Doppelmord Babenhausen
11.05.2018 um 22:45Im Prinzip geht es jetzt doch nur um eins:
Es gilt auszuschließen, das es eine Möglichkeit gibt, mit Hilfe eines flaschenförmigen Gefäßes gefüllt mit Bauschaum einen Schalldämpfer zu konstruieren, der die abgegebene Zahl von Schüssen aus einer P 38 stand hält.
Der muss nicht einmal richtig funktionieren.
Ob man das jetzt nur mit einer kleinen Flasche oder nur mit bestimmten Materialien hinkriegen würde die verstärken musste oder sonst wie modifizieren; es ist auszuschließen
Soweit ich weis wurde im Urteil ein Gutachten angeführt, was zu dem Ergebnis kam, es sei möglich gewesen.
Muss man halt vergleichen.
Aber ein so offensichtlich wissenschaftlich nicht haltbares Gutachten wäre, doch spätestens im Revisionsantrag aufgetaucht ?
Weis jemand, ob die Instanz, die jetzt über den Antrag zu entscheiden hat bereits ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben kann ?
Es gilt auszuschließen, das es eine Möglichkeit gibt, mit Hilfe eines flaschenförmigen Gefäßes gefüllt mit Bauschaum einen Schalldämpfer zu konstruieren, der die abgegebene Zahl von Schüssen aus einer P 38 stand hält.
Der muss nicht einmal richtig funktionieren.
Ob man das jetzt nur mit einer kleinen Flasche oder nur mit bestimmten Materialien hinkriegen würde die verstärken musste oder sonst wie modifizieren; es ist auszuschließen
Soweit ich weis wurde im Urteil ein Gutachten angeführt, was zu dem Ergebnis kam, es sei möglich gewesen.
Muss man halt vergleichen.
Aber ein so offensichtlich wissenschaftlich nicht haltbares Gutachten wäre, doch spätestens im Revisionsantrag aufgetaucht ?
Weis jemand, ob die Instanz, die jetzt über den Antrag zu entscheiden hat bereits ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben kann ?