@Akkarsy @Ma_Ve Wie es wirklich war wissen wir nicht und werden es vermutlich auch nie rausbekommen.
Ob das Urteil im Ergebnis doch "richtig" oder "falsch" sei, ist auch mehr eine Glaubensfrage.
Ich bin der Überzeugung das die Verurteilung mit der Begründung angesichts der neuen Beweismittel und Tatsachen nicht mehr zu vertreten sein wird.
@monstra In der Tat versucht der Oberstaatsanwalt aus Kassel in seiner Stellungnahme die Überzeugungsbildung des Gerichtes allein auf die Verwendung von Bauschaum zurückzuführen und somit die neuen Gutachten weder als neue Tatsache noch als neues und geeignetes Beweismittel zu werten. Ich halte das aber für überzogene Maßstäbe und die Verteidigung hat da auch schon darauf hingewiesen, dass diese Auslegung nicht verfassungskonform ist.
Im übrigen muss auch zwingend der Lauf der Waffe verkürzt gewesen sein. Es hat sich also nicht um "Opas Wehrmachtspistole" gehandelt. Eine Spezialanfertigung die heute wohl nur noch als Sammlerstück zu haben sein dürfte oder aus Restbeständen aus dem zweiten Weltkrieg, den in der Tat wurden solche kurzen Modelle mit aufschraubbaren Schalldämpfer hergestellt.
https://www.hermann-historica.de/Lots/Images/1-74s-223811.jpgEin solcher Schalldämpfer kann mit Bauschaum ertüchtigt worden sein, dazu benötigt man aber die Anleitung "Silencer" nicht.
Die Internetrecherche halte ich für Zufall. Zumal hier über 400 Zugriffe auf dieses pdf-Dokument im fraglichen Zeitraum im Umkreis zum Tatort getätigt worden. Wenn überhaupt die Verursacher ermittelt werden konnten, so wurde dadurch kein weiterer Verdachtsmoment begründet.
Die "Bauanleitung" dient dazu sich aus Wegwerfartikeln kostengünstig einen improvisierten Schalldämpfer zu bauen und richtet sich an Jäger und Hobbyschützen. Ein kommerzieller Schaldämpfer unterliegt wie der reguläre Erwerb von Schusswaffen auch der Erlaubnispflicht und muss kostenträchtig erst beantragt werden. Es besteht also schon ein "legales" Interesse an solchen Anleitungen.
Das pdf-Dokument war zur fraglichen Zeit auf einigen Jagdforen verlinkt und recht prominent.
Der Zeuge K. bei der Firma des Verurteilten zuständig für die Computertechnik hat bei seiner Aussage (in der Prozessberichterstattung der regionalen Presse nachzulesen) ausgesagt selbst schonmal nach den Begriffen "silencer" und "dämpfer" im Internet recherchiert zu haben. Diese Begriffe wären auch beim Bogenschießen, wofür er sich interessiert ebenfalls gebräuchlich. Auch wäre sein Bruder Wildschweinjäger".
Das steht nicht im Urteil. Also die Einlassung von jemanden der die Fähigkeit und Möglichkeit besessnen hat, stellvertrettend für den Verurteilten dieses pdf-Dokument abzurufen, zumindest zugesteht das im die Begriffe nicht fremd sind, lassen jedenfalls meine zweifelsfreie Gewissheit schwinden nur der Verurteilte selbst komme für den Seitenaufruf in Frage.
Da haben wir noch nicht das zurückhaltende Verhalten bei der Herausgabe der Computer gewürdigt.
Auch halte ich in einer "Baufirma" eine Recherche nach "Bauschaum" und "Pistole" jetzt nicht für völlig unmöglich und harmlos.
Der Schmauch an der Hose besteht aus den typischen Verbindungen Blei, Barium und Antimon und kann auf jedem beliebigen Schießstand angetragen worden sein. Im übrigen war an der Hose noch zusätzlich das Element Kalium mit in dem Schmauchpartikel verschweißt. Am Tatort selbst wurde die Kombination Blei, Barium und Antimon mit Kalium nicht gefunden.
Kalium ist in der Tatmunition nicht enthalten, sehr wohl aber beispielsweise in Schreckschuss Munition oder Pyrotechnik.
Auch war Schmauch in beiden Balgtaschen der Hose. Die Spuren Antragung ist also auch nicht einfach durch abstreifen bei der Beseitigung der Tatmittel zu erklären.