Frau.N.Zimmer schrieb:Warum sollte man auch darauf eingehen? Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob sie schlief ( starke Schlafmittel sind bei ihrem Kranheitsbild nicht unüblich), ob sie sich aus Angst schlafend stellte oder starr vor Schreck in ihrem Bett lag.
Sie kann dazu nichts sagen.
Und der mit den "guten Ohren" war nunmal Herr Darsow
Man sollte darauf eingehen, weil es nicht nur für die Tatnacht , sondern für Lärm und Krach allgemein eine Auswirkung hat.
Von Medikamenten und/oder Schlafmitteln ist nicht auszugehen und dieser Hinweis ist wieder eine typische Nebelkerze eines Befürworters.
Im Urteil steht nichts darüber, dass sie Schlafmittel oder Medikamente zur Beruhigung nahm.
Sie hat, laut Urteil, Wahrnehmungen gehabt und diese auch geäußert. Das steht da geschrieben und lässt sich nicht wegdiskutieren!
Insofern hat sie etwas dazu gesagt und es ist wahrscheinlicher, dass sie sich schlafend stellte bzw. starr vor Schreck im Bett lag, als schlafend.
Mit Vehemenz zu behaupten sie habe geschlafen, bei gleichzeitiger Behauptung AD hätte etwas mitbekommen müssen ist nun mal, freundlich formuliert, unlogisch!