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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

07.04.2018 um 14:28
Zitat von WozzeckWozzeck schrieb:Wenigstens den Seitenabruf und den Bauschaum an den Tatorten sowie die Schmauchspuren hast Du dabei aber vergessen, oder?
Quatsch. Habe ich nicht. Aber dieser Seitenabruf ist ebenso zweifelhaft wie diese Schmauchspuren und der Bauschaum kann auch von einem ganz anderen Dämpfer herstammen als von dem, den das Gericht annimmt. Hätte der Richter ein bestimmtes Gegengutachten zugelassen, würde die Sache ein bisschen anders aussehen.

Nur weil auf Indizien basierende Urteile in der aktuellen Rechtssprechung zulässig sind, muss das keine gute Idee sein. Meine Meinung.

Jepp... da hast du recht. Aber es kommt nicht darauf an was die Gesellschaft möchte, sondern was ein Gericht dazu bringt, ein bestimmtes Urteil zu fällen. Indizienurteile sind nach meiner Auffassung nach gefährlich, weil der Spielraum für Interpretationen einfach zu groß ist. Gibt es z.B. forensische Beweismittel, werden die Interpretationsmöglichkeiten schon sehr viel geringer. Und wenn es gar keinen Spielraum mehr geben würde, wäre das das Optimum. Selbst auf die Gefahr hin, dass manchmal ein tatsächlicher Verbrecher unbestraft bleibt. Aber das abzuwägen ist ein anderes Thema.


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07.04.2018 um 14:29
Zitat von S_CS_C schrieb:Es gibt ein Gutachten, dass u.a. beschreibt, dass auch eine Mauser als TW infrage kommt. Die gefundene Muni kann nämlich auch mit diesem Typ verschossen werden. Die Mauser ist, wie die meisten ihrer Art, Linksauswerfer.
Ja und, dann wäre es halt so eine Kartaune gewesen. Beide Modelle sind sehr gut geeignet einen improvisierten Schallabsorber à la PET-Version behelfsmäßig zu montieren.

Luger P08Original anzeigen (0,2 MB)


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07.04.2018 um 14:31
Zitat von S_CS_C schrieb:Aber dieser Seitenabruf ist ebenso zweifelhaft wie diese Schmauchspuren und der Bauschaum kann auch von einem ganz anderen Dämpfer herstammen als von dem, den das Gericht annimmt.
Jetzt bin ich aber gespannt wie Du das belegen willst. Der Seitenabruf ist mitnichten zweifelhaft. Quelle: Urteilsbegründung!!!


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07.04.2018 um 14:31
Zitat von belladybellady schrieb:So gesehen, wäre A.D. der Täter gewesen, ihm hätte es gereicht, den Verursacher Toll zu beseitigen und es wäre Ruhe gewesen.
Das ist schlicht falsch. Die "Hauptlärmquelle" war die behinderte Tochter. Sie konnte er jedoch nur beseitigen, wenn er zuvor die Eltern tötete.
Zitat von belladybellady schrieb:Wäre er diese radiale Person gewesen, der seine Probleme so lösen kann , wozu dann zuvor all die Versuche , wegzuziehen ?
Na, es streitet ja auch niemand ab, dass Darsow zuvor alles unternommen hat, um das Verbrechen nicht begehen zu "müssen". Es gab eben verschiedene Pläne. Als alle legalen Pläne jedoch scheiterten, blieb nur das Verbrechen.


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07.04.2018 um 14:39
Zitat von User1282User1282 schrieb: S_C schrieb:
Es gibt ein Gutachten, dass u.a. beschreibt, dass auch eine Mauser als TW infrage kommt. Die gefundene Muni kann nämlich auch mit diesem Typ verschossen werden. Die Mauser ist, wie die meisten ihrer Art, Linksauswerfer.

Ja und, dann wäre es halt so eine Kartaune gewesen. Beide Modelle sind sehr gut geeignet einen improvisierten Schallabsorber à la PET-Version behelfsmäßig zu montieren.
Du verstehst den Sinn meines Einwandes nicht.
Zitat von User1282User1282 schrieb:Jetzt bin ich aber gespannt wie Du das belegen willst. Der Seitenabruf ist mitnichten zweifelhaft. Quelle: Urteilsbegründung!!!
Au man... :(
Um welchen Seitenabfruf geht's denn? Um die silencer.ch- Datei, die Darsow abgerufen haben soll. Oder? Und dieser Seitenabruf muss nicht von AD stammen, nur weil es so im Urteil steht. Das ist wie mit der Waffe. Es soll eine P38 sein, oder eine P1. Mauser geht aber auch und andere Typen, z.B. eine Maschinenpistole könnte auch passen. Und so kann ich das beliebig weiterführen. Verstehst du?


