Deus_Ex_Machin schrieb:Er geht ja keinerlei Risiko ein, da der WA-Antrag nicht einmal zulässig ist (ich verweise nur auf die schöne Übersicht von @Seps13; Novität + Erheblichkeit sucht man vergebens). Außerdem, was hat denn ein Vorsitzender, der in ein paar Jahren pensioniert wird, schon zu verlieren? In so einem Alter ist Aufhebung das Letzte, das ein Richter fürchtet.
Für einen Juristen ist es zwar kein Risiko im klassischen Sinne, aber wenn die höhere Instanz die Dinge anders bewertet als er, dann nagt es am Ego.
Die von dir angesprochene Liste von
@Seps13hat einen entscheidenden Fehler.
Zudem ist es die persönliche Meinung von
@Seps13 bezüglich Novität und Erheblichkeit.
Dr Strate hat bezüglich der Erheblichkeit eine gänzlich andere Meinung.
Ich wage zu behaupten, dass Strates Kompetenzen und Fähigkeiten zur Beurteilung des Sachverhalts deutlich über denen von
@Seps13 anzusiedeln sind.