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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

05.05.2018 um 18:51
@Cass
Und das hier?
Zitat von S_CS_C schrieb:Da hast du recht und ich bin mehr als nur froh, dass wenigstens die Tochter überlebt hat!
Zitat von S_CS_C schrieb:Ja. Das ist mir wahrscheinlich mehr bewusst als es dir je sein könnte.
Puste deine Kerze im Ava aus und geh' schlafen. Du verstehst nicht im Ansatz, was hier gesprochen bzw. geschrieben wird. Du bringst auch keine Argumente rüber und bist nur auf Streit aus. Schade um die Zeit!


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05.05.2018 um 18:52
Wollt ihr, dass der Thread gleich wieder geschlossen wird?


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05.05.2018 um 19:21
Zitat von S_CS_C schrieb:Die Widersprüche bei den Ausführungen zum Thema "Lärmbelästigung" sind bezeichnend. Dieser Punkt bzw. dieses Indiz ist ja längst nicht alles, was in diesem Urteil hakt und stinkt.
Im Prozess nicht. Da sagten alle Zeugen aus es hätte nicht unerhebliche Lärmbelästigungen gegeben.
Hinterher trat einer öffentlich in den Vordergrund und behauptete plötzlich das Gegenteil.
Warum hat er das nicht ausgesagt so? Was würde er unter Wahrheitspflicht in einem erneuten Prozess aussagen?
Aber das ist alles egal, was der jetzt in irgend welchen Sendungen sagt.
Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, der Punkt geklärt, ein Urteil im Namen des Volkes wurde gesprochen, eine Revision als unbegründet zurückgewiesen.

Bei einem Wiederaufnahmeverfahren wird das alles noch einmal beleuchtet, sofern es eines gibt.


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Doppelmord Babenhausen

05.05.2018 um 19:45
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Der Zeuge kann D beobachtet haben, als der Systemadministrator den PC geöffnet hatte.
Hat er aber nicht. Auf jeden Fall hat er anders ausgesagt. Da war nur A.D. entgegen jeder betrieblichen Anweisung selbst mit dem Schraubenzieher im Gerät. Zufällig zeitnah mit dem Auftauchen der Kripofachleute in seinem Betrieb
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Diese Möglichkeit hätte das Gericht sauber analysieren müssen, aber im Urteil findet man davon nichts.
Das erübrigt sich damit. Sicherlich wurde auch der Systemadministrator (schon in Vernehmungen) gefragt, der ja auch als Zeuge auftrat
Ansonsten hätte die Verteidigung gepennt.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:s. Ich glaube mittlerweile, dass D den PC nicht manipiliert hat, denn in der Regel funktioniert nach groben Manipulationen kaum noch etwas, das BIOS würde u.U. schon gar nicht mehr starten oder würde eine Fehlermeldung bringen.
Fakt ist, das es das Gericht als bewiesen ansah, das vom Arbeitsplatz des A.D. eine entsprechende Anleitung ausgedruckt wurde, zu der Zeit zu der A.D. grundsätzlich (bis auf Ausnahmefälle, die überprüft wurden) an seinem Arbeitsplatz Pause machte. Unmittelbar vor dem Ausdruck fand ein Telefonat von A.D s Telefon aus mit seiner Frau statt. So ist es als ausgeschlossen anzusehen, das dies ein Anderer tat, auch wenn theoretisch die unwahrscheinliche Möglichkeit bestanden hätte.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:aber bei dem Häuserkomplex handelt es sich letztendlich um Einzelhäuser, die mit einer Isolationsschicht dazwischen nebeneinander gebaut sind
Eben nicht. Es waren Doppelhäuser da gibt es jetzt nichts herunterzureden. Wand an Wand, Fenster an Fenster.

Ich hab mal so gewohnt, wenn auch großzügiger. Das Problem ist nicht die Isolation zwischen den Doppelhaushälften, sondern der Lärm dringt aus den Fenstern, von der naheliegenden Terrasse usw.

So wie die Zeugen die tierischen Schreie beschrieben haben muss das gehört worden sein.
Klar, man kann auch noch ein Gutachten machen.
Warum hat kein Verteidiger kein entsprechendes in Auftrag gegeben ?
Wahrscheinlich weil von vornherein klar war, das die Schreierei nebenan gehört wurde.


