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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.04.2018 um 08:45
Zitat von S_CS_C schrieb:Soweit verstanden und ich kann mich dir nur anschließen. Aber: der Dämpfer war eben nicht gut genug. Erst recht nicht für die ersten Schüsse, die ja am wichtigsten waren, weil die außerhalb vom Haus abgefeuert wurden. Wäre dem so gewesen, hätten die Nachbarn diese beiden Schüsse nicht hören dürfen. Haben sie aber. Die Konstruktion ist also ein Thema, die Funktion/ Wirkung ein ganz anderes.
Du kennst Dich eben in Waffenthemen leider nicht aus. Bei einer Schußabgabe entstehen zwei Knallgeräusche. Der erste Knall ist der Mündungsknall beim Autreten des Geschosses aus dem Lauf. Dann folgt in der Regel der Überschallknall nach Erreichen der relevanten Geschwindigkeit. (Düsenjägerprinzip) Auf kurze Entfernungen nimmt das menschliche Ohr aufgrund der schnellen Abfolge nur einen Knall wahr. Den ersten Knalltyp kann man mittels Dämpfers abmildern. Je nach Bauart eben mehr oder weniger effektiv. Den zweiten Knalltyp kann man nicht mit mechanischen Mitteln beinflussen, sondern nur durch Verwendung von Unterschallmunition, engl. Subsonic-Patronen. Diese sind so konzipiert, dass die kinetische Energie nicht ausreicht, dass Geschoss auf die entsprechende Geschwindigkeit zu beförden. Diese Munition ist natürlich noch schwerer bei dem Kaliber 9mm Luger auf dem Schwarzmarkt zu finden, als die von AD benutzte Überschallmunition. Versierte Wiederlader mit einem Haufen Equipment können so etwas selbstherstellen.


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09.04.2018 um 08:56
Zitat von CassCass schrieb:Hat sich eigentlich A.D. nach der Tat als Zeuge gemeldet oder wurde er als Zeuge angehört?
Von der Logik her: Wenn er schon die Familie T. und ihre Nebengeräusche als Belästigung
empfinden konnte, ist ja dann wohl sein Haus eher hellhörig.
Dann muss er ja die Tat vom "Dritten Mann" mit selbstgebasteltem Schalldämpfer mitbekommen haben, oder?
Das nenne ich jetzt mal einen wirklich guten Denkansatz. Bravo! Zumal mehrere Nachbarn aus räumlich anderer Distanz eben Schüsse gehört haben. Kaum glaubwürdig, dass er Wand an Wand lebt und dann rein gar nichts mitbekommt. Vermutlich wird er aber auf die Ohrstöpsel verwiesen haben die er ja immer benutzte.


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09.04.2018 um 09:41
Zitat von User1282User1282 schrieb: Vermutlich wird er aber auf die Ohrstöpsel verwiesen haben die er ja immer benutzte.
Das Baby war doch gar nicht da. Wozu dann Ohrstöpsel, die Nachbarn waren ja kaum noch zu hören :)Taub machen die Dinger leider auch nicht.


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09.04.2018 um 09:42
Zitat von User1282User1282 schrieb:Das nenne ich jetzt mal einen wirklich guten Denkansatz. Bravo! Zumal mehrere Nachbarn aus räumlich anderer Distanz eben Schüsse gehört haben. Kaum glaubwürdig, dass er Wand an Wand lebt und dann rein gar nichts mitbekommt. Vermutlich wird er aber auf die Ohrstöpsel verwiesen haben die er ja immer benutzte.
Das ist sogar ein sehr guter Denkansatz! Bravo!

Es ist wirklich erstaunlich, dass darüber nachgedacht wird, ob Andreas Darsow die Schüsse gehört haben müsse, weil er Wand an Wand mit den Opfern schlief!

Es sind genau genommen zwei Wände mit je einer Wandstärke von ca 240-360mm, mit einer Luftschicht dazwischen. Dazu kommt noch die spiegelverkehrte Anordnung der Häuser, so dass tatsächlich auch noch Kleiderschrank an Kleiderschrank an den Wänden steht und nicht Bett an Bett!


