emz schrieb:Es war hier schon ausgeführt worden, dass selbige Folie möglicherweise im Lieferumfang der Bewegungsmelder enthalten war. Was die Passgenauigkeit zusätzlich erklären würde :D
Ouaip, dann ist es noch simpler und deutet ebenso spezifisch auf AD hin, falls es nicht KT war. Als Indiz also völlig berechtigt.
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@ IP und Ausdruck Schalldämpfer-Anleitung
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die IP dynamisch oder statisch vergeben wurde, denn relevant ist nur die in der Schweiz geloggte IP zum Zeitpunkt X des Zugriffs.
Alle Rechner der Firma A. hatten zum Zeitpunkt X dieselbe externe IP und diese war lt. Gutachten statisch. Über den oder die lokalen ISP hat man dann die zugeteilten IP-Bereiche herausgefiltert und per Provider-Anfragen u.a. die Firma A. ermittelt, das geht bei ner statischen IP genauso wie bei ner dynamischen.
Nun stand also fest, dass der Zugriff (und der spätere Ausdruck - identifiziert u.a. anhand des Dateinamens) von dem Konto bzw. SID von AD erfolgte, da die Netzwerk-Aktivitäten der Clients und User jeweils vom firmeneigenen Server (zB Web, Proxy, Firewall, Routing, IIS, Exchange / eMail, DB, Netzprofile etc.) autorisiert und geloggt wurden.
Diese Daten reichten aber noch nicht aus, um den (nicht mehr existierenden) PC im Büro von AD zu identifizieren. Diesen hat man erst nach dem Ausschlussverfahren bestimmt, nämlich dadurch, dass auf allen anderen PCs keine relevanten lokalen Daten (Logs, Events, Regs) zu den Vorgängen vorhanden waren, die zu den Daten des Firmen-Servers passten.
Somit konnte es am Ende der Ausschluss-Analyse nur der alte PC von AD sein, wo man die passenden Daten gefunden hätte, falls dieser PC nicht verschrottet worden wäre. Darsows alter PC war aufgrund des SID natürlich auch ohne genaue Untersuchung schon der wahrscheinlichste PC, was aber zusätzlich durch das Ausschlussverfahren verifiziert wurde. (selbstverständlich mit einer lebensfremden technischen Restwahrscheinlichkeit zB was Remote-Zugriffe o.ä. angeht)
Blieb also nur noch die Wahrscheinlichkeit zu klären, dass ein anderer MA zu den fraglichen Zeitpunkten den Rechner von Darsow in dessen Büro und mit dessen Login-Daten nutzte. Dass diese Wahrscheinlichkeit verschwindend gering ist, ist primär durch die Chronologie in seinem Büro (angefangen mit dem Telefongespräch mit der Ehefrau, über die sofort folgenden Aktivitäten am PC bis hin zum Ausdruck) oder auch durch glaubwürdige Zeugenaussagen oder Vernehmungs-Widersprüche zB zum verdeckten Polizeieinsatz in der Firma belegt.
Das ist alles auch IT-technisch nachvollziehbar im Urteil (im Gutachten sowieso) dargelegt und da gibt es mMn. nix Relevantes anzuzweifeln.
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Daraus ergibt sich, dass AD mit einem der Lebenserfahrung nach ausreichendem Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt, derjenige war, der die Schalldämpfer-Anleitung an seinem Arbeitsplatz aufgerufen und rund 10 Minuten später ausgedruckt hat. Ermittelt durch eine IT-Analyse und ausgehend von der in der Schweiz gespeicherten IP. Punkt.Logisch, dass das ein starkes Indiz ist. Es wäre zB möglich, dass AD bereits einen Plan im Kopf hatte, wie er sich so einen Bauschaum-Schalldämpfer baut, ihm aber ein bestimmtes Detail fehlte, was in der Silencer-Anleitung erklärt wurde. Somit kann er technisch einen ganz anderen Schalldämpfer (zB mit Metalldose) gebaut haben, nur eben mit diesem Detail aus der Anleitung - weshalb ihm dann auch diese eine Anleitung ausreichte.
Deshalb sind auch alle (nicht funktionierenden) Test-Videos mit selbst erdachten oder der Silencer-Anleitung nachgeahmten Ausführungen relativ wertlos. Entscheidend ist, was AD baute und wieso er sich (damals auf PC-Spurenvernichtung bedacht und bis heute leugnend) für so eine Anleitung interessierte - im kausalen Zusammenhang mit der restlichen Indizienkette versteht sich.
Und da gibt es eben zahlreiche weitere Indizien, die in dieser Konzentration (vor und nach der Tat) mMn. nur zu einer Person passen, nämlich zu dem Täter und Doppelmörder Andreas Darsow.
ZB u.a. die Schmauchspuren auf der Nicht-Tat-Kleidung (Bundeswehrhose, Garten-Handschuhe etc.), mit der er einer lebensnahen Wahrscheinlichkeit nach die stark kontaminierte Tatkleidung entsorgte (Sekundärkontamination) oder die Widersprüche im Vernehmungsverhalten oder das Forcieren des PC-Austauschs oder das Lärmproblem, was ihn schon etliche Jahre vor der Tat störte und auch noch unmittelbar vor der Tat beschäftigte. ZB googelte er noch 2 Wochen vor der Tat zu Hause und in der Firma danach, wie man Lärm verursachende Personen aus dem Haus klagt, gleichzeitig vereinbarte er einen Makler-Termin für eine Wohnung.