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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

14.08.2018 um 22:27
@Alice_im_Wl
Alice_im_WL schrieb (Beitrag gelöscht):Auch wenn wir hier oft auf einer Wellenlänge sind.
Wirklich? Wir sind so gut wie nie auf einer Wellenlänge...
Alice_im_WL schrieb (Beitrag gelöscht):Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Kannst Du das bitte näher erläutert.
Seit Monaten geht das so, dass bei jeder noch so kleinen Gelegenheit Anschuldigungen gegen Polizisten, Richter, Zeugen, Gutachter ausgesprochen werden. Auch wenn diese Anschuldigungen subtiler werden so ist die Aussage sehr klar zu sehen. Das ist völlig unangebracht und tendenziös. Selbst Klarnamen wurden in diesem Zusammenhang schon genannt. Und wenn jetzt konkret Richter angegangen werden ist der Klarname ja naheliegend.
Man sollte solche Vorwürfe nur äußern, wenn man entsprechende Beweise hat und dann auch nicht auf Allmystery sondern über eine sachliche Anzeige bei den Behörden.
Nur weil einem eine gerichtliche Entscheidung nicht passt müssen nicht alle Beteiligten gleich korrupt sein.


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14.08.2018 um 22:51
Zitat von jaskajaska schrieb:Nur weil einem eine gerichtliche Entscheidung nicht passt müssen nicht alle Beteiligten gleich korrupt sein.
Zumal die irgendwann zurückschlagen könnten. Es gibt da einen Straftatbestand, der sich „üble Nachrede“ nennt.


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14.08.2018 um 23:04
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zumal die irgendwann zurückschlagen könnten. Es gibt da einen Straftatbestand, der sich „üble Nachrede“ nennt.
Wobei hier solchen Leuten der Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB zur Seite stehen dürfte. Denn unsere liberale Demokratie sagt: Handeln des Staates, seiner Behörden, seiner Justiz etc. darf vom Bürger sehr scharf, übertrieben und auch völlig überzogen kritisiert werden. Vorwürfe der Rechtsbeugung, der Korruption (sofern sie nicht allzu konkret behauptet werden) und was nicht noch alles der gemeine Wutbürger von sich gibt, müssen Richter, Staatsanwälte, Behördenleiter etc. hinnehmen.


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14.08.2018 um 23:09
@Deus_Ex_Machin

Wenn es um solche Meinungsäußerungen im allgemeinen a la „Soldaten sind Mörder“ geht. Geht es aber um einen ganz konkreten Fall, in welchem den dort beteiligten öffentlich Bediensteten Straftaten im Amt unterstellt werden, sieht die Sache ganz anders aus.


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14.08.2018 um 23:20
@Andante

Es kommt auf die Formulierung an. Wenn man das so formuliert wie @Ma_Ve, nämlich dass man ein bestimmtes richterliches Handeln als Rechtsbeugung bewertet (egal wie unsinnig der Vorwurf inhaltlich ist), ist es ganz sicher nicht strafbar. Behauptet man jedoch etwa wider besseres Wissen, dass ein Richter etwa Schmiergeld angenommen habe, wäre das strafbar. Formuliert man es allerdings pauschal, von wegen, so wie der Richter XY aufgetreten sei, sei er bestimmt korrupt, wäre es wiederum nicht strafbar. Gibt zahllose Entscheidungen des BVerfG zu solchen Fällen.


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14.08.2018 um 23:46
Was mich bewundert ist der Umstand, dass hier schon wieder über Kompetenz und Motivation des Verteidigers der Wiederaufnahme gemutmaßt wird. Ohne allerdings den Kern seines Wiederaufnahmeantrages durchdrungen zu haben.

Der Antrag legt dar das ein wesentliche Feststellung des Gerichtes auf ein nicht präsentes Beweismittel gestützt wurde. Also ich finde das ist der Oberhammer.


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14.08.2018 um 23:46
@Deus_Ex_Machin

Das sehe ich etwas anders. Die Meinungsäußerungsfreiheit in diesem Staat ist völlig zu Recht ein sehr hohes Gut, findet aber nach dem Grundgesetz, wie alle Grundrechte, ihre Schranken an der Freiheit/den Grundrechten anderer. Und Amtsträger sind, wie etwa auch Politiker etc. zwar pauschal, als Gruppe, nicht beleidigbar („alle Politiker sind korrupt, einer wie der andere“) aber im konkreten Fall als einzelne und identifizierbare Beteiligte in dem betreffenden konkreten Fall sehr wohl.