Wenige Seiten zuvor habe ich angedacht es sei fragwürdig, ob Astrid Toll nicht spätestens durch die Schüsse auf ihre Mutter geweckt wurde, weil dazwischen lediglich eine ca 200-250mm Betondecke ist und es zweifelhaft ist, sie sei, wie im Urteil beschrieben, im Schlaf überrascht worden.

Dieser Gedanke wurde vehement von Urteilsbefürwortern bestritten und jetzt diskutiert man welche Ausrede bzw. Erklärung AD für das NICHT hören von Schüssen hat.

Leuchtet mir nicht ein!


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09.04.2018 um 10:01
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:die Nachbarn waren ja kaum noch zu hören
Wie kommst Du darauf? Die Lärmbelästigungen dauerten quasi bis zur Ermordung an. So äusserten sich Nachbarn vor Gericht bei Befragung. Ebenso standen Termine zu einer Wohnungsbesichtigung an. Das sind doch die belastenden Fakten.


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09.04.2018 um 10:04
Zitat von User1282User1282 schrieb:Wie kommst Du darauf?
Ich muss wohl Ironie besser kennzeichnen :) Laut Darsows, störten die Nachbarn doch nicht mehr.

Also, kein Baby im Haus, keine störenden Nachbarn... Wozu sollte er Ohrstöpsel getragen haben? Es gab keinen Grund.


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09.04.2018 um 10:12
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich muss wohl Ironie besser kennzeichnen
Entschuldige bitte, offensichtlich bin ich noch nicht ganz wach ;-) Ich finde den Denkansatz von @Cass daher wirklich gut.
Entweder gab es keinerlei Lärm mehr, dann brauchte man keine Stöpsel, dann entfiele zwar das Motiv, AD müsste aber als unmittelbarer Nachbar etwas von den Schüssen/ Tatgeschehen mitbekommen haben. Oder er konnte die Schüsse aufgrund der Ohstöpsel nicht gehört haben, käme aber dann in Erklärungsnot weshalb er die bei seinen "ruhigen Nachbarn" und bei verreister Familie diese dennoch getragen hat.


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09.04.2018 um 11:15
Zitat von User1282User1282 schrieb:Ich finde den Denkansatz von @Cass daher wirklich gut.
Finde ich auch!
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wenige Seiten zuvor habe ich angedacht es sei fragwürdig, ob Astrid Toll nicht spätestens durch die Schüsse auf ihre Mutter geweckt wurde, weil dazwischen lediglich eine ca 200-250mm Betondecke ist und es zweifelhaft ist, sie sei, wie im Urteil beschrieben, im Schlaf überrascht worden.
Warum sollte man auch darauf eingehen? Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob sie schlief ( starke Schlafmittel sind bei ihrem Kranheitsbild nicht unüblich), ob sie sich aus Angst schlafend stellte oder starr vor Schreck in ihrem Bett lag.
Sie kann dazu nichts sagen.

Und der mit den "guten Ohren" war nunmal Herr Darsow.


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09.04.2018 um 11:26
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Warum sollte man auch darauf eingehen? Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob sie schlief ( starke Schlafmittel sind bei ihrem Kranheitsbild nicht unüblich), ob sie sich aus Angst schlafend stellte oder starr vor Schreck in ihrem Bett lag.
Sie kann dazu nichts sagen.

Und der mit den "guten Ohren" war nunmal Herr Darsow
Man sollte darauf eingehen, weil es nicht nur für die Tatnacht , sondern für Lärm und Krach allgemein eine Auswirkung hat.


Von Medikamenten und/oder Schlafmitteln ist nicht auszugehen und dieser Hinweis ist wieder eine typische Nebelkerze eines Befürworters.

Im Urteil steht nichts darüber, dass sie Schlafmittel oder Medikamente zur Beruhigung nahm.


