Doppelmord Babenhausen
09.08.2018 um 09:23Aus den zietierten Gesetzen ergibt sich doch, unter welchen Voraussetzungen ein WA-Antrag nur erfolgreich sein kann:
- Wenn NEUE Tatsachen oder Beweismittel gebracht werden. Damit scheidet schon mal alles aus, was man vorher als Verteidigung im angeschlossenen rechtskräftigen Verfahren hätte bringen können oder müssen (also ALTE Tatsachen oder Beweismittel)
- Wenn diese NEUEN Tatsachen oder Beweismittel gleichzeitig auch geeignet sind, in einem potentiellen wiederaufgenommenen Verfahren zu einem Freispruch oder zu einer Bestrafung nach einem milderen Gesetz, zB Totschlag statt Mord, zu führen. Es müssen also entscheidungserhebliche NEUR Tatsachen sein.
Daran allein wird das LG Kassel den WA-Antrag messen. Und es muss/wird berücksichtigen, dass, wie@Seps13 zutreffend schrieb, neue Gutachten für sich genommen keine neuen Tatsachen im Sinne des §359 Nr. 5 StPO sind.
- Wenn NEUE Tatsachen oder Beweismittel gebracht werden. Damit scheidet schon mal alles aus, was man vorher als Verteidigung im angeschlossenen rechtskräftigen Verfahren hätte bringen können oder müssen (also ALTE Tatsachen oder Beweismittel)
- Wenn diese NEUEN Tatsachen oder Beweismittel gleichzeitig auch geeignet sind, in einem potentiellen wiederaufgenommenen Verfahren zu einem Freispruch oder zu einer Bestrafung nach einem milderen Gesetz, zB Totschlag statt Mord, zu führen. Es müssen also entscheidungserhebliche NEUR Tatsachen sein.
Daran allein wird das LG Kassel den WA-Antrag messen. Und es muss/wird berücksichtigen, dass, wie@Seps13 zutreffend schrieb, neue Gutachten für sich genommen keine neuen Tatsachen im Sinne des §359 Nr. 5 StPO sind.