@pfiffi Ich vermute ja, der Lärm wurde vor allem subjektiv von den Darsows als so schlimm empfunden, war aber nichts, wogegen man einen Titel oder gar Wohnungsklage erwirken hätte können. Wenn man schlafen will und der Nachbarn kramt irgendwo rum oder tigert stundenlang schon durch sein Haus und Garten, sodass man in der nächtlichen Stille seine Schritte hört, sich öffnende und schließende Türen, hier ein bisschen Kramen, dort ein bisschen Rascheln, ist das keine Lärmbelästigung, gegen die man vorgehen kann. Man kann niemandem verbieten, nachts wach zu sein und sich normal durch sein Haus zu bewegen und dabei normale Geräusche zu machen. Man kann ihm verbieten, nachts die Waschmaschine anzuschmeißen und ähnliches, aber nichts weiter. Ist der Nachbar ein Nachtmensch muss man diese Geräusche ertragen. Und ich denke, die Darsows konnten damit nicht leben und haben aber bei ihrer Internetrecherche schnell gemerkt, dass sie dagegen nichts machen können. Nicht mal, wenn zusätzlich noch alle paar Monate einer irre aus dem Fenster brüllt. Das ist dann nur noch das Tüpfelchen auf dem I. Und da bringt dir auch dein Titel nix, bis die Polizei da ist, hat sie längst wieder aufgehört zu schreien und die gehen achselzuckend wieder. Spätestens beim dritten Mal sind die sauer auf DICH und werden dich auffordern, rechtlich weiter vorzugehen und die Polizei nicht mehr zu rufen, da sie eh nix machen können.