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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

17.07.2018 um 12:34
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Nein, die Frage ich nicht, weil sie ja so argumentieren, damit für sie die Logik schlüssig wird,
Ja eben nicht :D Oder mir bleibt die Logik verborgen..

Ich sehe nur. dass man sich hier was zusammenfabuliert wie : " AD hätte eine Leiter gebraucht" " Herr Toll hat bestimmt vor der Haustüre geraucht" und jetzt noch " Astrid Toll hat den Bewegungsmelder abgeklebt" Sorry, kann man machen. Nur, der Wahrheitsfindung dient es nicht. Mir persönlich, wird es auch wieder zu albern.


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17.07.2018 um 12:38
Falls AD den Melder abgeklebt hat.... wie hier gerne gesehen schon im Vorfeld.....warum haben die Hunde das nicht gerochen?

NB aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das abkleben ziemlich kniffelig ist. Dh bis genau der Bereich erfasst resp nicht erfasst ist, den ich will.....


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17.07.2018 um 12:40
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Herr Toll war Raucher
Wer sagt das? Frau Toll rauchte. Herr Toll nicht.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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17.07.2018 um 12:41
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich sehe nur. dass man sich hier was zusammenfabuliert wie : " AD hätte eine Leiter gebraucht" " Herr Toll hat bestimmt vor der Haustüre geraucht" Sorry, kann man machen. Nur, der Wahrheitsfindung dient es nicht. Mir persönlich, wird es auch wieder zu albern.
mir erscheint es albern wenn man alles abblockt.

Also auf welcher Höhe befand sich der Bewegungsmelder und wie konnte er abgeklebt werden ohne dass die Bewohner
es (zeitnah) gemerkt hätten.

An unserem Haus hing die Lampe mit integriertem Bewegungsmelder auf ca. 2m Höhe und konnte ohne Leiter, wenn man auf dem Podest vor der Haustüre stand abkleben oder manipulieren.

Ich habe keine vernünftige Erklärung und Begründung warum der/die Täter den Bewegungsmelder hätte abkleben sollen v.a. in der Form wie im Urteil: "ordentlich" und gerade den Bereich vor der Haustüre.


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17.07.2018 um 12:45
Zitat von TihoTiho schrieb:Also auf welcher Höhe befand sich der Bewegungsmelder
Das frage ich hier schon seit Monaten! Wenn man die Höhe weiss, kann man sich über Leitern Gedanken machen.
Zitat von TihoTiho schrieb:Ich habe keine vernünftige Erklärung und Begründung warum der/die Täter den Bewegungsmelder hätte abkleben sollen v.a. in der Form wie im Urteil: "ordentlich" und gerade den Bereich vor der Haustüre.
War es denn nur der Bereich vor der Haustüre? Ich dachte, der war ganz abgeklebt? Und das würde einen Sinn ergeben, wenn man nächtens im Garten lauert.


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17.07.2018 um 12:48
Zitat von TihoTiho schrieb:Ich habe keine vernünftige Erklärung und Begründung warum der/die Täter den Bewegungsmelder hätte abkleben sollen v.a. in der Form wie im Urteil: "ordentlich" und gerade den Bereich vor der Haustüre.
Zwei Täter hätten keine Leiter gebraucht, da wäre auch eine Räuberleiter gegangen :-D


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17.07.2018 um 12:50
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Zwei Täter hätten keine Leiter gebraucht, da wäre auch eine Räuberleiter gegangen :-D
Dann kleb mal was akribisch ab, auf einer Räuberleiter... Oder, findest du denn Fall hier witzig?


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17.07.2018 um 12:57
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Dann kleb mal was akribisch ab, auf einer Räuberleiter... Oder, findest du denn Fall hier witzig?
Ich kann mich erinnern und gebe zu, dass wir uns im Kreise der Sachverständigen über die Begründungen der Staatsanwaltschaft, die letzlich in das Urteil einflossen, damals lustig gemacht hatten. Vorallem auch über die Theorie der Staatsanwaltschaft in Bezug auf das Ganzkörperkondom des Täters, oder die Slapstick Ausführungen generell vor Gericht. Oder wie die Kollegen eine PET nach der anderen in Feldversuchen weggesprengt hatten und einer dann auf die Idee kam, den Lauf um 20cm zu verlängern, damit das Ding überhaupt hält. Das fanden wir alle witzig ja, das gebe ich zu. Aber als dann der Angeklagte aufgrund dieser Witzigkeiten verurteilt worden ist, ist uns das Lachen vergangen, das können sie mir glauben.


