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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

25.08.2018 um 13:41
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Wohl aber kann man dennoch annehmen, dass ein SD mit Bauschaum irgendwie zur Verwendung kam.
Das ist die Frage die es zu klären gilt.


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25.08.2018 um 13:56
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Das ist die Frage die es zu klären gilt.
die Frage IST geklärt; denn es gab Bauschaum am Tatort. Es ist daher die Frage, wie Strate diese Tatsache umkehren will...und daran wird es scheitern.


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25.08.2018 um 14:02
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:die Frage IST geklärt; denn es gab Bauschaum am Tatort. Es ist daher die Frage, wie Strate diese Tatsache umkehren will...und daran wird es scheitern.
Die Frage schien geklärt. Der Wiederaufnahmeantrag bezieht sich, meiner Meinung nach, im Kern auf die Tatsache das kein Schalldämpfer mit einer Bauschaumfüllung verwendet worden sein kann, weil das Spurenbild am Tatort dazu nicht passt.

Laut Gutachten im Antrag wurde mit der zunehmenden Anzahl von Schüssen MEHR Bauschaum ausgestoßen.

Laut Urteil war es genau umgekehrt.

Oder?


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25.08.2018 um 14:08
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Die Frage schien geklärt
ob das so ist, entscheidet allein das LG Kassel. Wir werden sehen...
oder wie Deus ex Machin schon ausführte:
Übersetzt: Selbst wenn kein selbstgebauter Schalldämpfer verwendet worden wäre, wäre das vor dem Hintergrund der übrigen Indizien unerheblich.



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25.08.2018 um 14:15
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Übersetzt: Selbst wenn kein selbstgebauter Schalldämpfer verwendet worden wäre, wäre das vor dem Hintergrund der übrigen Indizien unerheblich.
Die These halte ich für gewagt.

Diese würde bedeuten, dass es völlig unerheblich ist was vorgebracht wird und das Urteil bleibt solange gültig bis ein oder mehrere Täter ermittelt werden würden.


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25.08.2018 um 14:37
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Diese würde bedeuten, dass es völlig unerheblich ist was vorgebracht wird und das Urteil bleibt solange gültig bis ein oder mehrere Täter ermittelt werden würden.
Was?? Im Falle einer Abweisung des WAV wird es keinerlei Ermittlungen mehr geben. Manchmal finde ich Deine Gedanken etwas wirr/für mich unverständlich.


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25.08.2018 um 14:41
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Was?? Im Falle einer Abweisung des WAV wird es keinerlei Ermittlungen mehr geben. Manchmal finde ich Deine Gedanken etwas wirr/für mich unverständlich.
Ich bezog mich auf auf das von dir eingebrachte Zitat eines anderen Users.

Was ist nun für dich wirr oder unverständlich?


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25.08.2018 um 14:45
@Ma_Ve
du gehst immer wie selbstverständlich davon aus, dass es eine Wiederaufnahme gibt; darauf antworten andere User und geben auch Erklärungen ab. Du ignorierst diese aber komplett und es ist für Dich Fakt, dass es weitergeht.
Postet man Erklärungen, warum es wahrscheinlich nicht so sein wird, "diskutierst" Du an der Sachlage vorbei...
Das ist etwas "wirr" - wenigstens in meinem Verständnis...und darum belassen wir es dabei.
Irgendwann wird es eine Entscheidung geben, ob es weitergeht. Ich glaube nicht - und habs begründet.


