monstra schrieb:Nachdem dieser Schuldspruch ganz wesentlich darauf fußt, dass er eine Identität zwischen der PDF-Anleitung und dem Tatwerkzeug annimmt (und der Angeklagte die PDF-Anleitung auch selbst aufgerufen und ausgedruckt hat), ist das vielleicht nicht so irrelevant
Was meinst du mit Identität?
Wer druckt und surft in deiner Firma denn so auf deinen Account? In meiner Firma ist es ein Kündigungsgrund, die Nutzerdaten Anderen zu überlassen.
Cassandra71 schrieb:Irgendwer hier schrieb, dass in der Firma Aumann kein Bauschaum fehlte...inwiefern ist das gesichert?
Jetzt mal ehrlich: wie kann man denn so eine Aussage verbindlich treffen? Dass keine Drehbank fehlt, oder kein Dienst-KFZ oder sonstwas "Großes"- einverstanden.
Aber zu sagen, "hier fehlt kein Bauschaum" ist genauso Sinnhaftigkeit, wie zu sagen, dass hier keine Tube Klebstoff fehlt.
Wie
@Frau.N.Zimmer bereits richtig sagte: er kann den Bauschaum mal in seiner Funktion als Einkäufer als Probe erhalten haben, ausgeliehen, auf der Baustelle abgestaubt, vom Nachbarn geliehen.
Außerdem besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass er sie schlicht und einfach im Baumarkt gekauft hat.
Der eine Gutachter von Strate hat sogar den Baumarkt mit dem putzigen Eichhörnchen als Quellenangabe angeführt.