Butzeller schrieb:Also ich würde mich auch bemühen, mir nicht anmerken zu lassen, dass Ruhestörungen daheim mir zusetzen. Ein introvertierter Mensch und so wird AD beschrieben, wird sich nicht auf die Stirne geschrieben haben, wie sehr ihm der Lärm auf die Nerven geht.
Von eigenen höchstpersönlichen Befindlichkeiten sollte man nicht auf Andere schließen...
Denn im Urteil wird gerade ziemlich ausführlich geschildert, dass Darsow - gerade er, der introvertierte Typ, der sonst nichts rausließ - aller Welt erzählt habe, wie sehr ihm der Lärm der Nachbarn auf die Nerven ginge.
Das Urteil lässt hier wie auch an vielen anderen Stellen andere Interpretationen zu, es wertet jedoch Umstände als belastende Indizien, obwohl es keine sichere Erkenntnis haben kann. Denn der Angeklagte schweigt oder bestreitet die Tat (was sein gutes Recht ist). So bleiben Lücken. Das ist erst mal ganz normal. Im Hintergrund stehen dann die "harten" Indizien "Bauschaum am Tatort" und "Bauschaum-Schalldämpfer-Anleitung". Und die wiegen schwer. Sie sind vermutlich
die tragenden Tatsachen, warum Ermittler und Gericht an die Täterschaft von Herrn Darsow sehr fest
glaubten. Glaube allein reicht aber nicht für eine Verurteilung. Das Gericht muss
überzeugt sein, es darf
keine vernünftigen Zweifel mehr haben. Also bedarf es weiterer belastender Indizien, wie auch eines Motivs, damit die Sache rund wird, die "Story" stimmt, die Indizienkette steht.
Damit ist das Urteil es kein Fehlurteil, denn die freie richterliche Beweiswürdigung lässt es zu, solche Indizienketten zu bilden, so lange sie nicht gegen die "Denkgesetze" (Logik) oder eindeutig entgegenstehende Beweismittel verstoßen. Und es reicht, wenn das Tatgericht keine vernünftigen Zweifel mehr an der Schuld hat.
Trotzdem: Das Gericht zimmert sich eine vermeintlich sichere Wahrheit zurecht, wo es keine Erkenntnis hat. Ereignisse wie die "Manipulation am Computer" wertet es zu Lasten des Angeklagten. Das darf es, denn hier gilt nicht
in dubio pro reo, aber eine ganze Kette solcher Vermutungen und Annahmen, die letztlich auf zwei Indizien - Bauschaum und Schalldämpfer-Anleitung - gründet, die halte ich persönlich für unbefriedigend. Auch wenn der BGH da keine Einwände hat, frage ich mich, wie viel sichere Erkenntnis bedarf die Bestrafung einer schweren Straftat mit einer schweren Strafe - und wie viel Unsicherheit darf ein Gericht durch persönliche Überzeugung zu einer scheinbar sicheren richterlichen Erkenntnis machen?
Ich meine, ein Gericht müsste da unterscheiden und jeweils darlegen, was es weiß, was wahrscheinlich ist, was denkbar ist, was nicht ausgeschlossen ist und was es vermutet - und warum es trotz aller Unsicherheiten in den Details der Sachverhaltsaufklärung nicht an der Schuld zweifelt. Das hat es nicht und das ist vielleicht auch der Grund, warum viele Menschen an diesem Urteil zweifeln - und warum Herr Dr. Strate diesen Fall übernommen hat.