Doppelmord Babenhausen
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Doppelmord Babenhausen
15.08.2018 um 09:08@Rüdiger
Dann begründe doch bitte, in welchen der Abschnitte des relevanten Paragraphen Dein vermeintlicher Ansatz fällt.
Dann begründe doch bitte, in welchen der Abschnitte des relevanten Paragraphen Dein vermeintlicher Ansatz fällt.
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15.08.2018 um 10:40S_C schrieb:Wenn ein Gericht in seiner Urteilsbegründung "Tatsachen" feststellt, die sich gravierend von dem unterscheidenHier handelt es sich um Unterschiede, aber ob sie „gravierend“ sind, ist noch die Frage.
S_C schrieb:Die Unterschiede und Begründungen sind im Antrag zum WAV und in den beigelegten Gutachten schon jetzt bereits mehr als klar und deutlich beschrieben und erklärt.Selbstverständlich. Mir geht es allerdings um die rechtliche Einordnung, ob diese Erklärungen eine neue Tatsache im Sinne des § 369 Nr. 5 StPO darstellen.
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15.08.2018 um 10:47Rüdiger schrieb:Das ist schon aus ganz unverfänglichen Bedingungen gegeben, da das Gericht zumeist vom Sachgebiet keine Ahnung und Sachverständige keine juristischen Kenntnisse haben.Das stimmt ja so nicht ganz.
Sie sind halt nur nicht Experten auf dem einzelnen Gebiet, so das für jeden einzelnen Sachverhalt, die entsprechenden Expertengutachten herangezogen werden. Es wird sozusagen "Hand in Hand " gearbeitet.
S_C schrieb:Dass es bei dem werten Herrn Pfoser, seinen Gutachten und Arbeitsmaterialien zu "Missverständnissen", "Missdeutungen" und dergleichen durch das Gericht kommen konnte bzw. kann, wundert mich spätestens seit seinem Auftritt im NSU-Prozess nicht mehr. Da war er ja einer der WaVöllig irrelevant für vorliegenden Fall und eine sehr subjektive Aussage, die Andere sicher anders beurteilen
S_C schrieb:Wenn ein Gericht in seiner Urteilsbegründung "Tatsachen" feststellt, die sich gravierend von dem unterscheiden, was z.B. während der Obduktion der Leichen in diesem Fall nicht festgestellt und dokumentiert, von den Ermittlern/ Kriminaltechnikern aber protokolliert wurde,Was ist denn damit gemeint? bezieht das sich auf vorliegenden Fall?
Falls ja, inwiefern spielt das eine Rolle für den Wiederaufnahmeantrag von Strate.
Der Todeszeitpunkt und damit die Tatszeit konnte doch letztendlich im Prozess hinreichend festgestellt werden.
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15.08.2018 um 10:51Rüdiger schrieb:Jedenfalls möchte ich meinen das wir in Bezug auf die Verwertung des mündlichen Gutachten des Sachverständigen Pfoser, insbesondere die Ermittlung und Anwendung der "Schusskanalhypothese" auf das BeweisthemaWas meinst du genau mit „Schusskanalhypothese“?
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15.08.2018 um 11:01@jaska
Begründet habe ich es schon. Die von dir und anderen bemühten Vorschriften müssen halt richtig auf den Sachverhalt angewendet werden.
Die Wiederaufnahme greift das Urteil, schon in der Aufklärung durch das Gericht an. Also ist dem was hier teils isoliert vorgetragen wird, vorgelagert.
Nach den Denkgesetzen jedenfalls kann eine Schlussfolgerung auf unzureichender oder fehlerhafter Tatsachengrundlage nicht richtig sein.
Worin die Mängel und Fehler liegen könnten hatte ich schon angeführt.
Ich maße mir jedenfalls hier nicht an, eine Begründung durch eine Feststellung zu ersetzen, schon gar nicht diese oder jene Sache entspreche einer gesetzlichen Vorschrift. Die ich im übrigen auch gar nicht treffen muss. Und die von Verteidiger und Gericht im Wiederaufnahmeverfahren jedenfalls weitaus sorgfältiger erfolgen wird.
Du kannst auf meinem Profil alle meine Beiträge hierzu geordnet nachlesen.
Begründet habe ich es schon. Die von dir und anderen bemühten Vorschriften müssen halt richtig auf den Sachverhalt angewendet werden.
Die Wiederaufnahme greift das Urteil, schon in der Aufklärung durch das Gericht an. Also ist dem was hier teils isoliert vorgetragen wird, vorgelagert.
Nach den Denkgesetzen jedenfalls kann eine Schlussfolgerung auf unzureichender oder fehlerhafter Tatsachengrundlage nicht richtig sein.
Worin die Mängel und Fehler liegen könnten hatte ich schon angeführt.
Ich maße mir jedenfalls hier nicht an, eine Begründung durch eine Feststellung zu ersetzen, schon gar nicht diese oder jene Sache entspreche einer gesetzlichen Vorschrift. Die ich im übrigen auch gar nicht treffen muss. Und die von Verteidiger und Gericht im Wiederaufnahmeverfahren jedenfalls weitaus sorgfältiger erfolgen wird.