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Doppelmord Babenhausen

05.05.2018 um 19:47
Meines Erachtens ist keiner der hier immer wieder vorgebrachten Einwände geeignet, die vom Gericht gewürdigten Elemente der Indizienkette, die für Ds Schuld sprechen, nachhaltig zu erschüttern. Diese Meinung lässt sich, denke ich, damit begründen, dass es in der Würdigung einer Indizienkette nicht um die Beweiskraft eines einzelnen Indizes für sich genommen geht, sondern um die Zusammenschau einer hinreichend großen Anzahl unterschiedlicher Indizien, also um die Bedeutung einer gesamten Indizienkette.

Schmauchspuren an der Kleidung, Bauschaum an den Opfern, DIY-Bauanleitung auf dem Rechner, Motiv und Gelegenheit! Wie das Gericht, muss man sich fragen, ob diese Indizienkette ausreicht? Ich bin letztlich zu dem Schluss gekommen, dass sie ein überzeugendes Gesamtbild ergibt und meines Erachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht das Ergebnis reinen Zufalls sein kann.

Zwar werden z.B. die Schmauchspuren von den Ds sowie den Urteilsgegnern relativiert, man muss aber so oder so eingestehen, dass die eingewendeten Zweifel, das Indiz an sich nicht auszuradieren vermögen. Genauso wenig können sie die anderen Indizien, die für Ds Schuld sprechen, entkräften.

Ebenso verhält es sich mit dem DIY-Dämpfer bzw. dem Ausdruck der entsprechenden Website von Darsows Arbeitsplatz und den Bauschaum-Partikeln an den Opfern: Die erhobenen Zweifel, ein Arbeitskollege könne die Seite ebensogut aufgerufen und den Ausdruck veranlasst haben, relativieren bestenfalls (!) das einzelne Arbeitsplatz-Indiz, aber sie löschen es eben ebensowenig aus wie die gesamte Indizienkette.

Dasselbe gilt für den Bauschaum an den Tatorten: Ist es für die Beurteilung dieses Indizes maßgebend, wenn Laien (andere Laien) glauben (machen) können, der Dämpfer habe sich nicht bauen, nicht befestigen, nicht benutzen lassen, wenn der Bauschaum aber nun einmal nachgewiesen ist, ebenso wie der Webseitenzugriff und wenn gleichzeitig ein deutsches Gericht, bestehend aus drei Richtern und zwei Schöffen (auf Grundlage mehrerer sachverständiger Gutachten), inklusive einer Überprüfung des BGHs, zu dem Schluss gekommen ist, ‚jawohl, ein Dämpfer, wie der von Ds Arbeitsstellen-Rechner wurde benutzt‘ - bei jedem einzelnen (!) der Schüsse - und so auch zu erklären vermag, wie der Bauschaum überhaupt an den Tatort gelangen konnte!?

Es bleiben somit, trotz aller (möglichen) Zweifel: Schmauchspuren, in derselben Zusammensetzung wie am Tatort, an Kleidung und Gegenständen des AD, Baumschaumpartikel an den Opfern (bzw. an allen Einzeltatorten) und eine Bauschaum-DIY-Dämpfer-Bauanleitung, abgerufen und ausgedruckt von Ds Arbeitsplatz.

Ebenso verhält es sich schlussendlich auch mit dem zugrundegelegten Tatmotiv: Hass und eine - subjektiv empfundene - existenzielle Bedrohung durch T lassen sich vielleicht ein wenig herunterreden, sowie von D selbst, der von einem ‚Verhältnis des wechselseitigen Ignorierens’ mit T ausgesagt hat, aber die im Urteil wiedergegeben und auf Zeugenaussagen basierenden Schilderungen der Lärmbelästigung (und des verbundenen Leidensdrucks) sind einfach zu gravierend, als dass sie sich durch Relativierungen vollständig veruneindeutigen ließen.

Was bleibt sind - neben (oder abseits von) Ohrstöpseln - die Aussagen von Nachbarn vor Gericht, die den Lärm bezeugen, die Polizeikontakte und geschriebenen Beschwerdebriefe, die vergeblichen Versuche den Wohnort zu wechseln, der bezeugte Streit.

