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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

22.07.2018 um 20:13
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Bei Bogenschützen werden PET Flaschen gerne mit Bauschaum gefüllt und als Ziele verwendet,weil die Pfeile darin stecken bleiben.
Gut, ist mir zwar neu, aber warum sollte man dazu eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer für Schußwaffen ausdrucken als Bogenschütze?


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22.07.2018 um 20:18
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Gut, ist mir zwar neu, aber warum sollte man dazu eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer für Schußwaffen ausdrucken als Bogenschütze?
Google ist da sehr kreativ. Vielleicht hat es einfach nach: „PET- Flasche und Bauschaum“ gegoogelt. Ist das so abwegig?


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22.07.2018 um 20:20
@Alice_im_Wl
Deine Information ist falsch. Er war auf der Seite von der die Bauanleitung stammte und hat diese ausgedruckt. Nicht nur gegoogelt.
Und das war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Andreas D und kein Anderer.


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22.07.2018 um 20:26
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:MMn. war es für AD kein Problem eine vorher woanders abgemessene und passgenaue Folie zB am Vortag zw. 19 und 20 Uhr oder auch später anzubringen - das dauert ne Sekunde.
Es war hier schon ausgeführt worden, dass selbige Folie möglicherweise im Lieferumfang der Bewegungsmelder enthalten war. Was die Passgenauigkeit zusätzlich erklären würde :D


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22.07.2018 um 20:32
Zitat von emzemz schrieb:Es war hier schon ausgeführt worden, dass selbige Folie möglicherweise im Lieferumfang der Bewegungsmelder enthalten war. Was die Passgenauigkeit zusätzlich erklären würde :D
Ouaip, dann ist es noch simpler und deutet ebenso spezifisch auf AD hin, falls es nicht KT war. Als Indiz also völlig berechtigt.

*

@ IP und Ausdruck Schalldämpfer-Anleitung

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die IP dynamisch oder statisch vergeben wurde, denn relevant ist nur die in der Schweiz geloggte IP zum Zeitpunkt X des Zugriffs.

Alle Rechner der Firma A. hatten zum Zeitpunkt X dieselbe externe IP und diese war lt. Gutachten statisch. Über den oder die lokalen ISP hat man dann die zugeteilten IP-Bereiche herausgefiltert und per Provider-Anfragen u.a. die Firma A. ermittelt, das geht bei ner statischen IP genauso wie bei ner dynamischen.

Nun stand also fest, dass der Zugriff (und der spätere Ausdruck - identifiziert u.a. anhand des Dateinamens) von dem Konto bzw. SID von AD erfolgte, da die Netzwerk-Aktivitäten der Clients und User jeweils vom firmeneigenen Server (zB Web, Proxy, Firewall, Routing, IIS, Exchange / eMail, DB, Netzprofile etc.) autorisiert und geloggt wurden.

Diese Daten reichten aber noch nicht aus, um den (nicht mehr existierenden) PC im Büro von AD zu identifizieren. Diesen hat man erst nach dem Ausschlussverfahren bestimmt, nämlich dadurch, dass auf allen anderen PCs keine relevanten lokalen Daten (Logs, Events, Regs) zu den Vorgängen vorhanden waren, die zu den Daten des Firmen-Servers passten.

Somit konnte es am Ende der Ausschluss-Analyse nur der alte PC von AD sein, wo man die passenden Daten gefunden hätte, falls dieser PC nicht verschrottet worden wäre. Darsows alter PC war aufgrund des SID natürlich auch ohne genaue Untersuchung schon der wahrscheinlichste PC, was aber zusätzlich durch das Ausschlussverfahren verifiziert wurde. (selbstverständlich mit einer lebensfremden technischen Restwahrscheinlichkeit zB was Remote-Zugriffe o.ä. angeht)

Blieb also nur noch die Wahrscheinlichkeit zu klären, dass ein anderer MA zu den fraglichen Zeitpunkten den Rechner von Darsow in dessen Büro und mit dessen Login-Daten nutzte. Dass diese Wahrscheinlichkeit verschwindend gering ist, ist primär durch die Chronologie in seinem Büro (angefangen mit dem Telefongespräch mit der Ehefrau, über die sofort folgenden Aktivitäten am PC bis hin zum Ausdruck) oder auch durch glaubwürdige Zeugenaussagen oder Vernehmungs-Widersprüche zB zum verdeckten Polizeieinsatz in der Firma belegt.

Das ist alles auch IT-technisch nachvollziehbar im Urteil (im Gutachten sowieso) dargelegt und da gibt es mMn. nix Relevantes anzuzweifeln.

