Doppelmord Babenhausen
03.08.2018 um 17:50@Cassandra71
Die genauen Suchverläufe sind nicht bekannt. Der Computer des Verurteilten war zur Beweissicherung nicht mehr auffindbar.
Die Polizei hat nach eigener Tathypothese wegen der gefundenen Schaumpartikel geprüft was man bei der Internetrecherche so finden kann.
Im übrigen sind die IP Adressen auf dem Server nur Spuren und keine Beweise. Wenn wir geklärt haben wie diese Spuren entstanden sind können wir belastbares daraus schließen.
Die Speicherung einer IP Adresse lässt noch lange nicht Rückschlüsse zu von welchem Rechner der Zugriff "physikalisch" erfolgte und wer vorm Rechner saß.
Eine IP Adresse ist mehr so wie der Absender auf einer Postkarte, dieser kann stimmen oder auch nicht.
Die genauen Suchverläufe sind nicht bekannt. Der Computer des Verurteilten war zur Beweissicherung nicht mehr auffindbar.
Die Polizei hat nach eigener Tathypothese wegen der gefundenen Schaumpartikel geprüft was man bei der Internetrecherche so finden kann.
Im übrigen sind die IP Adressen auf dem Server nur Spuren und keine Beweise. Wenn wir geklärt haben wie diese Spuren entstanden sind können wir belastbares daraus schließen.
Die Speicherung einer IP Adresse lässt noch lange nicht Rückschlüsse zu von welchem Rechner der Zugriff "physikalisch" erfolgte und wer vorm Rechner saß.
Eine IP Adresse ist mehr so wie der Absender auf einer Postkarte, dieser kann stimmen oder auch nicht.