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07.04.2018 um 14:42
Zitat von belladybellady schrieb:Wäre er diese radiale Person gewesen, der seine Probleme so lösen kann , wozu dann zuvor all die Versuche , wegzuziehen ?
Gab ja finanziell keine Möglichkeit wegzuziehen, oder juristisch gegen den Lärm vorzugehen so dass man bei Gericht zur Auffassung gekommen ist, der Angeklagte sah in der Tat die Einzige noch bleibende Möglichkeit.
Wurde seitenlang auch aus psychologischer Sicht im Urteil dargelegt, kann man da nachlesen zur Motivlage.

Ebenso wurde begründet, warum sich der Täter die Lösung nur darin sah, die ganze Familie auszulöschen und das der Täter sich in den Räumlichkeiten im oberen Stockwerk auskennen musste und auch wissen musste, wo der Bewegungsmelder war, den man ausschalten musste.
Die Begründungen des Gerichtes sind logisch nachvollziehbar.

Man kann sich der Argumentation im Urteil durchaus anschließen, oder halt eben nicht.

Die Gesamtheit der Indizien hat jedenfalls dazu geführt, das der Angeklagte als überführt verurrteilt wurde.
Das steht jetzt erst einmal im Raum und es muss gut begründet werden, wenn man den Prozess wieder aufnehmen will.

Ob dann ein anderes Urteil dabei heraus kommt, wage ich zu bezweifeln.

@Goermi
Zu der abgebildeten P08 :
1. Ja, sie verschießt prinzipielle die gleiche Munition
2. Spielt das eine Rolle ob die P38 oder der direkte Vorgänger P08 die Mordwaffe war?
3. Die Gutachter sagen: P38 oder baugleich. Vielleicht gibt es Spuren an den ausgeworfenen Hülsen, die auf die P38 nicht aber die P08 schließen lassen.
Aber wie gesagt: Was spielt das in diesem Fall für eine Rolle, ob mit einer P08 oder einer P38 gemordet wurde?


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07.04.2018 um 14:44
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Vielen Dank für das Bild einer P38.

Ich rätsele dabei immer noch wie man daran einen Adapter aufschrauben kann.

Hast du dafür auch ein Bild oder Skizze?
In der Urteilsbegründung ist recht gut erklärt, dass es gar keines komplizierten Adapters bedurfte.
Die Waffe muß lediglich über einen unverkleideten Lauf verfügen. (Ist bei einer Walther P38, bzw. Mauser/Luger 08 der Fall.
Beides sind übrigens ehemalige Waffen der Wehrmacht die in zigfacher Menge hergestellt wurden.
Die Vermutung liegt nahe, dass zahlreiche Schußwaffen nach dem Kriege von den ehemaligen Soldaten nicht abgegeben wurden
und somit hohe Schwarzbestände existieren)

Dann reicht auch dieses "Hilfsmittel" völlig aus:
Schlauchschelle


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07.04.2018 um 14:47
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Gutachter sagen: P38 oder baugleich. Vielleicht gibt es Spuren an den ausgeworfenen Hülsen, die auf die P38 nicht aber die P08 schließen lassen
Ich habe mir diese Frage auch gestellt, ob nicht auch eine P1 benutzt worden sein könnte. Diese ist offenbar, bis auf das Material des Griffstückes baugleich.
Dazu wurde mir gesagt, dass der Schlagbolzen eine andere Form hat und das Rohr andere Züge.
So kam man wohl auf die P38 als Tatwaffe.


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07.04.2018 um 14:50
Zitat von S_CS_C schrieb:Und dieser Seitenabruf muss nicht von AD stammen, nur weil es so im Urteil steht.
Doch, dieser Seitenaufruf stammt von AD, eben weil es so in Begründnung eines rechtskräftigen Urteils steht.
Auch hat das Gericht explizit dargelegt, warum nur AD als Abrufer dieser Seite in Frage kommen kann.
Verstehst Du das jetzt nicht?