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Doppelmord Babenhausen

25.08.2018 um 14:48
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Dieses Beweisergebnis dürfte nach den Feststellungen der neuen Gutachten nicht zu halten sein.
Und genau da meine ich, wird das LG Kassel argumentieren, dass die neuen Gutachten das Beweisergebnis des LG Darmstadt nicht entkräften können, weil sie kein "Gesetz" für eine Bauschaumverteilung aufstellen, das immer und für alle Variablen eines selbstgebauten Schalldämpfers gilt. Das können sie im Rahmen eines Gutachtens auch gar nicht leisten. Dafür wären erheblich mehr Versuchsreihen erforderlich, die aber wiederum entbehrlich sind, weil das LG Darmstadt sagt:
Zitat von AndanteAndante schrieb:es sei aufgrund der Untersuchungen des Herrn Pfoser zu dem Ergebnis gekommen, dass jedenfalls eine der möglichen Varianten bei der Tat zum Einsatz gekommen ist, welche a) auch von einem Laien problemlos nachbaubar war und b) zum Taterfolg führen konnte und c) mit dem Spurenbild am Tatort kompatibel ist
Dieses Ergebnis ist nicht widerlegt durch mangelnde Reproduzierbarkeit. Wenn es zweimal geklappt hat (einmal am Tatort und einmal lt. Pfosers Angaben), reicht das. (Aber ob das bei Pfoser wirklich geklappt hat, müsste vielleicht nochmal vom LG Kassel überprüft werden).
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Die These halte ich für gewagt.
Dafür wäre festzustellen, ob die Annahme einer PET-Flasche mit Bauschaum eine entscheidungserhebliche Tastsache ist. Das ist eine reine Auslegungssache. Klar und eindeutig ist das für mich auch erstmal nicht.


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Doppelmord Babenhausen

25.08.2018 um 17:31
Im Urteil steht, dass Pfoser von einer weiteren Versuchsreihe mit 10 Schüssen berichtet hat, die aber nicht auf Videoclips dokumentiert sind. Man müsste jetzt mal wissen, welche Varianten Pfoser alle mit welchem Ergebnis getestet hat. Sein schriftliches Gutachten wird bei den Akten sein, es ist natürlich nicht vollständig im Urteilstext wiedergegeben.

Dann müsste man vergleichen, ob Winkelsdorf und Cachee die Pfoserschen Versuchanordnungen wiederholt haben. Wenn nicht, sind die Annahmen im Urteil nicht widerlegt, dass bei der Tat eine Variante der Pfoser-Reihe zum Einsatz gekommen ist.


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25.08.2018 um 19:26
Die "Schusskanalhypothese" ist widerlegt, da entgegen dieser Annahme der Schaum bei jedem Schuss komprimiert, erschüttert und zerwirkt wird.

Der Gutachter Cachée führt dazu aus:

"Auf Grundlage der Ergebnisse der wiederholt durchgeführten und dokumentierten experimentellen Beschüsse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es nicht möglich ist, mit der vom Gericht zu Grunde gelegten Waffen- Schalldämpfer-Konstellation (Aufbau) ein Spurenbild wie am Tatort zu erzeugen."


Auch die Erörterung die "Bauschaumbefunde" betreffenden, wesentlichen Ermittlungstätigkeiten der Polizei, belegen doch das die Zuordnung eines PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfer zum Spurenbild mehr eine locker Hypothese der Ermittler war, die sich im Verfahrenslauf verfestigte.

Die "auffälligen Bauschaumpartikel" bzw. "auffälligen Befund" wurde weder hinreichend am Tatort dokumentiert noch gesichert.

Die Eignung zentrale Urteilsgründe zu erschüttern, ergibt sich schon daraus das in den Urteilsgründen in unzähligen Stellen der
PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfer mit der Tatausführung verwoben.

So soll ja die Recherche des "Silencer-pdf" den Verurteilten geradezu ermuntert haben, seine verwegene Tatplanung umzusetzen.

Im übrigen wird die Recherchehandlung als Hauptbelastungsindiz erst durch die Feststellung es wäre genau ein solcher Schalldämpfer, eine mit Bauschaum gefüllte PET Flasche verwendet worden, mit der Tathandlung verbunden.


"Bei der Prüfung der Erheblichkeit des Wiederaufnahmevorbringens wird die Richtigkeit der vorgetragenen Tatsachen und der den beigebrachten Beweismitteln zugedachte Erfolg unterstellt, es sei denn sie sind unwahr oder denkgesetzlich unmöglich. Vor diesem Hintergrund ist vom Standpunkt des erkennenden Gerichts im Freibeweisverfahren zu prüfen, ob das Urteil unter Berücksichtigung der neuen Tatsachen und der neuen Beweismittel anders ausgefallen wäre. Das Wiederaufnahmegericht ist an die (denkgesetzlich mögliche) Beweiswürdigung des erkennenden Gerichts gebunden."

