Cassandra71 schrieb:Ja, einzelne Indizien kann man unterschiedlich deuten...deswegen kommt es ja auf die Gesamtschau an.
Nein, wenn ich ein Indiz weltfremd deuten muss, damit es in die Gesamtschau passt, sollte ich lieber auf das Indiz verzichten, als mit in die indizienkette aufzunehmen.
Wenn ein Richter das bei der Begründung jedoch trotzdem aufgenommen wird, kann man an der Urteilsfähigkeit des Gerichts eben insgesamt zweifeln. das ist eben vorligend das Problem. Mir kann niemand - auch ein Richter - eben nicht weiß machen, dass ein Täter akurat und passgenau ein Infrarotmeder abklebt, das ist Nonsens und das sollte ein Richter auch erkennen können.
Ich persönlich habe nur diese Anhaltspunkte, um ein Urteil bewerten zu können. Das ist das Problem und so etwas sollte daher ein Richter vermeiden. Wenn ich erkenne, dass ein Richter weltfremd die Indizien deutet, dann kann das eben auch Voreingenommenheit schließen.
Ein vernünftiges Urteil hätte Frau D vielleicht auch die Zweifel genommen.
Mark_Smith schrieb:Du kannst davon ausgehen, dass im Wiederaufnahmeantrag mehr aufgetischt worden wäre, wenn wirklich Fleisch am Knochen ist. Es scheint sonst nix da zu sein.
Das dumme ist eben, dass man bei einer WAV eben nur das zur Begründung heranziehen kann, was im ursprünglichen Verfahren nicht bekannt war. Selbst deutliche Zeichen der Voreingenommenheit reichen nicht.
Wie gesagt, ich persönlich nehme schon an, dass der richtige im Gefängnis sitzt, aber wie gesagt, ausreichend Einblick hat man nicht und wenn man Zeichen von Voreingenommenheit beim urteilenden Gericht erkennt, bereitet das einem trotzdem gewisse Bauchschmerzen.