jamie71 schrieb:hier herrschen strengere Regeln als im Urteil von Darsow ersichtlich ist.
Da muss ich jetzt laut lachen! Ja, das ist schon ein bisschen so.
Das gilt v.a. für Schlüsse auf der zweiten Ebene (Schmachspuren an der Kleidung = Kontakt mit Tatkleidung = D. ist der Täter), die immer "zweifelsfrei" und häufig ohne wirkliche Deduktion als reine Behauptungen getroffen werden.
Das hängt auch damit zusammen, dass das Urteil "aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung heraus" gefällt und begründet wird. Vernünftige Zweifel darf es nicht geben. Also: Die Sache muss sonnenklar wie nur irgendwas sein. Egal wie viele Zweifel es gibt. die müssen alle abgeräumt werden, wenn es eben keinen Zweifel an der Täterschaft gibt.
Und es kann dabei immer nur Bezug auf das genommen, werden, was mündlich eingeführt worden ist. Ein Rückgriff auf Akten, Vernehmungsprotokolle usw. verbietet sich, soweit sie nicht im Prozess verlesen worden sind. Aus Sicht des Gerichts Unwesentliches wird weggelassen. Da es auch kein Wortprotokoll gibt (ein Unding seit Erfindung des Tonbandgeräts), kann auch darauf nicht zurückgegriffen werden. Es bleiben die handschriftlichen Aufzeichnungen des Gerichts aus dem Prozess.
So ergeben sich dann Sätze: "Wie vom Zeugen xy widerspruchfrei dargetan und vom Zeugen z glaubhaft bestätigt hat der Angeklagte über Lärm geklagt. Hieraus ergibt, dass die Situation für den Angeklagten so belastend war, dass in ihm der Entschluss reifte, die Familie T. zu töten. Bestätigt wird dies durch die Tatsache, dass der Angeklagte bereits 2001 ... , wie vom Zeugen ab dargetan wurde... nach allgemeiner Lebenserfahrung höchst unwahrscheinlich...kann nur dazu gedient haben...insbesondere..."
Letztlich lässt sich das Urteil nicht wirklich rekonstruieren, weil auf die Aktenlage kein Bezug genommen wird. Die klärt aber viele Vorfragen.
Wenn dann das - sehr ausführliche, aber streckenweise auch sehr unnötig ausführliche - Urteil so aussieht, als sei es diktiert und von einer Schreibkraft herunter geschrieben und nicht nochmals gegengelesen worden zu sein, dann macht das die Geschichte nicht überzeugender.
Einmal Korrekturlesen hätte dem Rechtsfrieden gedient.