Sector7 schrieb:Was in erster Linie bedeutet, dass man dem rechtskräftigen Urteil (bestätigt vom BGH) folgt, anstatt als Außenstehender ohne Aktenkenntnis daran zu zweifeln. Auf einem (zu) hohen Ross sitzen demnach eher diejenigen, die rein aus subjektivem Glauben / Gefühl von Justizirrtum etc. palavern, denn die stellen sich damit selbstgerecht sogar über die Richter des Landgerichts und des Bundesgerichtshofs und richten / verurteilen diese bzw. deren Arbeit im Fall Darsow ...
Immerhin kann man das Urteil lesen und sich davon ein Bild machen. Ich war auch von der Sache, dass D den PC manipuliert hatte, ursprünglich überzeugt. Mich haben dann aber rechtlich erfahrene Leute (
@DerGreif) klar gemacht, dass genau diese Stelle zu den Teilen des Urteils gehört, wo keine ausreichende Beweiswürdigung erfolgte, bzw. notwendige Fragen erst gar nicht gestellt geschweige den beantwortet wurden. Der Zeuge kann D beobachtet haben, als der Systemadministrator den PC geöffnet hatte. Diese Möglichkeit hätte das Gericht sauber analysieren müssen, aber im Urteil findet man davon nichts. Ich glaube mittlerweile, dass D den PC nicht manipiliert hat, denn in der Regel funktioniert nach groben Manipulationen kaum noch etwas, das BIOS würde u.U. schon gar nicht mehr starten oder würde eine Fehlermeldung bringen. Eigentlich sagt mit das, dass der BGH viel zu viel durchgehen lässt, an sauber bergündeten Urteilen ist der BGH wohl nicht wirklich nicht interessiert. Wozu gibt es den BGH eigentlich noch?
Ich wundere mich auch, warum das Gericht nicht erstmal ein Gutachten über die Hellhörigkeit/Schallausbreitung am Objekt beauftragt hatte. Da hätte man erstmal etwas objektives. Hier wird ja öfter behauptet, dass Ds stärker betroffen sein mussten, da das Haus von Ds näher dran waren. Theoretisch könnte das richtig sein, aber bei dem Häuserkomplex handelt es sich letztendlich um Einzelhäuser, die mit einer Isolationsschicht dazwischen nebeneinander gebaut sind. Ich schätze daher, dass der geringste Anteil des Schalls über die Zwischenmauern übertragen wird, das meiste vermutlich über die Fenster. Die strahlen aber nunmal gar nicht direkt in Richtung des Hauses Ds sondern würden die Schallenergie hauptsächlich um 90° versetzt abstrahlen, ein kleinerer Teil gelangt sicherlich gebeugt in Richtung des Hauses von Ds. U.U.spielte bei der Lärmbetrachtung der reflektierte Schall die Hauptrolle, dann kann gilt in der Regel der Spruch, je näher, umso intensiver sicherlich nicht mehr, dann haben die reflektierenden und absorbierenden Gegenstände einen entscheidenderen Einfluss.
War nicht das Haus der Opfer sogar ein Eckhaus? Dann wäre auch ein Teil sogar in die entgegengesetzte Richtung abgestrahlt worden.
Zeigenaussagen sind aus meiner Sicht daher sinnfrei über die Lage eine objektive Aussage zu liefern. Wo haben sich die Zeugen am meisten gestört gefühlt? Im Haus im Garten oder auf der Straße? Dass das Zeugen überhaupt ausreichend differenzieren ist die Frage.
Eigentlich passt das wieder zu dem Bild, was das Gericht insgesamt macht, oberflächliche Betrachtungen, keine ausreichend tiefergehende Analyse.
Die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung zeigt auch die unterschiedlichen Aussagen der Zeugen.