*

Daraus ergibt sich, dass AD mit einem der Lebenserfahrung nach ausreichendem Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt, derjenige war, der die Schalldämpfer-Anleitung an seinem Arbeitsplatz aufgerufen und rund 10 Minuten später ausgedruckt hat. Ermittelt durch eine IT-Analyse und ausgehend von der in der Schweiz gespeicherten IP. Punkt.

Logisch, dass das ein starkes Indiz ist. Es wäre zB möglich, dass AD bereits einen Plan im Kopf hatte, wie er sich so einen Bauschaum-Schalldämpfer baut, ihm aber ein bestimmtes Detail fehlte, was in der Silencer-Anleitung erklärt wurde. Somit kann er technisch einen ganz anderen Schalldämpfer (zB mit Metalldose) gebaut haben, nur eben mit diesem Detail aus der Anleitung - weshalb ihm dann auch diese eine Anleitung ausreichte.

Deshalb sind auch alle (nicht funktionierenden) Test-Videos mit selbst erdachten oder der Silencer-Anleitung nachgeahmten Ausführungen relativ wertlos. Entscheidend ist, was AD baute und wieso er sich (damals auf PC-Spurenvernichtung bedacht und bis heute leugnend) für so eine Anleitung interessierte - im kausalen Zusammenhang mit der restlichen Indizienkette versteht sich.

Und da gibt es eben zahlreiche weitere Indizien, die in dieser Konzentration (vor und nach der Tat) mMn. nur zu einer Person passen, nämlich zu dem Täter und Doppelmörder Andreas Darsow.

ZB u.a. die Schmauchspuren auf der Nicht-Tat-Kleidung (Bundeswehrhose, Garten-Handschuhe etc.), mit der er einer lebensnahen Wahrscheinlichkeit nach die stark kontaminierte Tatkleidung entsorgte (Sekundärkontamination) oder die Widersprüche im Vernehmungsverhalten oder das Forcieren des PC-Austauschs oder das Lärmproblem, was ihn schon etliche Jahre vor der Tat störte und auch noch unmittelbar vor der Tat beschäftigte. ZB googelte er noch 2 Wochen vor der Tat zu Hause und in der Firma danach, wie man Lärm verursachende Personen aus dem Haus klagt, gleichzeitig vereinbarte er einen Makler-Termin für eine Wohnung.


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22.07.2018 um 20:38
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:MMn. war es für AD kein Problem eine vorher woanders abgemessene und passgenaue Folie zB am Vortag zw. 19 und 20 Uhr oder auch später anzubringen - das dauert ne Sekunde.
Tja, und wieder vergisst man, dass dort auch "akurat" stand. Und das ist eben nicht in zwei Sekunden getan. Beim ersten Versuch klebt die garantiert schief auf. Und was macht man dann, wenn es schnell gehen soll und nur das Ergebnis interessiert? Jeder vernünftig denkende Mensch nimmt natürlich eine entsprechend größere, weil es für den möglichen Zweck vollkommen egal ist, ob es genau passend ist oder nicht.

BEIDES zusammen macht man nur, wenn man dass auch dort lange kleben lassen will und da kommt der Hausbesitzer selber nur in Frage.


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22.07.2018 um 20:43
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:BEIDES zusammen macht man nur, wenn man dass auch dort lange kleben lassen will und da kommt der Hausbesitzer selber nur in Frage.
Das sehe ich genauso.

Zumal man aus den Aussagen des Beamten nicht eindeutig schließen kann, dass der Sensor des Bewegungsmelders komplett abgeklebt war.

Nur das komplette Abkleben macht für einen Täter annähernd Sinn.

Sinngemäß sagte der Beamte, dass der Bewegungsmelder nicht auslöste, wenn er davor stand.

Folglich könnte dieser ausgelöst haben, wenn er weiter entfernt stand.


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22.07.2018 um 20:52
Nehmen wir an, das ist die Folie, die vom Hersteller des Bewegungsmelders mitgeliefert wird und Herr Toll hat die selber aufgeklebt. Mir stellen sich dazu folgende Fragen:

1. Warum erst kurz vor der Tat?

Die Folie soll ja neu ausgesehen haben, woraus geschlossen wurde, dass sie erst kurz vorher angebracht worden ist.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Folie seit dem Einzug -also über Jahre- aufbewahrt wurde?

