@Mahoni Das werde wohl ich gewesen sein. Es ist richtig, lediglich eine andere Interpretation der bekannten Indizien durch einen weiteren Gutachter ist kein Grund, ein WAV zuzulassen. Es müssen komplett neue Fakten präsentiert werden. Entweder solche, die bisher nicht bekannt waren, oder eine Interpretation der bisherigen Fakten, die unwiderlegbar ist.
Komplett erfundenes Beispiel: Es gibt eine DNA Spur, die mittels der zur Zeit der Verhandlung vorhandenen Technik nicht eindeutig zugeordnet werden konnte. Die Gutachter können lediglich sagen, dass sie einem Mann zugeordnet werden kann. Als Täter wird, aufgrund weiterer Indizien, ein Mann verurteilt.
Wenn nun die Verteidigung einen weiteren Gutachter bringt, der nur sagt, er sei der Meinung die Gutachter im Prozess haben die Spur falsch interpretiert, er sei überzeugt, sie müsse zu einer Frau gehören, dann ist das nicht genug.
Hat sich aber, sagen wir mal, in 3 Jahren seit dem Urteil die Technik so weiterentwickelt, dass jetzt alle Gutachter sagen würden: ja, ganz klar, das muss von einer Frau sein, dann wäre das ein neues Fakt, das, je nach Gewichtung der Spur im alten Verfahren, zu einer Wiederaufnahme führen kann.