Du kannst auf meinem Profil alle meine Beiträge hierzu geordnet nachlesen.
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15.08.2018 um 11:06jaska schrieb (Beitrag gelöscht):Sorry, von Dir kommt nichts als heisse Luft. Deine "Denkgesetze" kannste einfach nicht auf ein gültiges Rechtssystem übertragen.Du musst hier keine Kapitulationserklärung abgeben!
Gott sei Dank...
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15.08.2018 um 11:11@Nightrider64
Die angeblich „gravierenden“ Unterschiede bestehen darin, dass, wie hier schon geschrieben wurde, in den Urteilsgründen von einer anderen Numerierung der zehn Vodeoclips die Rede ist als die Numerierung der zehn Videoclips auf der DVD, die Herr Strate vom BKA bekommen hat. Außerdem ist im Urteil davon die Rede, dass die zehn Schüsse auf den zehn Videoclips je fünfmal eingespannt und fümfmal freihändig abgegeben wurden, während das Verhältnis auf der BKA-DVD laut Strate vier zu sechs ist.
Die Videoclips dienen laut WA-Antrag ohnehin nur dazu - und wurden von Pfoser laut Urteil auch dazu benutzt, diese Frage zu klären -, herauszufinden, ob bei ein m SelbstbauSD mit einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche nach silcencerseiten-Anleitung bei jedem Schuss mehr Bauschaum statt weniger austritt. Pfoser sagte laut Urteil, dass immer weniger austritt, der WA-Antrag sagt das Gegenteil, gestützt auf das Gutachten Winkelsdorf.
Und nun? Ausreichende neue Tatsache gemäß § 369 Nr. 5 StPO?
Die angeblich „gravierenden“ Unterschiede bestehen darin, dass, wie hier schon geschrieben wurde, in den Urteilsgründen von einer anderen Numerierung der zehn Vodeoclips die Rede ist als die Numerierung der zehn Videoclips auf der DVD, die Herr Strate vom BKA bekommen hat. Außerdem ist im Urteil davon die Rede, dass die zehn Schüsse auf den zehn Videoclips je fünfmal eingespannt und fümfmal freihändig abgegeben wurden, während das Verhältnis auf der BKA-DVD laut Strate vier zu sechs ist.
Die Videoclips dienen laut WA-Antrag ohnehin nur dazu - und wurden von Pfoser laut Urteil auch dazu benutzt, diese Frage zu klären -, herauszufinden, ob bei ein m SelbstbauSD mit einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche nach silcencerseiten-Anleitung bei jedem Schuss mehr Bauschaum statt weniger austritt. Pfoser sagte laut Urteil, dass immer weniger austritt, der WA-Antrag sagt das Gegenteil, gestützt auf das Gutachten Winkelsdorf.
Und nun? Ausreichende neue Tatsache gemäß § 369 Nr. 5 StPO?
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15.08.2018 um 11:24Rüdiger schrieb:Die Wiederaufnahme greift das Urteil, schon in der Aufklärung durch das Gericht an. Also ist dem was hier teils isoliert vorgetragen wird, vorgelagert.Das reicht eben nicht für ein WIederaufnahme betreffend einen rechtskräftig abgeschlossenen Prozess. Rügen, die das Verfahren des Gerichts betreffen, also mangelhafte Aufklärung etc., hätten mit der Revision geltend gemacht werden müssen. Verfahrensfehler hat das Revisionsgericht nicht gesehen.
Im WA-Verfahren können jetzt Aufklärungsfehler etc. nicht mehr geltend gemacht werden, das wurde hier schon zig-mal erörtert.
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15.08.2018 um 11:25@Andante
Ich meine nichts mit "Schusskanalhypothese", sondern das Gericht. Das kannst du in den Urteilsgründen nachlesen.
@Nightrider64
"Hand in Hand"? Jedenfalls hatte der Gutachter nichts in der Hand, da er sein Gutachten "freihändig" erstattete. Nur eine DVD hatte er im Gepäck, ob die (vollständig) angesehen wurde wissen wir nicht genau.
Wurde die "Schusskanalhypothese" durch den Gutachter überprüft, oder hat das Gericht hier eigene Sachkunde angewendet?
Ich meine nichts mit "Schusskanalhypothese", sondern das Gericht. Das kannst du in den Urteilsgründen nachlesen.
@Nightrider64
"Hand in Hand"? Jedenfalls hatte der Gutachter nichts in der Hand, da er sein Gutachten "freihändig" erstattete. Nur eine DVD hatte er im Gepäck, ob die (vollständig) angesehen wurde wissen wir nicht genau.
Wurde die "Schusskanalhypothese" durch den Gutachter überprüft, oder hat das Gericht hier eigene Sachkunde angewendet?
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15.08.2018 um 11:31@Andante
Gerade durch die Verstöße in der Aufklärungspflicht des Gerichtes, gelten doch die nicht oder fehlerhaft gewürdigten Beweismittel und Tatsachen als NEU im Sinne des § 359 (!) Nr. 5 StPO.