2. Zu welchem Zweck könnte Herr Toll die Folie angebracht haben -> Insofern erledigt, da es hier schon diskutiert wurde.

3. Warum fanden sich auf der Folie keine Fingerabdrücke von Herrn Toll?


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22.07.2018 um 20:52
Hat der Hausbesitzer vielleicht den Bewegungsmelder abgeklebt wegen der Erkrankung seiner Tochter?
In meiner Kindheit wohnte ich neben einer Familie mit einem autischtischen Sohn. Wenn der Vater abends nach Hause kam, hupte er immer einmal, bevor er den Garagentoröffner betätigte. Der Junge schrie und tobte sonst, weil er das Geräusch des Antriebes nicht aushalten konnte, wenn es für ihn plötzlich einsetzte. Hatte wohl irgendwas mit der Frequenz des Geräusches zu tun. Wenn er durch die Hupe sich kurz drauf einstellen konnte, war es ok für ihn. Die Hupe machte ihm gar nichts.


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22.07.2018 um 20:58
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Sinngemäß sagte der Beamte, dass der Bewegungsmelder nicht auslöste, wenn er davor stand.
Folglich könnte dieser ausgelöst haben, wenn er weiter entfernt stand.
Wenn er weiter entfernt stand, stand er dann nicht mehr davor?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Beim ersten Versuch klebt die garantiert schief auf.
Das wäre dann eine Frage der Feinmotorik.

Es wird langsam albern.


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22.07.2018 um 21:00
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Beim ersten Versuch klebt die garantiert schief auf.
Du vielleicht aber Andere eben nicht. Wie kann man so etwas einfach behaupten.
Alle Häuser hatten doch so einen Bewegungsmelder wenn ich mich richtig erinnere. Also auch das der Darsows .
Da schneidet man das halt vorher zu und probiert es aus am eigenen Bewegungsmelder.
Man muss ja nun kein Handwerker sein um einen Bewegungsmelder wirksam abzukleben.

@havers
Deine Geschichte ist ja interessant aber wie kann man daraus eine Schlußfolgerung für den vorliegenden Fall ziehen.

Den Bewegungsmelder muß jemand abgeklebt haben, der
1. Wusste das einer existiert
2. Wusste das nur am Tage der Müllabholung um 4:00 Herr Toll regelmäßig aus dem Nebeneingang trat.

Ein schwaches Indiz gegen A.D. aber zumindest schließt es einen Mord durch einen zufällig überraschten Einbrecher so gut wie aus.
Aber auch eines von mehreren Indizien, das der Täter sich mit den räumlichen Gegebenheiten und den Gewohnheiten des Opfers ausgekannt haben muss


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22.07.2018 um 21:05
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:1. Warum erst kurz vor der Tat?

Die Folie soll ja neu ausgesehen haben, woraus geschlossen wurde, dass sie erst kurz vorher angebracht worden ist.
Ich glaube, dass man nicht einfach nur aus dem sauberen Zustand auf das Alter einer Folie schließen kann. Das sind auch wieder so Punkte, die mich an deieser Feststellung stören. Dazu müsste man auch wissen, aus welchem Material die Folie war. War es auf Textilbasis oder reiner Kunsstoffbasis. Letztere kann man gut abwischen und der Verschmutzungsgrad sagt nichts über das Alter aus.

In der Regel kann man an der Beschaffenheit der Verbindung besser abschätzen, wie lange die Folie drauf ist. Auch die Folie als solches (nicht der Verschmutzungsgrad) sagt da etwas aus. Bei letzterem ist das aber sehr von der Folie abhängig, es hier unterschiedliche UV-Festigkeiten. Gerade wenn man der Bewegungsmelder draußen angebracht ist, ist der Kleber mit der Folie Wind, Wetter und UV-Licht ausgesetzt. Aber dazu findet sich kein einziges Wort im Urteil. Eine wichtige Feststellung, aus der man auf das Alter besser schließen kann, ist nicht erfolgt.
Zitat von emzemz schrieb:Das wäre dann eine Frage der Feinmotorik.

Es wird langsam albern.
So ist es, da wird man, wenn man heimlich etwas aufklebt, wird man plötzlich volkommen ruhig und zum Meister der Feinmotorik, Du sagtst es, albern wie sonst was.

Was hätte dagegen gesprochen, eine Größeren zu nehmen um so den Aufklebvorgang sicher und so kurz wie möglich zu gestalten?

Ich frage mich immer wieder, warum darf sich der Richter hier nicht einfach geirrt haben? Warum will man Richter als Götter sehen, was habt Ihr davon?