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07.04.2018 um 14:56
Zitat von User1282User1282 schrieb:In der Urteilsbegründung ist recht gut erklärt, dass es gar keines komplizierten Adapters bedurfte.
Die Waffe muß lediglich über einen unverkleideten Lauf verfügen. (Ist bei einer Walther P38, bzw. Mauser/Luger 08 der Fall.
Beides sind übrigens ehemalige Waffen der Wehrmacht die in zigfacher Menge hergestellt wurden.
Die Vermutung liegt nahe, dass zahlreiche Schußwaffen nach dem Kriege von den ehemaligen Soldaten nicht abgegeben wurden
und somit hohe Schwarzbestände existieren)

Dann reicht auch dieses "Hilfsmittel" völlig aus:
Da muss ich dir leider widersprechen.

Der Lauf der Tatwaffe hat außen einen Durchmesser von ca 12-13 mm.

Das Loch einer PET Flasche hat innen ca 20mm Durchmesser.

Den Grössenunterschied kann eine Schlauchschelle nicht ohne weiteres zusammenziehen.

Eine feste Verbindung ist damit nicht zu machen. Deswegen flog der Schalldämpfer bei den Tests immer wieder ab.

Du kannst dir zu Hause mal einen etwas dickeren Kugelschreiber, eine Schlauchschelle und eine PET Flasche nehmen und es ausprobieren.


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07.04.2018 um 14:57
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Ich habe mir diese Frage auch gestellt, ob nicht auch eine P1 benutzt worden sein könnte. Diese ist offenbar, bis auf das Material des Griffstückes baugleich.
Dazu wurde mir gesagt, dass der Schlagbolzen eine andere Form hat und das Rohr andere Züge.
So kam man wohl auf die P38 als Tatwaffe.
Die Bezeichnung "P1" ist die geläufige Bezeichnung des Nachfolgers der Dienstpistole P38 der Wehrmacht für die Bundeswehr.
Im Gegensatz zur P38, die von der Firma Walther bis zum Zusammenbruch in Zella/Mehlis oder von Lizensnehmern prodziert wurde,
stammt die nachfolgende P1 aus der Fertigungsstätte in Ulm/ Donau. Dort wurde nach dem Kriege die Produktion neu gestartet.
In Abweichnung verwendete man ein Griffstück aus Alu. Es gibt aber auch hier keine Regel, da auch ehemalige Kriegswaffen im neuen Werk überarbeitet wurden und ebenfalls die Bezeichnung P1 für die Bundeswehr bekamen, obwohl es an und für sich P38 geblieben sind.


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07.04.2018 um 14:59
Zitat von User1282User1282 schrieb:Doch, dieser Seitenaufruf stammt von AD, eben weil es so in Begründnung eines rechtskräftigen Urteils steht.
Auch hat das Gericht explizit dargelegt, warum nur AD als Abrufer dieser Seite in Frage kommen kann.
Genau! Und deshalb muss es auch unbedingt stimmen!
Zitat von User1282User1282 schrieb:Auch hat das Gericht explizit dargelegt, warum nur AD als Abrufer dieser Seite in Frage kommen kann.
Ach ja?
Die angebliche Internet~Recherche des Verurteilten ausschließlich nach einem
PET~Schalldämpfer „auf gut Glück“ über eine statische Class A IP~Adresse ist frei erfunden.
Class A IP~Adressen sind praktisch unbezahlbar. Weltweit gibt es nur ca. 120 Class IP~Netze,
die großen IT Firmen gehören wie IBM, HP, Apple oder Behörden wie das Department of
Defense. Die Firma Aumann mit ihren 24 PCs hat eine Class C IP~Adresse. Die im Urteil
genannte Class IP~Adresse gehört T-Online und wird alle 24 Stunden neu vergeben. Sie ist also
dynamisch.


DNS~Abfrage nach streitgegenstänlicher Class A IP~Adresse (87.167.31.129)

Der zum Tatzeitpunkt verwendete XP~PC war laut Zeugnis des IT~Administrators der Firma
Aumann mindestens 6 Jahre alt. Bei Installation war das streitgegenstänliche Service Pack 2
überhaupt noch nicht verfügbar. Dies erschien erst im Herbst 2004. Der IT~Administrator hatte
aber auf keinem PC der Firma Aumann Service Pack 2 nachinstalliert.