Gerade durch die Verstöße in der Aufklärungspflicht des Gerichtes, gelten doch die nicht oder fehlerhaft gewürdigten Beweismittel und Tatsachen als NEU im Sinne des § 359 (!) Nr. 5 StPO.
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15.08.2018 um 11:37@Andante
Ich mag auch noch anfügen, das bei der verfassungskonformen Auslegung auch immer zu berücksichtigen sein wird, das Rechtssicherheit und Gerechtigkeit beide aus dem (selben) Rechtsstaatsprinzip folgen (Artikel 20 Abs. 3 GG).
Ich mag auch noch anfügen, das bei der verfassungskonformen Auslegung auch immer zu berücksichtigen sein wird, das Rechtssicherheit und Gerechtigkeit beide aus dem (selben) Rechtsstaatsprinzip folgen (Artikel 20 Abs. 3 GG).
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15.08.2018 um 11:56Ist der WA-Antrag denn mittlerweile eingereicht? Das wurde doch schon seit Jahren vollmundig angekündigt.
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15.08.2018 um 12:06@falstaff
Ja, nunmehr unter 6 Ks 2620 Js 20696/18 als Wiederaufnahmeverfahren beim Landgericht Kassel anhängig.
Näheres ist auf der Homepage des Verteidigers Dr. jur. h.c. Gerhard Strate dokumentiert.
Ja, nunmehr unter 6 Ks 2620 Js 20696/18 als Wiederaufnahmeverfahren beim Landgericht Kassel anhängig.
Näheres ist auf der Homepage des Verteidigers Dr. jur. h.c. Gerhard Strate dokumentiert.
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15.08.2018 um 12:18Rüdiger schrieb:Gerade durch die Verstöße in der Aufklärungspflicht des Gerichtes, gelten doch die nicht oder fehlerhaft gewürdigten Beweismittel und Tatsachen als NEU im Sinne des § 359 (!) Nr. 5 StPO.Nein, so einfach ist das nicht. § 359 Nr. 5 StPo setzt - neben neuen Tatsachen - ZUSÄTZLICH voraus, dass diese neuen Tatsachen auch geeignet sein müssen, später in dem wiederaufgenommen Prozess zu einem Freispruch zu führen.
Also: nicht jede neue Tatsache, wenn es sie hier denn überhaupt gäbe (ein bloßer Gutachterstreit ist KEINE neue Tatsache!), führt für sich genommen schon zu einer Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses.
Ob die abschließende Klärung der Frage, ob mit jedem Schuss mehr oder weniger Bauschaum austritt, falls der Schütze einen PET-SelbstbauSD benutzt, hier geeignet wäre, zu einem Freispruch zu führen, darf sehr bezweifelt werden.
Doppelmord Babenhausen
15.08.2018 um 12:21Ich vermute Strate ist froh dass das endlich durch ist. Der Fall hat sich leider für ihn als Rohrkrepierer erwiesen und nicht die erhoffte Publizität erreicht. Die dünnen Argumente für eine WA hat er versucht durch die schiere Menge zu kompensieren - genau daher hat es vermutlich auch so lange gedauert. Mit einem einzigen wirklich schlagkräftigen Argument hätte er wesentlich früher losschlagen könnnen.
Ich kann allerdings verstehen, dass sich der Mann durch Frau D. beeindrucken hat lassen - die Frau ist tatsächlich bemerkenswert und sieht darüber hinaus auch noch gut aus. Mit ihren Fähigkeiten könnte sie Pressesprecherin bei Merkel werden...
Ich kann allerdings verstehen, dass sich der Mann durch Frau D. beeindrucken hat lassen - die Frau ist tatsächlich bemerkenswert und sieht darüber hinaus auch noch gut aus. Mit ihren Fähigkeiten könnte sie Pressesprecherin bei Merkel werden...
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15.08.2018 um 12:23@Andante
Also bei der Zulässigkeit wären wir uns einig?! Das ist schon sehr viel.
Durch die zentrale Bedeutung des Beweisthemas, dürfte aber die Begründung mehr ein Spaziergang sein.
Also bei der Zulässigkeit wären wir uns einig?! Das ist schon sehr viel.
Durch die zentrale Bedeutung des Beweisthemas, dürfte aber die Begründung mehr ein Spaziergang sein.
Doppelmord Babenhausen
15.08.2018 um 12:29@falstaff
Mit dem "Rohrkrepierer" sind wir näher am neuen Beweisthema.
Aber in der Tat, wäre es schön für die Frau, wenn sie ihre Talente wieder mehr an anderer Stelle einsetzen könnte.
Mit dem "Rohrkrepierer" sind wir näher am neuen Beweisthema.
Aber in der Tat, wäre es schön für die Frau, wenn sie ihre Talente wieder mehr an anderer Stelle einsetzen könnte.
Doppelmord Babenhausen
15.08.2018 um 12:32Rüdiger schrieb:Aber in der Tat, wäre es schön für die Frau, wenn sie ihre Talente wieder mehr an anderer Stelle einsetzen könnte.Und für etwas mit mehr Aussicht auf Erfolg.
Ich verstehe dass sie darum kämpft ihren Mann freizubekommen, halte es aber für ziemlich aussichtslos.