Doppelmord Babenhausen
25.08.2018 um 13:41EinElch schrieb:Wohl aber kann man dennoch annehmen, dass ein SD mit Bauschaum irgendwie zur Verwendung kam.Das ist die Frage die es zu klären gilt.
EinElch schrieb:Wohl aber kann man dennoch annehmen, dass ein SD mit Bauschaum irgendwie zur Verwendung kam.Das ist die Frage die es zu klären gilt.
Ma_Ve schrieb:Das ist die Frage die es zu klären gilt.die Frage IST geklärt; denn es gab Bauschaum am Tatort. Es ist daher die Frage, wie Strate diese Tatsache umkehren will...und daran wird es scheitern.
fortylicks schrieb:die Frage IST geklärt; denn es gab Bauschaum am Tatort. Es ist daher die Frage, wie Strate diese Tatsache umkehren will...und daran wird es scheitern.Die Frage schien geklärt. Der Wiederaufnahmeantrag bezieht sich, meiner Meinung nach, im Kern auf die Tatsache das kein Schalldämpfer mit einer Bauschaumfüllung verwendet worden sein kann, weil das Spurenbild am Tatort dazu nicht passt.
Ma_Ve schrieb:Die Frage schien geklärtob das so ist, entscheidet allein das LG Kassel. Wir werden sehen...
Übersetzt: Selbst wenn kein selbstgebauter Schalldämpfer verwendet worden wäre, wäre das vor dem Hintergrund der übrigen Indizien unerheblich.
fortylicks schrieb:Übersetzt: Selbst wenn kein selbstgebauter Schalldämpfer verwendet worden wäre, wäre das vor dem Hintergrund der übrigen Indizien unerheblich.Die These halte ich für gewagt.
Ma_Ve schrieb:Diese würde bedeuten, dass es völlig unerheblich ist was vorgebracht wird und das Urteil bleibt solange gültig bis ein oder mehrere Täter ermittelt werden würden.Was?? Im Falle einer Abweisung des WAV wird es keinerlei Ermittlungen mehr geben. Manchmal finde ich Deine Gedanken etwas wirr/für mich unverständlich.
fortylicks schrieb:Was?? Im Falle einer Abweisung des WAV wird es keinerlei Ermittlungen mehr geben. Manchmal finde ich Deine Gedanken etwas wirr/für mich unverständlich.Ich bezog mich auf auf das von dir eingebrachte Zitat eines anderen Users.
Rüdiger schrieb:Dieses Beweisergebnis dürfte nach den Feststellungen der neuen Gutachten nicht zu halten sein.Und genau da meine ich, wird das LG Kassel argumentieren, dass die neuen Gutachten das Beweisergebnis des LG Darmstadt nicht entkräften können, weil sie kein "Gesetz" für eine Bauschaumverteilung aufstellen, das immer und für alle Variablen eines selbstgebauten Schalldämpfers gilt. Das können sie im Rahmen eines Gutachtens auch gar nicht leisten. Dafür wären erheblich mehr Versuchsreihen erforderlich, die aber wiederum entbehrlich sind, weil das LG Darmstadt sagt:
Andante schrieb:es sei aufgrund der Untersuchungen des Herrn Pfoser zu dem Ergebnis gekommen, dass jedenfalls eine der möglichen Varianten bei der Tat zum Einsatz gekommen ist, welche a) auch von einem Laien problemlos nachbaubar war und b) zum Taterfolg führen konnte und c) mit dem Spurenbild am Tatort kompatibel istDieses Ergebnis ist nicht widerlegt durch mangelnde Reproduzierbarkeit. Wenn es zweimal geklappt hat (einmal am Tatort und einmal lt. Pfosers Angaben), reicht das. (Aber ob das bei Pfoser wirklich geklappt hat, müsste vielleicht nochmal vom LG Kassel überprüft werden).
Ma_Ve schrieb:Die These halte ich für gewagt.Dafür wäre festzustellen, ob die Annahme einer PET-Flasche mit Bauschaum eine entscheidungserhebliche Tastsache ist. Das ist eine reine Auslegungssache. Klar und eindeutig ist das für mich auch erstmal nicht.
Rüdiger schrieb:Der Gutachter Cachée führt dazu aus:Der Witz ist doch gerade, dass das Gericht KEINEN konkrete Waffen-Schalldämpfer-Aufbau angenommen, sondern nicht ausgeschlossen hat, dass wegen der recht offenen silencer-Anleitung da verschiedene Variationen möglich sind, von denen dann eine, die nicht genau bekannt ist, zur Tatausführung benutzt wurde.
"Auf Grundlage der Ergebnisse der wiederholt durchgeführten und dokumentierten experimentellen Beschüsse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es nicht möglich ist, mit der vom Gericht zu Grunde gelegten Waffen- Schalldämpfer-Konstellation........“
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Andante schrieb:Ich wette, Herr Cachee kennt diese Passage des Urteils gar nicht.Die Wette verlierst Du. Herr Cacheé kennt sowohl das Urteil, alsauch die „Nebenakten“ und hat sich damit ausführlich beschäftigt.
Frau.N.Zimmer schrieb: Falstaff schrieb:Fakt ist:
Und du hältst es nicht für möglich dass Frau Darsow hier einen sehr guten Grund hat die nachgewiesenen erheblichen Probleme zu relativieren?
Schon :) Aber, welche Gründe hat @S_C Frau Darsow zu bezichtigen die Unwahrheit zu schreiben? Darum ging es mir gerade. Ich nenne Derartiges " Friendly Fire"