(OLG München 3 Ws 367, 368, 461, 462/15, 21.07.2015)


"Dieses Phänomen könne ohne oder auch mit Bohrung am Flaschenboden beim Gebrauch eines selbstgebauten Schalldämpfers insbesondere "in den Anfängen" geschehen, wobei am Anfang mehr Partikel und später mit jedem weiteren Schuss weniger austreten würden, weil der Weg zwischenzeitlich sprichwörtlich "freigeschossen" worden sei.

Da die untersuchten Partikel wie dargetan und festgestellt allesamt aus Bauschaum waren, und diese alle in den verschiedenen Tartortbereichen (vornehmlich) in jeweiliger rekonstruierter Schussrichtung unmittelbar auf bzw. um die Geschädigten herum gefunden wurden, steht aufgrund der weiteren dahingehenden Angaben der Sachverständigen Rogenkamp, Pfoser und Dr. Schulze zur Überzeugung der Kammer ebenfalls fest, dass diese bereits bei der Tatortarbeit auffälligen Bauschaumpartikel tatsächlich und ausschließlich dem Einsatz eines selbstgebauten Schalldämpfers bei der Tatausführung zuzuschreiben sind: Wie bereits im Hinblick auf den auffälligen Befund noch am Tatort unter den ermittelten Beamten diskutiert worden sei, so der Sachverständige POK Roggenkamp, sei (ihm) nämlich bekannt (gewesen), dass ein Schalldämpfer bestehend aus einer als Aufsatz genutzten, mit Bauschaum befüllten und mit einem Verbindungsstück an der dem Lauf der Waffe befestigten PET-Flasche selbst gebaut werden könne.

Die Richtigkeit und Trefflichkeit der ursprünglich im Ermittlungsverfahren nur geäußerten Vermutung des Sachverständigen Rogenkamp zum Gegenstand einer solchen Vorrichtung ist nunmehr zweifelsfrei erwiesen."

(Urteilsgründe Seite 114)


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25.08.2018 um 19:48
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Der Gutachter Cachée führt dazu aus:

"Auf Grundlage der Ergebnisse der wiederholt durchgeführten und dokumentierten experimentellen Beschüsse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es nicht möglich ist, mit der vom Gericht zu Grunde gelegten Waffen- Schalldämpfer-Konstellation........“
Der Witz ist doch gerade, dass das Gericht KEINEN konkrete Waffen-Schalldämpfer-Aufbau angenommen, sondern nicht ausgeschlossen hat, dass wegen der recht offenen silencer-Anleitung da verschiedene Variationen möglich sind, von denen dann eine, die nicht genau bekannt ist, zur Tatausführung benutzt wurde.

Ich wette, Herr Cachee kennt diese Passage des Urteils gar nicht.


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25.08.2018 um 20:06
Die Aufgabenstellung an den Sachverständigen war die Frage:

"Steht die gerichtlich angenommene Tatvariante des Verwendens einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche als selbstgebautem Schalldämpfer mit dem Spurenbild des Tatorts im Einklang – und zwar insbesondere mit dem vorgefundenen Spurenbild, wonach die meisten „Schaumstoffflocken“ im Eingangsbereich der Wohnung gefunden worden sind, während im Schlafzimmer der Ehefrau weniger und im Schlafzimmer der Tochter nur vereinzelt derartige Partikel festgestellt werden konnten (Bl. 4500 d. HA), also „am Anfang mehr Partikel und später mit jedem weiteren Schuss weniger austreten würden, weil der Weg zwischenzeitlich sprichwörtlich ‚freigeschossen‘ sei“ (UA S. 114) bzw. „mit der steigenden Anzahl der Schüsse durch die mit Bauschaum ausgefüllte PET-Flasche grundsätzlich weniger Partikel hinausgeschleudert werden“?"

Gutachten Philipp Cachèe, 17.07.2017


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25.08.2018 um 21:06
@emz
Ich habe gestern eine Antwort auf meine EMail an Monte Christo e.V. bekommen. Die entsprechende Passage ist inzwischen wie folgt aktualisiert:
Wenn Sie unserem Verein eine Spende zur satzungsgemäßen Verwendung zukommen lassen möchten, können Sie selbstverständlich hierüber eine Bescheinigung bei uns anfordern. Mit Bescheid des Finanzamtes Dieburg sind wir wegen Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke als steuerbegünstigenden Zwecken dienend anerkannt.
https://www.montechristo-ev.de/Spenden.htm

Ich hoffe, dass damit deine Bedenken über die Rechtmäßigkeit des Vereins aus der Welt geschafft werden konnten. Solltest du weitere Fragen dazu haben, dann wende dich bitte direkt an den Vereinsvorstand. Die Kontaktdaten findest auf deren Homepage.


