@Andante Ich stimme Dir voll zu
Andante schrieb:Eine neue Tatsache wäre ein Gutachten mit einem neuen Ergebnis nur, wenn das Gericht zu dem betreffenden Punkt überhaupt keines eingeholt oder explizit gemeint hätte, dazu keines zu brauchen.
oder wenn es neue wissenschaftliche Ansätze bzw Erkenntnisse gibt, die geeignet sind ein anderes Bild darzustellen.
(Beides m.E. nicht der Fall hier, deshalb abzulehnen)
Gegengutachten werden normalerweise in der Beweisaufnahme von der Verteidigung eingebracht.
Dann kann das Gericht die Tragfähigkeit der jeweiligen Gutachten bewerten und bei Unschlüssigkeit die Gutachter einvernehmen oder gegebenenfalls auch selbst noch eines in Auftrag geben
Dies ist aber alles nicht geschehen damals.
Da mit der Verteidigung von A.D. ja nun auch keine Laien oder Anfänger beauftragt wurden, muss man davon ausgehen, daß man seinerzeit keine Möglichkeit sah, das ballistische Gutachten anzuzweifeln.
Umso mehr wundert es mich, das Strate genau dort ansetzt.
Wie soll jetzt die Kammer handeln, die über die Wiederaufnahme entscheidet ?
Gibt sie dem Antrag statt, kompromittiert sie die anerkannten ballistischen Wissenschaftler, die den Bau eines Bauschaumschalldämpfer für möglich erachten.
Selbst zu beurteilen, welches Gutachten nun zutreffend ist, dazu hat man nicht die nötige Sachkenntnis.
Ich denke Strate hat irgend welche Formfehler oder formell in den Gutachten d gemachten Ungenauigkeiten im Sinne, die ihm dann vielleicht doch noch einmal die Tür zu einem neuen Prozess öffnen.
Gleichzeitig denke ich aber, das dies keinesfalls reichen würde um die Indizienkette zu durchbrechen.
Die Staatsanwaltschaft könnte sicherlich durch ein entsprechendes Gutachten nachweisen, das geringfügig bauliche Veränderungen eben doch die Verwendung eines Bauschaumschalldämpfers in Verbindung mit einer P38 ermöglichen. (Ich denke Strate weis auch, das die Ergebnisse seiner Gutachten bzgl des Bauschaums in einem neuen Verfahren, nicht zu halten wären.)
Aber, da der gesamte Prozess dann neu aufgerollt werden würde, hätte er die Möglichkeit auch alle anderen Indizien neu werten zu lassen und da würde er im Prozess seinen Schwerpunkt setzten.
Er würde versuchen die Indizienkette insgesamt so zu "durchlöchern", das es zu einem Freispruch "aus Mangel an Beweisen" kommen könnte.
Das Gegenteilig ausgehende Beschußgutachten dient so zu sagen nur als Türöffner, vielleicht eben weil es wissenschftlich nicht absolut eindeutig formuliert wurde, ohne das das Ergebnis dieses, dem Urteil zugrunde liegenden Gutachten, nun grundsätzlich nicht haltbar sei.