Doppelmord Babenhausen
07.04.2018 um 14:28Wozzeck schrieb:Wenigstens den Seitenabruf und den Bauschaum an den Tatorten sowie die Schmauchspuren hast Du dabei aber vergessen, oder?Quatsch. Habe ich nicht. Aber dieser Seitenabruf ist ebenso zweifelhaft wie diese Schmauchspuren und der Bauschaum kann auch von einem ganz anderen Dämpfer herstammen als von dem, den das Gericht annimmt. Hätte der Richter ein bestimmtes Gegengutachten zugelassen, würde die Sache ein bisschen anders aussehen.
Nur weil auf Indizien basierende Urteile in der aktuellen Rechtssprechung zulässig sind, muss das keine gute Idee sein. Meine Meinung.
Jepp... da hast du recht. Aber es kommt nicht darauf an was die Gesellschaft möchte, sondern was ein Gericht dazu bringt, ein bestimmtes Urteil zu fällen. Indizienurteile sind nach meiner Auffassung nach gefährlich, weil der Spielraum für Interpretationen einfach zu groß ist. Gibt es z.B. forensische Beweismittel, werden die Interpretationsmöglichkeiten schon sehr viel geringer. Und wenn es gar keinen Spielraum mehr geben würde, wäre das das Optimum. Selbst auf die Gefahr hin, dass manchmal ein tatsächlicher Verbrecher unbestraft bleibt. Aber das abzuwägen ist ein anderes Thema.