Doppelmord Babenhausen
17.07.2018 um 14:35Gute Ausführung Monstra,
vielleicht noch ergänzend der Hinweis zum Fahndungsdruck der Ermittler. In der selben Strasse wurde in Babenhausen etwa 8 Jahre zuvor der Mord an Silke Schroth begangen, der bis heute ungeklärt blieb. Jetzt stellen sie sich mal vor, die bis auf einige Neulinge von der Uni selbe Soko kann 8 Jahre später in der selben Straße einen weiteren Mord nicht aufklären.
Dann läuft im Raum noch die Ermittlungsarbeit der Soko Bosporus, wo es Schnittstellen zur Ermittlungsarbeit in Babenhausen gibt, die sich zb darin auswirken, dass Informationen über Schalldämpfer nicht herausgegeben werden durften. Diese Umstände haben m.M.n. auch zum schnellen Abschluss in dem Mordfall Toll gewirkt
Wie oft fast grundsätzlich bei sog. Indizienprozessen ist das m.E. ein "dubio pro reo"-Fall. Justizpolitisch neige ich unter dieser Vorgabe zu einem Freispruch. Eine Gesellschaft hat es auch mit der Folge der Nichtermittelbarkeit hinzunehmen, einen möglich doch schuldigen Täter - ganz profan gesagt - laufen zu lassen. Leider haben Gerichte nicht dieses Standing, sie müssen eine für sie unmögliche gesellschaftspolitische Aufgabe erfüllen und einen Täter präsentieren. Das führt, wenn man sich in die Gedankenwelt des erkennenden Vorsitzenden und wohlmöglich des gesamten Spruchkörpers einfühlen mag, zu solchen Urteilen. Im Wissen um diese Aspekte müsste man eigentlich analog zum anglo-amerikanischen Recht die Verletzung von Verfahrenvorschriften - ein Beispiel ist die "verbotene Frucht" - mit wirklichen Folgen bis hin zum Verfahrenshindernis belegen. Diese unsägliche freie Beweiswürdigung macht in der Konsequenz sogar das Negieren von Naturgesetzen möglich. Sie gehört endlich abgeschafft, auch bezogen auf diesen Fall, wenn ich mir die Summe der Stellungnahmen zu der Indizenkette anschaue. Es darf nicht sein, dass allein der Spruchkörper enscheidet, welche Indizien er für belastend oder entlastend hält und diese Entscheidung im Endeffekt nicht mehr angreifbar ist. Da müsste allein die (wissenschaftliche) Logik zählen.
vielleicht noch ergänzend der Hinweis zum Fahndungsdruck der Ermittler. In der selben Strasse wurde in Babenhausen etwa 8 Jahre zuvor der Mord an Silke Schroth begangen, der bis heute ungeklärt blieb. Jetzt stellen sie sich mal vor, die bis auf einige Neulinge von der Uni selbe Soko kann 8 Jahre später in der selben Straße einen weiteren Mord nicht aufklären.
Dann läuft im Raum noch die Ermittlungsarbeit der Soko Bosporus, wo es Schnittstellen zur Ermittlungsarbeit in Babenhausen gibt, die sich zb darin auswirken, dass Informationen über Schalldämpfer nicht herausgegeben werden durften. Diese Umstände haben m.M.n. auch zum schnellen Abschluss in dem Mordfall Toll gewirkt
monstra schrieb:Hätte es freisprechen können? Trotz der Beweislage?Sie meinen trotz der Indizien.
Wie oft fast grundsätzlich bei sog. Indizienprozessen ist das m.E. ein "dubio pro reo"-Fall. Justizpolitisch neige ich unter dieser Vorgabe zu einem Freispruch. Eine Gesellschaft hat es auch mit der Folge der Nichtermittelbarkeit hinzunehmen, einen möglich doch schuldigen Täter - ganz profan gesagt - laufen zu lassen. Leider haben Gerichte nicht dieses Standing, sie müssen eine für sie unmögliche gesellschaftspolitische Aufgabe erfüllen und einen Täter präsentieren. Das führt, wenn man sich in die Gedankenwelt des erkennenden Vorsitzenden und wohlmöglich des gesamten Spruchkörpers einfühlen mag, zu solchen Urteilen. Im Wissen um diese Aspekte müsste man eigentlich analog zum anglo-amerikanischen Recht die Verletzung von Verfahrenvorschriften - ein Beispiel ist die "verbotene Frucht" - mit wirklichen Folgen bis hin zum Verfahrenshindernis belegen. Diese unsägliche freie Beweiswürdigung macht in der Konsequenz sogar das Negieren von Naturgesetzen möglich. Sie gehört endlich abgeschafft, auch bezogen auf diesen Fall, wenn ich mir die Summe der Stellungnahmen zu der Indizenkette anschaue. Es darf nicht sein, dass allein der Spruchkörper enscheidet, welche Indizien er für belastend oder entlastend hält und diese Entscheidung im Endeffekt nicht mehr angreifbar ist. Da müsste allein die (wissenschaftliche) Logik zählen.