Betreff: Offizielle Pressemtteilung von Microsoft im Jahr 2004

Andreas Darsows Arbeitsplatz~PC wurde schließlich verschrottet, obwohl vermutlich lediglich
das Netzteil defekt war. Die Festplatte und die daruf befindlichen Daten waren von der Firma
Aumann mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Die SID ist eine interne alphanumerische Ziffer, die bei Internet~Zugriffen oder beim
Ausdrucken nicht geprüft und gespeichert wird. Mir erschient die im Urteil erwähnte SID als
unecht. Diebezügliche Protokolleinträge sind frei erfunden.


SID des Andreas Darsow gemäß Urteil: S-1-5-21-1568910217-1438997093-1249961335-1142

Nach Verschrottung des PCs konnte die SID von Andreas Darsows Arbeitsplatz~PC nicht mehr
festgestellt werden, sondern nur die vom Domain Controller bzw. Server. Der Wert für die
Benutze Id erscheint mit für einen alten User extrem hoch. Anyway, die SID wird über TCP/IP
nicht übertragen. Warum hat man die IP-Adresse des Routers der Firma Aumann nicht einfach
ausgelesen ? Dann hätte man kein kompliziertes Analyseprogramm benötigt, um die angebliche
Class A IP~Adresse der Firma Aumann zu ermitteln.
Im Übrigen lassen sich mit dem angeblich verwendeten Internet Explorer 6 keine Pdfs lesen oder
gar ausdrucken. Die angebliche Protokollierung der Ausdrucke über den Domain~Controller sind
technisch völlig unmöglich. Beim Drucken wird eine kryptische Druckdatei erstellt, die nur
Bruchteile von Sekunden existiert. Nach dem Druck wird die Datei automatisch von Windows
gelöscht. Es ist technisch völlig unmöglich Monate später über das Ereignisprotokoll des Domain
Controller nachzuvollziehen, ob ein Pdf erfolgreich gedruckt wurde.
Für das Lesen von Pdfs hätte Andreas Darsow einen Pdf Reader benötigt. Dieser angebliche Pdf
Reader wird im Urteil nicht erwähnt. Statt dessen wird behauptet, auf dem PC des Verurteilten
war lediglich MS Office installiert (Word, Email, Internet Explorer 6).
Im Widerspruch zum angeblichen Ausdruck der Bauanleitung als Pdf, wurde der Ausdruck des
Word~Dokumentes nicht genau protokolliert. Laut Urteil handelt es sich um ein nicht näher
bestimmbares Dokument.



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Doppelmord Babenhausen

07.04.2018 um 15:02
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Den Grössenunterschied kann eine Schlauchschelle nicht ohne weiteres zusammenziehen.

Eine feste Verbindung ist damit nicht zu machen. Deswegen flog der Schalldämpfer bei den Tests immer wieder ab.
Bei späteren Tests flog da gar nichts mehr ab. Die ersten Versuche waren gelinde gesagt mehr als dilettantisch.
Es gibt natürlich weitere praktikabele Methoden um die PET-Flasche der Laufkontur anzupassen. Ich bitte Dich aber um Verständnis, dass ich hier keine Nachbauanleitung abgeben werde. Glaube es mir oder lasse es eben. Sorry!


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07.04.2018 um 15:05
Zitat von S_CS_C schrieb:Genau! Und deshalb muss es auch unbedingt stimmen!
Der RA Strate kann diesen Punkt ja anders sehen und in seinem Antrag darlegen.
Zum Thema Wahrscheinlichkeit ist hier auch schon seitenweise geschrieben worden.
Ich lasse das jetzt zur Vermeidung von Wiederholungen.
Du denkst es sitzt ein Unschuldiger im Knast, ich NICHT!


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07.04.2018 um 15:13
Zitat von User1282User1282 schrieb:Du denkst es sitzt ein Unschuldiger im Knast, ich NICHT!
Das ist Dein gutes Recht in einer Demokratie. Ob es so ist, weiß nur der Täter selbst und der liebe Gott.


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07.04.2018 um 15:19
Zitat von User1282User1282 schrieb:Glaube es mir oder lasse es eben. Sorry!
Ich glaube eher, dass du mir keine Erklärung geben kannst!

Natürlich gibt es andere Möglichkeiten der Befestigung.

Da wir aber alle immer am Urteil argumentieren sollte dies auch für diesen Punkt gelten.

Ein Aufklemmen oder befestigen mittels Kabelbinder oder unter Verwendung einer Schlauchschelle den Schalldämpfer für 10 Schüsse sicher zu befestigen ist unmöglich!

Glaube es mir oder lass es!


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