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17.07.2018 um 13:00
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Bestimmt. Genau aus diesem Grund ... Nicht ernsthaft, oder? Hat Herr Toll denn unter der Hauseingangstüre geraucht? Woher weisst du das? Manche rauchen auch im Haus oder gehen auf die Terrasse ;)Ich kenne z.B. niemanden, der sich unter die Haustüre stellen würde.
Leider machen das die Raucher an der Haustüre, wo ich wochentags wohne genau so. Das ist sehr ärgerlich, weil ich direkt daneben ein Fenster habe, wenn ich da nicht rasch das schließe, habe ich schnell die ganze Bude voll Zigarettengestank.

Es gibt auch keinen Grund für D den Klebestreifen "passgenau" dort anzubringen und dann noch zusätzlich in der hier diskutierten Besonderheit. Warum soll er das machen? Unnötig viel Zeit aufbringen und sich dadurch der Gefahr der Entdeckung auszuliefern und wozu? Ist schon recht weltfremd so eine Annahme.

Ein Täter hätte da einfach ein großes Stück Klebeband gegengeklatscht und gut ist. Passgenau macht es nur derjenige, der das über länger Zeit dort lassen will und damit einen ganz anderen Zweck verfolgt, wie z.B. den hier vorgeschlagenen, vermutlich der Besitzer des Hauses selber. Der konnte aber leider nicht mehr gefragt werden.

D konnte davon durchaus gewusst haben und das dann auch genutzt haben, aber selber anbringen in dieser speziellen Form, kaum wahrscheinlich.


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17.07.2018 um 13:21
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Es gibt auch keinen Grund für D den Klebestreifen "passgenau" dort anzubringen und dann noch zusätzlich in der hier diskutierten Besonderheit. Warum soll er das machen? Unnötig viel Zeit aufbringen und sich dadurch der Gefahr der Entdeckung auszuliefern und wozu? Ist schon recht weltfremd so eine Annahme.
Wir wissen nur, dass die Manipulation zeitnah erfolgt sein muss.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ein Täter hätte da einfach ein großes Stück Klebeband gegengeklatscht und gut ist. Passgenau macht es nur derjenige, der das über länger Zeit dort lassen will ...
... eben, weil es zu seinen Tatvorbereitungen gehört.
Ein gegengeklatschtes Klebeband wäre auffällig gewesen.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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17.07.2018 um 13:33
Zitat von emzemz schrieb:Ein gegengeklatschtes Klebeband wäre auffällig gewesen.
Welche Rolle spielt die Auffälligkeit des Klebebandes gegenüber einem Haus mit 2-3 Leichen und Blut vermutlich an der Haustüre.

Wenn er es mind 1 Tage vorher angebracht hätte, wäre des den Bewohnern sowieso aufgefallen.
akribisch oder nicht, da der Bewegunsmelder anders reagiert hätte als gwöhnlich.


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17.07.2018 um 13:33
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Dann kleb mal was akribisch ab, auf einer Räuberleiter... Oder, findest du denn Fall hier witzig?
Zum Lachen ist da gar nichts. Denn sich dieses kleine Stück Folie ist Teil eines Teuflischen Planes.


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17.07.2018 um 13:45
Zitat von emzemz schrieb:Wir wissen nur, dass die Manipulation zeitnah erfolgt sein muss.
Wann?
Zitat von emzemz schrieb:... eben, weil es zu seinen Tatvorbereitungen gehört.Ein gegengeklatschtes Klebeband wäre auffällig gewesen.
Also Du meinst, dass das dann schon mehre Tage dort hing und das wäre dem späteren Opfer dann nicht aufgefallen?

Wenn man da raustritt und das Licht geht erst in einem anderen Bereich an, nicht so wie man es gewohnt ist, so fällt einem das mich hoher Sicherheit direkt auf. Man wird normalerweise immer stutzig, wenn etwas anders reagiert als normalerweise.

Wenn dann wird es D erst in der Nacht angebracht haben und da war es egal, ob es auffällig war oder nicht.

Und ich stelle mir das vor, da steht dann D entweder am helllichten Tag oder voll von der Lampe ausgeleuchtet und schnippelt da an der Lampe rum, um dieser einen ganz speziellen Erfassungsbereich zu erreichen? Kaum glaubhaft, da gibt es besser einleuchtende Erklärungen zu.


