@Cassandra71 Ja, "Schalldämpfer, für Waffen, Wasserflasche" soll der Suchauftrag gelautet haben. Knappe elf Minuten später wurde schon das berüchtigte pdf-Dokument ausgedruckt.
Wenn er das wirklich war und es bis heute abstreitet, wird es wohl eng bleiben.
Aber die Recherche muss er nicht durchgeführt haben. Wie gesagt hatte der Zeuge K. häufig Interesse an solchen Inhalten. Und zumindest auch an der "Wildschweinjagd", so zumindest sein Bekunden vor Gericht.
Ebenfalls hat er wohl einen nicht unerheblichen nicht dienstlichen Datenverkehr zu vertreten und mutmaßlich eine Tauschbörse betrieben. Da kann ich mir vorstellen das es auch ein gesteigertes Interesse daran gegeben hat, privates Surfen zu verschleiern.
Wenn der Verurteilte gesagt hätte, er habe sich aus diesen oder jenen Gründen dafür interessiert, den Ausdruck vielleicht auch nur für die "after work party" gemacht um den Kollegen mal zu zeigen was man so kurioses im Internet findet, dann wäre ihm das nicht zu widerlegen gewesen.
Auch wenn die Nachbarn des Zeugen K. umgebracht worden wären hätte er nichts befürchten müssen, da er für die "Wildschweinjagd" recherchierte.
Das Problem ist der leichtfertige Umgang des Verurteilten mit der Polizei gewesen.
Wenn man als "Zeuge" vernommen wird weil seine Nachbarn umgebracht wurden muss man sich gut überlegen, als Beschuldigter sollte man sich ohne rechtskundige Konsultation sowieso nicht äußern.
Das ist auch hier ein breit vertretener Irrglaube, er müsse sich erklären.
Ein Beschuldigter, Angeklagter, ist es "erlaubt" zu lügen, deswegen wird ihm selten geglaubt.
Grundsätzlich folgende "Illustration".
Wenn ich ein leeres Blatt Papier vorlege, kann daraus nichts interpretiert werden.
Wenn ich ein Haus und ein Hund male. Dann kann das ein Segelboot und ein Pferd oder ein Schwein sein.
Wenn ich erst "rede" und dann "schweige" eröffne ich noch mehr Spielraum, nicht nur über den Inhalt selbst, sondern auch noch darüber warum man jetzt dazu schweigt oder spricht.