher und nachträglich nicht zugestimmt hat. Der TV sieht auf den Fahndungsbildern locker und entspannt aus, als hätten zumindest er und der Filmende zusammen einen Heidenspaß, so wie er lacht, fraglich ist, ob das nur eine verfälschte Momentaufnahme ist, denke aber, ohne Aussage des Opfers wird auch entsprechende Brutalität zu sehen sein müssen, damit das Video als einziges Beweismittel ausreicht. Ich habe z.B. eine Bekannte, die mir mal gesagt hat, dass ihr Partner sich auch nachts an ihr "bedient", wenn sie schläft, die ihm das auch erlaubt hat. Es gibt eben wie gesagt nichts, was es nicht gibt, ohne die Frau zu kennen, lässt sich daher schwer bis unmöglich einschätzen, wie sie dazu steht.
Eine Vergewaltigung ist aber schwer zu beweisen, wenn das Opfer keine Aussage macht und der Täter sich auf Freiwilligkeit / Einvernehmen beruft. Es gibt Leute, die machen sexuell die unglaublichsten Sachen freiwillig mit, auch Gewalt, oder "sich totstellen", gibt nichts, was es nicht gibt, daher ist ohne Opferaussage der Nachweis kaum zu erbringen, es sei denn, das Opfer kam dabei zu Tode oder das Opfer ist bekannt und Zeugen können glaubhaft machen, dass es das nie freiwillig über sich ergehen hat lassen. Dazu müsste, wenn das Video dieser "Zeuge" ist, dort schon eindeutig erkennbar sein, dass die Frau wirklich bewusstlos ist (und nicht nur so tut) und mit ihr Dinge gemacht wurden, denen sie auch vorher und nachträglich nicht zugestimmt hat. Der TV sieht auf den Fahndungsbildern locker und entspannt aus, als hätten zumindest er und der Filmende zusammen einen Heidenspaß, so wie er lacht, fraglich ist, ob das nur eine verfälschte Momentaufnahme ist, denke aber, ohne Aussage des Opfers wird auch entsprechende Brutalität zu sehen sein müssen, damit das Video als einziges Beweismittel ausreicht. Ich habe z.B. eine Bekannte, die mir mal gesagt hat, dass ihr Partner sich auch nachts an ihr "bedient", wenn sie schläft, die ihm das auch erlaubt hat. Es gibt eben wie gesagt nichts, was es nicht gibt, ohne die Frau zu kennen, lässt sich daher schwer bis unmöglich einschätzen, wie sie dazu steht.
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14.08.2016 um 10:41@Comtesse
Deshalb verwendete ich das Wort " zweifelsfrei'. Wobei nicht davon auszugehen ist, das eine Person mit nach unten hängendem Kopf schläft, sondern wohl eher, das sie ohnmächtig ist. Meines Erachtens würde es auch keine Rolle spielen, ob es vor der Ohnmacht eine Zustimmung zu sex. Handlungen gab, denn ab der Ohnmacht hat eine Person nicht mehr dir Möglichkeit eine eventuell vorherige Zustimmung zu beenden. Somit muss der Handelnde seine Handlung unterbrechen , tut er das nicht, nimmt er Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person vor , - siehe oben.
Deshalb verwendete ich das Wort " zweifelsfrei'. Wobei nicht davon auszugehen ist, das eine Person mit nach unten hängendem Kopf schläft, sondern wohl eher, das sie ohnmächtig ist. Meines Erachtens würde es auch keine Rolle spielen, ob es vor der Ohnmacht eine Zustimmung zu sex. Handlungen gab, denn ab der Ohnmacht hat eine Person nicht mehr dir Möglichkeit eine eventuell vorherige Zustimmung zu beenden. Somit muss der Handelnde seine Handlung unterbrechen , tut er das nicht, nimmt er Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person vor , - siehe oben.
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