Doppelmord Babenhausen
30.07.2018 um 02:00Ich habe mir jetzt mal das Urteil in voller Länge zu Gemüte geführt.
Dass es lang ist, spricht noch nicht für seine Fehlerhaftigkeit bzw. Unsicherheit bei den an der Entscheidungsfindung beteiligten Richtern. Im Gegenteil: Da es ein Indizienprozess war (ohne Geständnis des Angeklagten), ist das Bemühen des Gerichts absolut erkennbar, keinen für unschuldig Gehaltenen zu verurteilen, sondern jemanden, bei dem man vor der Verurteilung jeden Stein umgedreht, jeden Zeugen befragt, jeden PC gefilzt, jeden Sachverständigen vernommen, jede zeitliche Koinzidenz geprüft und dies auch so ausgedrückt hat. Mehr kann man von einem Gericht nicht verlangen.
Wenn es dennoch objektive Wiederaufnahmegründe gibt, wünsche ich dem Angeklagten aus rechtsstaatlichem Interesse (ohne jegliche Ironie) viel Erfolg.
Dass es lang ist, spricht noch nicht für seine Fehlerhaftigkeit bzw. Unsicherheit bei den an der Entscheidungsfindung beteiligten Richtern. Im Gegenteil: Da es ein Indizienprozess war (ohne Geständnis des Angeklagten), ist das Bemühen des Gerichts absolut erkennbar, keinen für unschuldig Gehaltenen zu verurteilen, sondern jemanden, bei dem man vor der Verurteilung jeden Stein umgedreht, jeden Zeugen befragt, jeden PC gefilzt, jeden Sachverständigen vernommen, jede zeitliche Koinzidenz geprüft und dies auch so ausgedrückt hat. Mehr kann man von einem Gericht nicht verlangen.
Wenn es dennoch objektive Wiederaufnahmegründe gibt, wünsche ich dem Angeklagten aus rechtsstaatlichem Interesse (ohne jegliche Ironie) viel Erfolg.