Diese Indizienkette - Schmauchspuren, Bauanleitung, Bauschaum und Tatmotiv - reicht meines Erachtens aus, um in der Gesamtschau zu dem Urteil zu gelangen, zu dem auch die Richter, auf Grundlage einer ungleich breiteren Datenbasis, gekommen sind. Selbst mit bestem Willen lassen sich die Einzelmomente dieser Kette nicht - auch nicht teilweise - als vollständig entkräftet betrachten, sodass im umgekehrten Fall, wäre D freigesprochen worden, sicher mindestens ebenso laut von einem Justizskandal die Rede gewesen wäre, wie es jetzt hier im Forum und in Bezug auf die Verurteilung Ds zu beobachten ist.

Letztlich bleibt noch festzuhalten, dass es - nicht allein im deutschen Rechtssystem - nicht darum geht, Tätern ihre Schuld eineindeutig nachweisen zu können, wie es im Rahmen eines idealen Rechtsswesens wünschenswert wäre. In der Praxis muss Justiz sich im der Regel mit einem wesentlich bescheideneren Kriterium, nämlich der Wahrscheinlichkeit, begnügen, und es ist offensichtlich, dass dies aus Gründen der Umsetzbarkeit von Recht und Ordnung schlicht notwendig ist, da unsere Gefängnisse leer stünden, legte man ernsthaft ideale Maßstäbe an. In der Wirklichkeit muss man sich damit zurecht finden, dass der Pfeil eben nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit ins Schwarze trifft, selbst wenn Justitia höchst selbst den Bogen spannt. (Dies generell zu akzeptieren gehört vielleicht mit zu dem Preis, den das zur Reife gelangte bürgerliche Individuum in modernen Demokratien einerseits zu zahlen bereit sein muss (und idR auch ist), um andererseits seine persönlichen Freiheitsrechte in Anspruch nehmen zu können.)


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05.05.2018 um 20:06
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Eben nicht. Es waren Doppelhäuser da gibt es jetzt nichts herunterzureden. Wand an Wand, Fenster an Fenster.
Du kennst Dich da wohl nicht wirklich aus. Doppelhäuser haben in der Regel zwei Wände zwischen den Hälften. Dazwischen ist Isoliermaterial. Das ist jedenfalls schon langer Zeit Standard, so etwas seit den 60ern.


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05.05.2018 um 20:07
Zitat von WozzeckWozzeck schrieb:Letztlich bleibt noch festzuhalten, dass es - nicht allein im deutschen Rechtssystem - nicht darum geht, Tätern ihre Schuld eineindeutig nachweisen zu können, wie es im Rahmen eines idealen Rechtsswesens wünschenswert wäre. In der Praxis muss Justiz sich im der Regel mit einem wesentlich bescheideneren Kriterium, nämlich der Wahrscheinlichkeit, begnügen,
Bloße Wahrscheinlichkeit reicht noch nicht. Vielmehr muss die Wahrscheinlichkeit so hoch sein, dass das das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten mehr hat.


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05.05.2018 um 20:08
@SCMP77
Bullshit: Fenster an Fenster. Geh mal darauf ein!


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05.05.2018 um 20:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bloße Wahrscheinlichkeit reicht noch nicht. Vielmehr muss die Wahrscheinlichkeit so hoch sein, dass das das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten mehr hat.
Genau so wars und so wirds im Urteil auf 280 (?) Seiten dargelegt


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05.05.2018 um 20:10
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Du kennst Dich da wohl nicht wirklich aus. Doppelhäuser haben in der Regel zwei Wände zwischen den Hälften. Dazwischen ist Isoliermaterial. Das ist jedenfalls schon langer Zeit Standard, so etwas seit den 60ern.
Es wurde ja bereits ausgeführt, dass der Lärm nicht immer direkt "durch die Mauer" dringen muss.
Der kommt über die Fenster, Türen oder Terrasse.
Wenn die Isolation alles abhält, dann hätten die anderen Nachbarn ja gar nichts mitbekommen.

Es ist ja bewiesen, dass es die Lärmbelästigung gab, deswegen ist die Diskussion obsolet.


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05.05.2018 um 20:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bloße Wahrscheinlichkeit reicht noch nicht. Vielmehr muss die Wahrscheinlichkeit so hoch sein, dass das das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten mehr hat.
War doch so! Was willst du sagen?