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17.07.2018 um 13:57
Zitat von TihoTiho schrieb:Welche Rolle spielt die Auffälligkeit des Klebebandes gegenüber einem Haus mit 2-3 Leichen und Blut vermutlich an der Haustüre.
Welchen Bezug möchtest du mit diesem Satz denn herstellen?
Zitat von TihoTiho schrieb:Wenn er es mind 1 Tage vorher angebracht hätte, wäre des den Bewohnern sowieso aufgefallen.
akribisch oder nicht, da der Bewegunsmelder anders reagiert hätte als gwöhnlich.
Wäre es das? Denkt jeder, der sich möglicherweise über die Funktionsstörung des Bewegungsmelders wundert, sofort an ein Überkleben? Das möchte ich nicht als zwingend voraussetzen.


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17.07.2018 um 14:01
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: emz schrieb:
Wir wissen nur, dass die Manipulation zeitnah erfolgt sein muss.

SCMP77 schrieb:
Wann?
Auf so eine Frage zu antworten erscheint mir nicht sinnvoll.
Weshalb ich mir das Lesen des restlichen, an mich gerichteten Beitrags, erspare.


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17.07.2018 um 14:05
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Wer sagt das? Frau Toll rauchte. Herr Toll nicht.
Mach dich schlau.

Herr und Frau Toll waren Raucher!


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Tiho ehemaliges Mitglied

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17.07.2018 um 14:06
Zitat von TihoTiho schrieb:emz schrieb:
Ein gegengeklatschtes Klebeband wäre auffällig gewesen.
Welche Rolle spielt die Auffälligkeit des Klebebandes gegenüber einem Haus mit 2-3 Leichen und Blut vermutlich an der Haustüre.
Zitat von emzemz schrieb:Welchen Bezug möchtest du mit diesem Satz denn herstellen?
Dass die Auffälligkeit des Klebebandes scheiss egal ist - wenn im Haus 3 Leichen liegen.


Und dass den Bewohnern die Abklebeaktion nicht auffält, muss sie sehr zeitnah vor der Tat erfolgt sein.
1 Nacht voher ist schon problematisch.

Kurz vor der Tat: Dafür ist aber kein akribisch sauberes Abkleben nötig. Ausser der Abkleber hazt so einen ich mache alles perfekt Tick.


--- bezüglich der Raucher -- ist egal wer raucht, es geht nur um ein besipiel warum es so hätte von den bewohnern abgeklebt werden können.
ersetzen wir rauchen durch vor die tür treten und 5min ausruhen und tief luft einatmen, ohne das licht auszulösen.
die grundfunktion des bewegunsmelders jedoch beizubehalten.


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17.07.2018 um 14:08
Zitat von emzemz schrieb:Wäre es das? Denkt jeder, der sich möglicherweise über die Funktionsstörung des Bewegungsmelders wundert, sofort an ein Überkleben? Das möchte ich nicht als zwingend voraussetzen.
Nein, die Wahrscheinlichkeit ist aber groß, dass er Auffälligkeit auf den Grund geht und dabei die Abklebung bemerkt, denn dass dann irgend etwas mit dem Bewegungsmelder ist, liegt auf der Hand. So ein Risiko hätte D kaum in Kauf nehmen, wozu?

Es reicht einfach den Melder in der Nacht vor der Tat großflächig abzukleben. Das geht schnell und ist mit entsprechend einem geringeren Risiko der Entdeckung verbunden.
Zitat von emzemz schrieb:Auf so eine Frage zu antworten erscheint mir nicht sinnvoll.
Weshalb ich mir das Lesen des restlichen, an mich gerichteten Beitrags, erspare.
Ich wollte nur wissen, für welchen Zeitraum und aus welchen Indizien Du dies annimmst. Zeitnah kann eben viel bedeuten. Eine genaue Quelle dazu wäre dann auch nicht schlecht.

Und dann kannst Du natürlich nach dieser Erläuterung auch den Rest beantworten.


Ich frage mich, warum man hier immer jeden Absatz des Urteils hier verteidigen muss, auch wenn er weltfremd erscheint. Trotzdem kann es das Ergebnis in Summe durchaus richtig sein, warum dürfen sich Richter nicht mal in einem Detail irren?


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17.07.2018 um 14:10
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Ich kann mich erinnern und gebe zu, dass wir uns im Kreise der Sachverständigen über die Begründungen der Staatsanwaltschaft, die letzlich in das Urteil einflossen, damals lustig gemacht hatten.
Da ich hier zu keinem der Glaubenslager gehöre, versuche ich mich mal in einer Spekulation, wie die Angelegenheit aus Sicht der Staatsanwaltschaft (und letztlich auch dem Gericht) aussah:

  • Es gab einen Mord an einem Ehepaar und einen versuchten Mord an der Tochter. In Art einer kaltblütigen Hinrichtung. Ein Delikt, das nicht unaufgeklärt bleiben darf. Druck der Öffentlichkeit. Ein Mord in der Nähe, der einige Jahre vorher geschehen ist, war nicht aufgeklärt worden.