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25.08.2018 um 21:42
Wenn weder das BKA, noch der Sachverständige Pfoser alle Varianten des SD wie in dieser Anleitung beschrieben getestet hat, wie kommt dann das Gericht zu seiner eindeutigen Schlussfolgerung hins. des Spurenbildes am Tatort?
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass niemand sagen kann, wie die Spurenbild am Tatort hätte aussehen müssen, wenn andere Varianten des SD zum Einsatz gekommen wären und weil eben niemand alle SD-Varianten getestet hat, kann auch niemand eine zuverlässige Aussage über die hörbaren Schüsse treffen. Oder sehe ich das falsch? Aber auch dazu kam das Gericht ja zu einer eindeutigen Meinung bzw. Schlussfolgerung. Die passt zwar auch nicht, aber so steht's nun mal im Urteil.


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25.08.2018 um 22:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich wette, Herr Cachee kennt diese Passage des Urteils gar nicht.
Die Wette verlierst Du. Herr Cacheé kennt sowohl das Urteil, alsauch die „Nebenakten“ und hat sich damit ausführlich beschäftigt.


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25.08.2018 um 22:22
@Alice_im_Wl

Richtig, im Ergänzungsgutachten vom 30.4.18 schreibt Herr C, dass ihm ein digitalisiertes Exemplar des Urteils als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt worden ist. Von „Nebenakten“ ist da zwar nicht die Rede, aber mich würde interessieren, ob Herr C. auch die Unterlagen vollständig bekommen hat, die Herr Pfoser in seiner Eigenschaft als Sachverständiger dem LG Darmstadt übergeben hat.


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25.08.2018 um 22:22
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Falstaff schrieb:
Und du hältst es nicht für möglich dass Frau Darsow hier einen sehr guten Grund hat die nachgewiesenen erheblichen Probleme zu relativieren?

Schon :) Aber, welche Gründe hat @S_C Frau Darsow zu bezichtigen die Unwahrheit zu schreiben? Darum ging es mir gerade. Ich nenne Derartiges " Friendly Fire"
Fakt ist:
Es gab diesen Schriftwechsel mit dem Vermieter der Toll's und den aus gutem Grund.
Fakt ist:
Es gab Streitigkeiten zwischen dem Ehepaar Toll und es gab diese Laute, die nicht nur von den andern Nachbarn, sondern auch von der Familie Darsow gehört werden konnten. In welchem Ausmaß, Umfang oder Zeitraum, das können nur die Nachbarn und die Fam. Darsow selbst beurteilen. Alles andere ist reine Spekulation.
Fakt ist:
Es gibt darüber unterschiedliche Darstellungen von Frau Darsow. Warum das so ist und aus welchem Grund, das müsstest du sie schon selbst fragen.
Fakt ist:
Ich habe Frau Darsow nicht bezichtigt, die Unwahrheit geschrieben zu haben (Quelle?) und somit ist das eine userbezogene Unterstellung. Wegen "Userbezogen" wurde ich zuletzt gesperrt...


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25.08.2018 um 22:33
@Andante
Der Sachverständige hat sein Gutachten "freihändig" erstattet. Es gibt bis auf die DVD mit den 10 Videoclips, keine Dokumentation, bzw. Ausarbeitung. Dies wird auch nochmals von der Staatsanwaltschaft Darmstadt im Schreiben vom 15.12.2015 bestätigt.


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25.08.2018 um 22:40
@Rüdiger

Im Urteil ist von 10 weiteren Testschüssen des Sachverständigen die Rede, die nicht auf Videoclips dokumentiert sind. Sie scheinen ebenfalls Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen zu sein, sonst wären sie im Urteil nicht erwähnt worden. Was steht darüber im Hauptverhandlungsprotokoll? Und was schreibt die StA Darmstadt warum an wen am 15.12.2015???


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