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05.05.2018 um 20:15
So ich bin jetzt raus, gehe grillen.
Auf der Terrasse einer Doppelhaushälfte
Hoffentlich fühlt sich kein Nachbar so belästigt, das er mit ner P38 um die Ecke kommt ;-)


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05.05.2018 um 20:18
Zitat von CassCass schrieb:Der kommt über die Fenster, Türen oder Terrasse.
Das ist richtig, wird aber dann gar nicht in Richtung des Nachbarhauses größtenteils abgestrahlt sondern im Winkel von 90°. Und ein Teil der Fenster waren sogar abgewannt von Ds Haushälfte.
Zitat von CassCass schrieb:Wenn die Isolation alles abhält, dann hätten die anderen Nachbarn ja gar nichts mitbekommen.
Die Nachbarn, welche gegenüber oder auf der anderen Seite des Hauses waren, sind dann sogar u.U. stärker betroffen als der direkte Nachbar.

Wie gesagt, da hätte man klären müssen, welcher Nachbar gegenüber, nebenan etc. wohnt.

Es gibt eben auch Nachbarn, die offenbar davon weniger betroffen waren. Hier zeigt es sich eben, dass man eben genauer hätte hinsehen müssen. Ein Gutachten über die dortige Schallausbreitung wäre da notwendig gewesen.


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05.05.2018 um 20:23
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Ein Gutachten über die dortige Schallausbreitung wäre da notwendig gewesen.
Aber die Darsows haben doch versucht, gegen die Nachbarn vorzugehen.
Das ist doch alles belegt.
Haben sogar in Betracht gezogen, ihr Haus zu verkaufen.

Verstehe nicht ganz, auf was du rauswillst.


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05.05.2018 um 20:35
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das ist richtig, wird aber dann gar nicht in Richtung des Nachbarhauses größtenteils abgestrahlt sondern im Winkel von 90°.
Dieser physikalische Geniestreich interessiert mich jetzt! Muss ich alles, was ich über Schallbeugung gelernt habe verwerfen?


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05.05.2018 um 20:44
@Cass

Ist mir auch rätselhaft, wie man bei all den Indizien und deren stimmigem Gesamtbild ernsthaft davon überzeugt sein kann, dass hier ein völlig Unschuldiger im Gefängnis sitzt. Und ich bin bei leibe kein gutgläubiger Mensch, eher ein Skeptiker, der vieles kritisch überdenkt.

Was auch kommen mag, gestehen wird er zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht mehr....


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05.05.2018 um 20:47
Zitat von CassCass schrieb:Andante schrieb:
Bloße Wahrscheinlichkeit reicht noch nicht. Vielmehr muss die Wahrscheinlichkeit so hoch sein, dass das das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten mehr hat.
War doch so! Was willst du sagen?
Ich bezog mich auf den Beitrag von Wozzeck, der/die schrieb, dass es für eine Verurteilung ausreicht, wenn das Gericht es für wahrscheinlich hält, dass der Angeklagte der angeklagten Taten schuldig ist. Und ich schrieb, dass dieser Grad von Wahrscheinlichkeit noch nicht reicht. Das Gericht darf vielmehr keine vernftigen Zweifel mehr haben, was mehr ist als bloße Wahrscheinlichkeit.


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Cass ehemaliges Mitglied

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05.05.2018 um 20:50
Zitat von LindströmLindström schrieb:Was auch kommen mag, gestehen wird er zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht mehr....
Für mich sieht er so aus, dass es ihm gut tun würde, sich zu befreien.

Problem für mich ist aber: Wie soll seine Frau damit und ihrer bisherigen Rolle umgehen?

Sie haben sich irgendwie in ein Dilemma gebracht.


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05.05.2018 um 20:54
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Im Gegenteil, ich habe dich ja sogar freundlicherweise drauf aufmerksam gemacht, dass du den Namen des Zeugen besser abkürzen solltest.
Den Namen abkürzen braucht man nicht. War ja schließlich ein öffentliches Verfahren. So etwas wird nur aus Rücksicht gemacht.

Strate veröffentlicht auch immer ungeschwärzte Urteile


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05.05.2018 um 20:58
Zitat von CassCass schrieb:Für mich sieht er so aus, dass es ihm gut tun würde, sich zu befreien.
Dann hätte er sich aber von allem anderen auch befreit, von der Unterstützung seines Umfeldes, die Aktionen, dass er (für diese) als Unschuldiger zählt und nicht als Mörder.

Schlimm genug, dass der Verurteilte mit etwas mehr Glück davon gekommen wäre. Wie kann man aber nach so einer brutalen Tat normal weiter leben?


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