  • Erste Ermittlungen ergeben, dass die Opferfamilie, äh, etwas schwierig war und es ihren Nachbarn nicht besonders leicht gemacht hat. Also richtet sich der Fokus ganz automatisch gegen die Nachbarn.

  • Schließlich entdeckt man die Hauptbelastungsindizien: Den Bauschaum am Tatort, die Schalldämpfer-Anleitung-PDF, die Schmauchspuren auf der Kleidung von Herrn Darsow. Das ist hart an der Grenze eines Tatnachweises. Der Beschuldigte schweigt. So versucht man - durchaus mit Verfolgungseifer - die verbleibenden Mosaiksteinchen zusammenzusetzen. Aber es gibt erhebliche Probleme:

  • Die Tatwaffe bleibt verschwunden. Die Hunde schlagen nicht an, es wird keine DNA gefunden, kein Klebeband im Haus des Beschuldigten, nichts, was weiter belasten könnte. Auch mit dem Motiv ist es schwierig. Außer dem Lärm findet man nichts. Also muss es der Lärm sein.


Das Gericht lässt die Anklage zu. Und die Frage, die ich schon einmal hier gestellt habe: Hätte es freisprechen können? Trotz der Beweislage?

Wo hätten die "vernünftigen Zweifel" entstehen und begründet werden können? Ein Freispruch hätte - ausgehend von den Urteilsgründen - mehr "Futter" gebraucht. Hätte der vage Verdacht, die Anleitung sei nicht von Herrn Darsow aufgerufen und ausgedruckt worden, gereicht? Hätte die denkbare Möglichkeit, dass die Schmauchspuren durch Verunreinigungen auf die Kleidung gekommen sind, ausgereicht? War es reiner Zufall, dass vom Computer des Herrn Darsow aus ein Schalldämpfer mit Bauschaum angesehen und eine Schallschutzvorrichtung mit Bauschaum am Tatort verwendet worden ist? Gibt es andere Szenarien, andere Verdächtige?

Die Staatsanwaltschaft kann jedenfalls einen Freispruch mit der Revision angreifen, der allein deshalb getroffen wurde, weil es eine theoretische Möglichkeit für alternative Tatabläufe und Täter gibt. Es bedarf eines "Aufhängers" für einen Freispruch. Schwierig.

Stattdessen wirft man alles, was irgendwie in die Geschichte hineinpasst in einen großen Topf und rührt kräftig rum. Heraus kommt:
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Denn sich dieses kleine Stück Folie ist Teil eines Teuflischen Planes.
Genau. so ungefähr. Das Urteil soll revisionsfest gemacht werden. Das ist auch nicht einfach, denn es gibt eigentlich viel zu viel "Nichtwissen". So werden Mutmaßungen, Spekulationen, Wahrscheinlichkeiten zu zweifelsfrei festgestellten Tatsachen gekloppt. Alles, aber auch alles soll dicht gemacht werden.

Das müsste jedem Naturwissenschaftler die Schweißperlen auf die Stirne treiben, was hier unter "bewiesen" verbraten wird. Keine große Werbeveranstaltung für die deutsche Gerichtsbarkeit. Aber die Richter hatten vermutlich wirklich keine Zweifel: Herr Darsow war der Mörder. Nur das überzeugend zu begründen, das ist ihnen nicht leicht gefallen...


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Tiho ehemaliges Mitglied

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Doppelmord Babenhausen

17.07.2018 um 14:28
@monstra
Danke


ich gehöre auch keinem Lager an.

Aber ein paar Sachen passen hier nicht.

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/doppelmord-in-babenhausen-offenbar-eskalierter-nachbarschaftsstreit-3095632.html
Aus dem Artikel:
Zwischen dem Mann und dem Ehepaar bestand eine "äußerst problematische nachbarschaftliche Beziehung", wie die Kripo herausfand. Man-Trailer-Hunde trafen am Tatort auf seine Spur. "Verblüffend war auch die Tatsache, dass die Hunde unabhängig voneinander zu der Firma des Tatverdächtigen liefen. Sie hatten lediglich den Geruch einer Tatortspur aufgenommen", hieß es weiter.

Welche Spur wurde nun aufgenommen?
Wurde wirklich eine spur vom Tatort zum Arbeitgeber "gewittert"?
Ist das eine Baufirma oder ein Baustoffhändler?
Hat Herr T. als Makler mit der Firma mal zusammengearbeitet?


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