Sie hat, laut Urteil, Wahrnehmungen gehabt und diese auch geäußert. Das steht da geschrieben und lässt sich nicht wegdiskutieren!

Insofern hat sie etwas dazu gesagt und es ist wahrscheinlicher, dass sie sich schlafend stellte bzw. starr vor Schreck im Bett lag, als schlafend.

Mit Vehemenz zu behaupten sie habe geschlafen, bei gleichzeitiger Behauptung AD hätte etwas mitbekommen müssen ist nun mal, freundlich formuliert, unlogisch!


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09.04.2018 um 11:32
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Im Urteil steht nichts darüber, dass sie Schlafmittel nahm oder Medikamente zur Beruhigung nahm.
Es spielt auch keine Rolle ob sie was nahm! Ich habe auch nicht behauptet, dass sie was nahm.

Es spielt keine Rolle...

Frag doch Herrn Darsow, ob sie die Augen auf oder zu hatte als er auf sie schoß. SIE kann es nicht beantworten und fertig.


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09.04.2018 um 11:36
Astrid wird wohl von den Schüssen (entweder auf die Mutter oder den Vater) aufgewacht sein. Vorausgesetzt, sie hat tief geschlafen, hat sie vermutlich nicht mal gewusst, was sie da überhaupt gehört hat...und kurze Zeit später hat der Täter ja dann auch auf sie geschossen. Dass sie besonders viel mitbekommen oder gar realisiert hat, was da passiert ist, glaube ich von daher nicht.

Die Tante, bei der sie nun lebt, hat außerdem vor Gericht ausgesagt, dass Astrid immer wieder fragt, wann sie nach Hause darf...daraus schließe ich, dass sie bis dato nicht realisiert hatte, dass ihre Eltern tot sind/diese Tat stattgefunden hat.


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09.04.2018 um 11:37
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Es spielt auch keine Rolle ob sie was nahm! Ich habe auch nicht behauptet, dass sie was nahm.

Es spielt keine Rolle...

Frag doch Herrn Darsow, ob sie die Augen auf oder zu hatte als er auf sie schoß
Deine objektive Sicht auf die Komplexität des Sachverhaltes scheint getrübt zu sein.

Die genannten Dinge spielen für die Diskussion eine große Rolle, unabhängig wie man zum Urteil steht.

Scheuklappen aufsetzen und Fakten ignorieren hilft nicht weiter.


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09.04.2018 um 11:40
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Die genannten Dinge spielen für die Diskussion eine große Rolle, unabhängig wie man zum Urteil steht.
Um Beiträge zu generieren? Kann sein.

Für die Verurteilung spielt es keine Rolle.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Scheuklappen aufsetzen und Fakten ignorieren hilft nicht weiter.
Dann nenn doch diese Fakten. Welche Rolle spielt es ob sie schlief, sich aus Angst schlafend stellte, oder vor Schreck handlungsunfähig war?


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09.04.2018 um 11:41
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Astrid wird wohl von den Schüssen (entweder auf die Mutter oder den Vater) aufgewacht sein. Vorausgesetzt, sie hat tief geschlafen, hat sie vermutlich nicht gewusst, was sie da überhaupt gehört hat...und kurze Zeit später hat der Täter ja dann auch auf sie geschossen. Dass sie besonders viel mitbekommen oder gar realisiert hat, was da passiert ist, glaube ich von daher nicht.

Die Tante, bei der sie nun lebt, hat ja vor Gericht ausgesagt, dass Astrid immer wieder fragt, wann sie nach Hause darf...sie scheint es also bis dato nicht realisiert zu haben, dass ihre Eltern tot sind.
Das sehe ich ähnlich.

Es passt für mich nicht zusammen, dass sie geschlafen haben soll und nicht wach wurde, während man AD unterstellt er hätte Schüsse hören und aufwachen müssen.

Nicht mehr, nicht weniger.