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22.07.2018 um 21:06
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ein schwaches Indiz gegen A.D. aber zumindest schließt es einen Mord durch einen zufällig überraschten Einbrecher so gut wie aus.
Von einem Einbrecher ist ja eh nicht auszugehen.

Das Spurenbild passt nicht...und warum sollte ein Einbrecher sich die Mühe machen, in die oberen Stockwerke zu gehen und dort zwei weitere Menschen zu erschießen?


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22.07.2018 um 21:09
@Cassandra71
Da bin ich voll Deiner Meinung.
Aber das musste man ausschließen und es wurde ausgeschlossen.
Genauso wurde ausgeschlossen, das der Bewegungsmelder schon von Bau aus abgeklebt war.


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22.07.2018 um 21:10
Ob man daraus etwas schlussfolgern kann, weiß ich nicht.

Es war von mir nur die Überlegung, ob Herr Toll nicht selbst den Bewegungsmelder abgeklebt hatte. Und als Grund könnte ich mir halt die Erkrankung der Tochter vorstellen.
Das Spektrum der Erkrankung ist ja so breit gefächert. Manche kommen mit Geräuschen nicht klar, andere mit Gerüchen usw. Vielleicht hatte die Tochter heftig Probleme damit, wenn urplötzlich das Licht anging?

Ich kann mir schwer vorstellen das Herr D. den Melder abklebt, ohne dabei gesehen oder bemerkt zu werden. Aber- nichts ist unmöglich...


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22.07.2018 um 21:11
@havers
Der Bewegungsmelder ging laut Zeugen sonst immer an.


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22.07.2018 um 21:12
Ah, ok.


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22.07.2018 um 21:13
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Dazu müsste man auch wissen, aus welchem Material die Folie war. War es auf Textilbasis oder reiner Kunsstoffbasis. Letztere kann man gut abwischen und der Verschmutzungsgrad sagt nichts über das Alter aus.
Genau, die Lebenserfahrung lehrt uns, dass das Abwischen der auf außen angebrachten Bewegungsmeldern aufgeklebten Folien zu den turnusmäßig üblichen Reinigungsarbeiten in der gepflegten Reihenhaussiedlung gehört.


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22.07.2018 um 21:23
Zitat von emzemz schrieb:Genau, die Lebenserfahrung lehrt uns, dass das Abwischen der auf außen angebrachten Bewegungsmeldern aufgeklebten Folien zu den turnusmäßig üblichen Reinigungsarbeiten in der gepflegten Reihenhaussiedlung gehört.
Muss nicht, wenn er so angebracht ist, dass er vor Verschmutzung gut geschützt ist, sammelt sich da kaum Dreck.

Im übrigen kenne ich mich da vielleicht besser mit Aufkleben solcher Folien aus, als so manch anderer hier. In der Firma wo ich arbeite, werden Folien auch "akurat" auf größeren Geräten aufgeklebt. Es ist aber immer wieder auf der Tagesordnung, diese Vorgänge zu vereinfachen (z.B. Laserbeschriftung o.ä.) um diese zeitraubenden Schritte zu optimieren. Es dauert eben, obgleich die Angestellten das tagtäglich machen und die haben dazu optimale Arbeitsbedingungen und turnen dabei nicht auf einer Leiter rum.

Ich glaube, manche sollten mal so etwas selber versuchen, ein genau zugeschnittenes Stück in einer gewissen Aufregung auf einer Leiter akurat aufzukleben. Versucht es halt mal selber

Und bisher hat mir auch niemand die Frage beantwortet, warum dass jemand unter Zeitdruck unter der Gefahr der Entdeckung dann auch so macht und nicht stattdessen einen größeren Aufkleber einfach dran klatscht.

Bis jemand diesbezüglich eine vernünftige Antwort geben kann, sehe ich das Kapitel als erledigt an.


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22.07.2018 um 21:41
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:RA Strate strebt mit diesem Argument das Wiederaufnahmeverfahren an und das ist gut so!
Fall es dazu kommen sollte dann wäre es wünschenswert das Hr. D. mal den Mund aufmacht und Stellung bezieht.
Mit Schweigen ist er verurteilt worden. Ich denke es ist die Zeit gekommen um zu reden, Erlärungen abzugeben. Ggf. Beweise das der Waffennarr in seiner Firma die Anleitung ausgedruckt hat, wie Spuren an seine alte BW Kleidung gekommen ist. Das es kein Lärm Problem gab, etc.

Fr. D. redet wie ein Wasserfall in den Dokus. In einem WA Verfahren sollte Hr. D. Reden. Auch wenn Juristen anderer Meinung sind. Er soll reden und den Mund aufmachen.


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