Ma_Ve schrieb:Seite 268 im Urteil letzter Absatz, erster Satz.
Okay, das ist doch immerhin etwas, worüber man
vernünftig diskutieren kann.
Also, was steht da: T sei zu einem Lieferanten gelaufen und habe ihn nach einer Pistole gefragt, da der Fahrer aus Bosnien stamme und ja sicher entsprechende Leute kennen würde. Auf Nachfrage soll T angegeben haben,
zwei Männer hätten ihn bedroht. Weitere Details, insbesondere Namen oder Hintergründe habe er nicht genannt. Ende der Geschichte.
Die Ermittlungen zum Umfeld der Ts erbrachte keinerlei private oder geschäftliche Gegnerschaften. Im Gegenteil: Die Ts lebten extrem zurückgezogen und hatten - abgesehen von ihrer fortdauernden „Nachbarschaftsproblematik“ keine sozialen Kontakte. (Das gilt auch für das Maklerbüro: Bis April 2007 hatte T zB lediglich einen einzigen Abschluss im Wert von 3000€ verbuchen können.)
Außer in der Nachbarschaft ließen sich also keine Gegner oder Feinde ermitteln - insbesondere keine ominösen Phantome. Ermittelt wurde allerdings
ein über Jahre weilender Gartenzaunkrieg zwischen T und D. Darüber hinaus wurde
Bauschaum in den Wunden der Opfer gefunden, sodass sie auf die Theorie kamen, dass ein DIY-Dämpfer verwendet worden sein könnte. Die Polizei überprüfte daher mögliche Quellen einer entsprechenden Bauanleitungen und wurde im Netz auch fündig. Hierauf überprüften die Ermittler die Abrufe dieser Seite aus Deutschland und insbesondere aus der Region des Verbrechens an den Ts - und wurden wieder fündig. Die Anleitung wurde von einem
Rechner am Arbeitsplatz eben des Nachbarn von T abgerufen, der aus den Umfeldermittlungen der Ts bereits bekannt war und der einen langjährigen Streit mit T hatte. Vermutlich wurde die Anleitung
über seinen Rechner am Arbeitsplatz, sicher aber
mit dessen Zugangsdaten heruntergeladen.
Schließlich wurde das Haus der Ds durchsucht und in diesem Zuge konnten Gegenstände sichergestellt werden, die D weiter belasteten.
Einer Hose, einem Hemd, einem Pulsmesser sowie einem Paar Gartenhandschuhe haftete Schmauch an, der in seiner
Zusammenstellung dem Schmauch am Tatort entspricht. Auszuschließen ist laut Gutachten, dass die Spuren aus der vergangenen Bundeswehrzeit Ds stammt, da dort keine entsprechende Munition verwendet wurde.
Kann man den Ermittlern und dem Gericht - vor diesem - hier zugegebenermaßen unvollständig wiedergegebenen - Gesamtbild wirklich vorwerfen, dass sie den falschen ermittelt bzw. verurteilt haben?