neverever schrieb:Weil ein Frauenhaus für Frauen ist, die kein Obdach haben
Hier muss ich nochmal drauf eingehen, weil es so wichtig ist! Das stimmt nicht! Da ich beruflich vom Fach bin:
Ein Frauenhaus ist für ALLE Frauen, die in ihrer Partnerschaft oder Familie von Gewalt betroffen oder bedroht sind oder die Angst vor Gewalt haben, zB. in Trennungssituationen.Allerdings stellt das Frauenhaus für die betroffenen Frauen oft nur eine Übergangslösung dar. Ein Frauenhaus ist keine Dauerwohnform. Frauenhäuser sind auch nicht beschützt und nur teilweise anonym. Oft kommen die Frauen ins Frauenhaus, weil sie gerade keine andere Option sehen. Für Kinder ist ein Frauenhaus ohnehin nicht optimal. In diesem Fall gab es eine andere Option: Der Wegzug der Mutter mit den Kindern. Offensichtlich wurde das in diesem Fall aus ausreichend angesehen.
Warum nach der offensichtlichen Drohung des Vaters nicht gehandelt wurde, ist noch eine weitere Frage. Allerdings muss man auch fragen, welche Handhabe man rechtlich überhaupt gehabt hätte. Ein Näherungsverbot? Vielleicht bestand dieses ja bereits, da er ja auch nur begleiteten Kontakt haben durfte. Hätte man ihn vielleicht bei begründetem Verdacht bereits festnehmen können? Das weiß ich nicht..
neverever schrieb:Und mit gemeinsamen Kindern geht das gar nicht ohne richterlichen Beschluss, der dem Vater das Umgangs- und Sorgerecht entzieht. Was in diesem Fall ja nicht geschehen ist, es wurde auf begleiteten Umgang entschieden.
Ob der Vater noch das Sorgerecht hatte wissen wir auch nicht. Dass er begleiteten Umgang haben durfte, lässt darauf keine Schlüsse zu. Auch Elternteile ohne Sorgerecht haben ein Umgangsrecht.
neverever schrieb:Sobald er sich einsichtig gibt und beim Jugendamt anruft und seine Kinder sehen will, wirst Du da hin zitiert und musst dich mit dem Vater auf Umgang einigen, sofern keine Straftaten vorliegen.
Und das ist auch absolut richtig so! Denn auch Väter haben Rechte. Wäre ja schlimm, wenn die Mutter einfach entscheiden dürfte, dass der Vater kein Umgangsrecht mehr haben darf. In Fällen, in denen die Gewaltbereitschaft des Vaters bereits aktenkundig ist, darf allerdings nicht einfach ein unbegleiteter Umgang erlaubt werden. Wenn das bei dir so geschehen ist, obwohl der Vater bereits aktenkundig war, war das schlicht ein Fehler. Hier muss eigentlich das Familiengericht mit eingeschaltet werden.
Es tut mir schrecklich leid für alle, die hier Gewalterfahrungen machen mussten.