Aber egal, das ist ja hier nicht das Thema. Thema ist vielmehr, dass es schon sehr nach „letztem Gefecht“ aussieht, wenn hier zu Vorwürfen wie dem der Rechtsbeugung gegriffen werden muss.


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14.08.2018 um 23:47
Bei 8 Wiederaufnahmeverfahren (Stand 2014) von Herr Strate waren "in etwa die Hälfte erfolgreich gewesen" (Zitat Herr Strate).
Damit erwähnenswert erfolgreich im Vergleich (gibt aber vielleicht auch ein paar ähnlich gute, oder gar bessere Quoten).
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:Ich denke Hr. Dr. Strate kennt mehr als „nur“ das Urteil und wird wissen was er tut.
Denkst (alternativ glaubst) du denn, dass Herr Strate bei den nicht erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren nicht wusste, was er tat? Oder ist das dann eben mal wieder so eine Fehlentscheidung der "gegnerischen" Entscheider?
Herr Strate hat jedes Recht einen Wiederaufnahmeverfahren in Vertretung anzustreben.
Über die "Qualität" oder eine "Berechtigung" sagt das jedoch nichts aus (daher für mich überflüssiger und suggestiver Hinweis "Ich denke Hr. Dr. Strate kennt mehr [...]").

Warten wir es ab.
Wenn es das Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt wird, wird man dieses vermutlich wieder wortreich kritisieren und womöglich erneut als unfassbares Unrecht beurteilen.
Wenn es nicht abgelehnt wird, wird es "temporär" interessant.


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14.08.2018 um 23:50
@Andante
Man kann auch nochmal schnell in den § 193 StGB gucken.


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14.08.2018 um 23:51
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Bei 8 Wiederaufnahmeverfahren (Stand 2014) von Herr Strate waren "in etwa die Hälfte erfolgreich gewesen"
Naja, hinzugekommen ist jetzt wenigstens das WA-Verfahren in Sachen Sabolic, das Strate eigenen Angaben nach jahrelang vorbereitete, und das Landgericht Hamburg nach ein paar Wochen Prüfung sang- und klanglos abschmetterte.


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15.08.2018 um 00:06
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Der Antrag legt dar das ein wesentliche Feststellung des Gerichtes auf ein nicht präsentes Beweismittel gestützt wurde. Also ich finde das ist der Oberhammer.
Vielleicht bin ich zu naiv, aber ich habe immer noch nicht verstanden, ob

a) das Gericht in den Entscheidungsgründen des Urteils ein Video bzw. Videoclips verwertet, die zwar so auch vorhanden waren, die es aber nicht vollständig angesehen hat (Frage: wurde alles in der Hauptverhandlung vollständig vorgeführt, was an Material insoweit da war?),

b) das Gericht in den Entscheidungsgründen ein anderes Video bzw. andere Videoclips angesehen hat als im Urteil verwertet wurde, wobei dieses andere Material zusätzlich womöglich nicht vollständig angesehen wurde (gleiche Frage im übrigen wie zu a).

Ob die Feststellungen des Gerichts zur PET-Flasche als Schalldämpfer zu den WESENTLICHEN Feststellungen bzw. Entscheidungsgründen gehören, ist dabei noch sehr die Frage. Immerhin hat das Gericht auf fast 300 Seiten nicht nur die PET-Flasche und den Schalldämpfer behandelt. Es hat schon noch auf andere Weise und mit vielen anderen Argumenten seine Entscheidung begründet, das wird gerne mal „übersehen“.


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15.08.2018 um 00:16
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:@Andante
Man kann auch nochmal schnell in den § 193 StGB gucken.
Okay, mein Fehler.
Vielleicht hätte ich nicht nur deinen Kommentar, sondern den kompletten Diskussionsverlauf, auf den sich der von mir zitierte Kommentar bezog, zitieren sollen.
Ich habe einfach nicht erwartet, dass du als Urheber den Zusammenhang nicht im vollen Umfang herstellen kannst.


