@emz Sie müssen aber nicht bei der Gewalt dabei sein, es reicht, dass die Mutrer betroffen war, um als Zeugen zu gelten.
“Der Begriff “Zeuginnen und Zeugen, die Kinder sind” bezieht sich nicht nur auf Kinder, die bei der Begehung der Gewalttat anwesend sind und direkt Zeugen werden, sondern auch auf diejenigen Kinder, die Schreien und anderen Geräuschen von Gewalt ausgesetzt sind, wenn sie sich in der näheren Umgebunf verstecken, oder auf Kinder, die den längerfristigen Auswirkungen dieser Gewalt ausgesetzt sind.”
Arikel 26, Erläuternder Bericht Zifffer 144.
https://rm.coe.int/1680462535Das ist bewusst vom Europarat sehr weit gefasst worden, ist aber bisweilen bei vielen, die es umsetzen müssten noch nicht angekommen.
In Artikel 51 geht es um die weitreichenden Verpflichtungen in Bezug auf das Gefahrenmanagement.
Mir geht es nicht darum aus der Ferne zu diagnostizieren, dass hier was falsch gelaufen ist, dazu kenne ich die Details nicht. Es geht mir wie gesagt um die Diskussion hier im Thread, nach der ein Unterschied gemacht wird dazu, ob die Kinder selbst direkt Gewaltbetroffene sind/waren oder nicht, weil das viele nicht wissen, dass schon die Gewalt gegen ein Elternteil als eigene Gewaltbetroffenheit gilt.