Doppelmord Babenhausen
24.08.2018 um 11:33@jaska
Möglich ist alles Mögliche. Merkwürdig nur, dass solche völlig zutreffenden Hinweise auf das Erinnerungsvermögen von Zeugen, wenn es um die angeblich bezeugte "Manipulation eines PCs" durch den Angeklagten ging, weniger sensitiv diskutiert wurde. Ob auch von Dir, vermag ich allerdings nicht mehr zu sagen.
Es ging jedenfalls hier um einen konkreten Vorwurf. Deine Ausführungen sind abstrakt sicher nicht unzutreffend, hier verteidigen sie aber im Ergebnis eine diffamierende Unterstellung. Daher sind sie auch nicht zielführend.
Über die allgemeinen Probleme einer wiederaufgenommenen Hauptverhandlung können wir uns vielleicht an anderer Stelle auseinandersetzen.
Zum Beispiel, indem man forumuliert, dass "die Zeugen durch die Öffentlichkeitsarbeit von Frau Darsow und ihrer Unterstützer in ihrem Erinnerungsvermögen beeinflusst werden können". Denn das ist auch Fakt.
Möglich ist alles Mögliche. Merkwürdig nur, dass solche völlig zutreffenden Hinweise auf das Erinnerungsvermögen von Zeugen, wenn es um die angeblich bezeugte "Manipulation eines PCs" durch den Angeklagten ging, weniger sensitiv diskutiert wurde. Ob auch von Dir, vermag ich allerdings nicht mehr zu sagen.
Es ging jedenfalls hier um einen konkreten Vorwurf. Deine Ausführungen sind abstrakt sicher nicht unzutreffend, hier verteidigen sie aber im Ergebnis eine diffamierende Unterstellung. Daher sind sie auch nicht zielführend.
Über die allgemeinen Probleme einer wiederaufgenommenen Hauptverhandlung können wir uns vielleicht an anderer Stelle auseinandersetzen.
Deus_Ex_Machin schrieb:Wer damals vor Gericht ausführlich schildert, wie sehr er unter dem Lärm der Tolls gelitten habe und Jahre später in die Kameras erzählt, die Tolls hätten keinen Lärm verursacht, wird nicht diffamiert, wenn man sich mit diesen eklatanten Widersprüchen kritisch auseinandersetzt.Über Widersprüche in Zeugenaussagen können wir uns gerne unterhalten. Es ging hier um die Diffamierung durch den Vorwurf der Manipulation von Zeugen (in einem Wiederaufnahmeverfahren) durch den Druck der "Darsowkampagne":
falstaff schrieb:Angenommen es käme zu einem WAV: Stützt man sich dann auf die Zeugenaussagen von damals, oder würden dieselben Zeugen erneut befragt? Die zweite Variante wäre ja ein klarer Vorteil für Darsow, weil viele Nachbarn zwischenzeitlich ja durch den Druck der Darsowkampagne dazu manipuliert wurden ihre Zeugenaussagen aus dem dem ersten Gerichtsverfahren zu relativieren.Man kann diese diffamierende Unterstellung nun bis aufs Messer verteidigen - oder einfach zugeben, dass sie daneben war.
Zum Beispiel, indem man forumuliert, dass "die Zeugen durch die Öffentlichkeitsarbeit von Frau Darsow und ihrer Unterstützer in ihrem Erinnerungsvermögen beeinflusst werden können". Denn das ist auch Fakt.