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15.08.2018 um 00:58
Im WA-Antrag schreibt Herr Strate, dass laut Protokoll der Hauptverhandlung der Sachverständige Pfoser vom BKA dem Gericht im Anschluss an seine - Pfosers - Vernehmung eine DVD mit Videoclips übergeben hat, dass laut Protokoll das Gericht den Beschluss zum Ansehen der DVDs gefasst hat und dass die DVD auch in der Sitzung angesehen worden ist.

Herr Strate schreibt weiter, dass diese DVD nicht (mehr) bei den Gerichtsakten war (in die Herr Strate offenbar Akteneinsicht genommen hat, Anm. von mir). Herr Strate hat sich dann laut Angaben im WA-Antrag darum bemüht, über die StA vom BKA ein Exemplar der DVD zu bekommen. Er hat von da auch eine DVD bekommen, dann aber, schreibt er, festgestellt, dass auf dieser DVD etwas anderes zu sehen ist als das Gericht in den Urteilsgründen ausgeführt hat.

Herr Strate schreibt weiter, dass, wenn das Gericht die DVD angesehen bzw. zu sehen bekommen hätte, die er vom BKA erhalten hat, das Gericht AD nicht hätte verurteilen dürfen, zumindest aber hätte das Gericht andere Feststellungen treffen müssen.

Man beachte an dieser Stelle die Einschränkung von Herrn Strate: das Gericht hätte zwar evt. andere Feststellungen treffen müssen, verurteilen hätte es aber doch dürfen.......


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15.08.2018 um 01:24
Wegen dieser DVD kann man ja jetzt viele Fragen stellen.

Erstens: hat das Gericht im Urteil verwertet, was es auf der vom Sachverständigen Pfoser übergebenen und damals in der Hauptverhandlung vorgeführten DVD gesehen hat, ist aber diese DVD, warum und wann auch immer, verschwunden?

Zweitens: hat Herr Strate vom BKA tatsächlich die DVD bekommen, die in der Hauptverhandlung angesehen wurde, oder hat er, warum auch immer, ein anderes Exemplar, vielleicht eine Vorarbeit des Herrn Pfoser in Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, bekommen?

Drittens: sind, und wenn ja warum, die Unterschiede auf der im Urteil behandelten DVD und der DVD, die Herr Strate bekommen hat, tatsächlich so relevant, dass darauf erfolgreich ein WA-Antrag gestützt werden kann?


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15.08.2018 um 05:14
Eine kleine Anmerkung meinerseits zum Thema "Anschuldigungen gegen Polizisten, Richter, Zeugen, Gutachter", bezogen auf den Fall Toll/Darsow:

Wenn ein Gericht in seiner Urteilsbegründung "Tatsachen" feststellt, die sich gravierend von dem unterscheiden, was z.B. während der Obduktion der Leichen in diesem Fall nicht festgegestellt und dokumentiert, von den Ermittlern/ Kriminaltechnikern aber protokolliert wurde, dann muss sich hier niemand wundern wenn es Leute gibt, denen das sauer aufstößt oder die sich zum. doch sehr wundern.


Weiter:

Das gleiche wie oben gilt, wenn ein essentieller Baustein einer Ermittlung, nämlich die Feststellung der Todeszeitpunkte, mal eben nicht in Auftrag gegeben wird und die Rechtsmedizin auch nicht von selbst auf die Idee kommt bei den Ermittlern nachzufragen, ob diese Daten in diesem Fall denn wirklich nicht wichtig sind!


Und:

Dass es bei dem werten Herrn Pfoser, seinen Gutachten und Arbeitsmaterialien zu "Missverständnissen", "Missdeutungen" und dergleichen durch das Gericht kommen konnte bzw. kann, wundert mich spätestens seit seinem Auftritt im NSU-Prozess nicht mehr. Da war er ja einer der Waffensachverständigen und hatte so seine Mühen, wie man noch heute nachlesen kann. Allerdings war der dortige Richter Götzl ein etwas anderes Kaliber als der, der Andreas D. für 25 +/- X Jahre in den Bau geschickt hat!
Ach ja... die Quelle noch: https://www.nsu-watch.info/2014/02/protokoll-83-verhandlungstag-4-februar-2014/