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09.04.2018 um 11:43
Ob sie geschlafen hat oder nicht, ist ja gar nicht feststellbar. Es ist wohl auf sie geschossen worden, während sie im Bett lag, aber sie könnte sich genausogut schlafend gestellt haben - das weißt man halt nicht.


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09.04.2018 um 11:47
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Dann nenn doch diese Fakten. Welche Rolle spielt es ob sie schlief, sich aus Angst schlafend stellte, oder vor Schreck handlungsunfähig war?
Das kannst du ein paar Seiten vorher nachlesen.

Für die meisten Leser war das schlüssig beschrieben, auch ohne sich meiner Meinung anzuschließen.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Für die Verurteilung spielt es keine Rolle.
Richtig, die Verurteilung gab es trotzdem!


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09.04.2018 um 11:51
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Richtig, die Verurteilung gab es trotzdem!
Wie lächerlich ist das denn, bitte? Darsow wurde doch nicht verurteilt weil Frau A.T. nicht aus dem Bett sprang. Gut, wenn sie ihn angesehen hätte als er ihr in den Kopf geschossen hat, wäre das noch ekelhafter aber mehr als die " Besondere schwere der Schuld" gibts ja l eh nicht.


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09.04.2018 um 12:13
@Frau.N.Zimmer hat Recht. Für die Wiederaufnahme ist es ohne Belang, ob das überlebende Opfer schlief oder sich schlafend stellte.
Diese Frage wird auch seitens RA Strate nicht als Gegenstand für die Wiederaufnahme genannt.
Da sich diese Frage nicht mehr klären lässt, solange der verurteilte Mörder schweigt, ist hier auch keine Novität zu erwarten.


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09.04.2018 um 16:54
@alle:

Um Urteilsbefürwortern wie denen, die ihre Zweifel am vorliegenden Urteil haben mal etwas zu Lesen zu geben, das die Eschelbach-Aussage nicht ganz als unbedeutende Einzelmeinung dastehen lässt, stelle ich mal diese Artikel ein.

Lesenswert. Der ganze Artikel.

Wikipedia: Justizirrtum
Die Gerichtsreporterin Sabine Rückert schrieb 2011:
Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 [Anm.: = nur etwa jeder 8.900. Fall] rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.[9]
Hervorhebung von mir. Da hängt der Eschelbach mit seinen 25% nicht mehr so in der Luft.
Wolfgang Nešković, Richter am Bundesgerichtshof:
„Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung.“
Man könnte meinen, der Mann läse hier mit.



Und von da weiter:

Wikipedia: Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung

Eine interessante Liste, damit nicht immer der G.Mollath alleine rausgezerrt werden muss.

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

09.04.2018 um 17:17
Zitat von DewDew schrieb:Und von da weiter:

Wikipedia: Liste_von_Justizirrtümern_in_der_deutschen_Rechtsprechung

Eine interessante Liste, damit nicht immer der G.Mollath alleine rausgezerrt werden muss
Tolle Liste. Hast du mal eruiert, wie viele Urteile vergleichbarer Straftaten in der Zeit insgesamt gesprochen wurden? Da ist diese Liste doch eigentlich recht überschaubar.

Fehler passieren überall und in dieser Liste tauchen auch jene Fälle auf, die der genannten Frau Rückert am Herzen liegen:
Falsche Verdächtigung im Hinblick auf Vergewaltigungen.
So ist es auch ihrer Intervention zu verdanken, dass Rechtsanwalt Johann Schwenn beispielsweise Ralph Witte von dem Vorwurf der Vergewaltigung restlos reingewaschen hat.

Fakt ist, Herr Darsow hat in dieser Liste nichts verloren.
Man nimmt den Namen Darsow und Mollath gleichzeitig in den Mund und suggeriert Gemeinsamkeiten. Die gibt es aber nicht. So wie jeder Kriminalfall einzigartig ist.

Herr Darsow hat seine beiden Nachbarn ermordet und deren Tochter schwer verletzt. Dafür hat er seine Strafe bekommen.


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