Das waren nur ein paar Punkte von vielen weiteren!
Zitat von AndanteAndante schrieb:Immerhin hat das Gericht auf fast 300 Seiten nicht nur die PET-Flasche und den Schalldämpfer behandelt. Es hat schon noch auf andere Weise und mit vielen anderen Argumenten seine Entscheidung begründet, das wird gerne mal „übersehen“.
Das wurde von niemanden hier oder sonst wo übersehen und zwar zu keiner Zeit. Weder von den Befürwortern des Urteils und am wenigsten von dessen Gegnern. Wer würgt denn die Diskussionen um die Indizien in der Mehrheit immer ab? Die Urteilsgegner etwa?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Erstens: hat das Gericht im Urteil verwertet, was es auf der vom Sachverständigen Pfoser übergebenen und damals in der Hauptverhandlung vorgeführten DVD gesehen hat, ist aber diese DVD, warum und wann auch immer, verschwunden?
Wem unterstellst du Was an dieser Stelle?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zweitens: hat Herr Strate vom BKA tatsächlich die DVD bekommen, die in der Hauptverhandlung angesehen wurde, oder hat er, warum auch immer, ein anderes Exemplar, vielleicht eine Vorarbeit des Herrn Pfoser in Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, bekommen?
Und wem unterstellst du Was an dieser Stelle?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Drittens: sind, und wenn ja warum, die Unterschiede auf der im Urteil behandelten DVD und der DVD, die Herr Strate bekommen hat, tatsächlich so relevant, dass darauf erfolgreich ein WA-Antrag gestützt werden kann?
Die Unterschiede und Begründungen sind im Antrag zum WAV und in den beigelegten Gutachten schon jetzt bereits mehr als klar und deutlich beschrieben und erklärt. Auch das Kleingedruckte ist wichtig! Also: lesen und verstehen und du wirst sehen, dass zwischen der Beweisführung des Sachverständigen Pfoser und der Beweiswürdigung des Gerichts etwas ganz gewaltig schiefgelaufen ist ;)


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15.08.2018 um 08:41
@S_C
Zitat von S_CS_C schrieb:Wenn ein Gericht in seiner Urteilsbegründung "Tatsachen" feststellt, die sich gravierend von dem unterscheiden, was z.B. während der Obduktion der Leichen in diesem Fall nicht festgegestellt und dokumentiert, von den Ermittlern/ Kriminaltechnikern aber protokolliert wurde, dann muss sich hier niemand wundern wenn es Leute gibt, denen das sauer aufstößt oder die sich zum. doch sehr wundern.
Wundern kann sich doch Jeder. Macht auch Jeder. Darum geht es nicht.
Zitat von S_CS_C schrieb:Wem unterstellst du Was an dieser Stelle?
Das ist billigste Polemik, denn @Andante listet offensichtlich erst mal alle Möglichkeiten auf zu der von Strate festgestellten Problematik der übergebenen DVD.


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15.08.2018 um 08:46
@Andante

Ich möchte mich @S_C anschließen soweit sie den Sachverständigenbeweis belangen.

Die Schnittstelle Gutachter / Gericht ist so ein neuralgischer Punkt wie auch viele "Justizpannen" hinlänglich belegen.

Das ist schon aus ganz unverfänglichen Bedingungen gegeben, da das Gericht zumeist vom Sachgebiet keine Ahnung und Sachverständige keine juristischen Kenntnisse haben.

Jedenfalls möchte ich meinen das wir in Bezug auf die Verwertung des mündlichen Gutachten des Sachverständigen Pfoser, insbesondere die Ermittlung und Anwendung der "Schusskanalhypothese" auf das Beweisthema etwas haben, was die freie richterliche Beweiswürdgung überschreitet.

Dies dürfte in einer Revision und auch in einem Wiederaufnahmegesuch zur Begründung des Antrages geeignet sein.


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15.08.2018 um 09:01
@Rüdiger
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Jedenfalls möchte ich meinen das wir in Bezug auf die Verwertung des mündlichen Gutachten ... etwas haben, was die freie richterliche Beweiswürdgung überschreitet.
Möchtest Du meinen, aha :) Und nun? Haben die Richter also falsch bewertet in Deinen Augen?
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Dies dürfte in einer Revision und auch in einem Wiederaufnahmegesuch zur Begründung des Antrages geeignet sein.
Revision ist schon vor langer Zeit abschlägig beschieden worden. Als Begründung für eine erfolgreiche Wiederaufnahme reicht das nicht, schon allein weil es nicht den gültigen Vorgaben für so einen Fall entspricht. Siehe §359 StPO.


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