Doppelmord Babenhausen
23.07.2018 um 13:41Nightrider64 schrieb:Es werden einzelne Indizien herausgefischt und sich daran aufgehängt, das diese nicht ausreichend sind für eine Verurteilung seien. Hält man dann argumentativ dagegen, dann wird der anderen Seite genau dies vorgeworfen.Und umgekehrt. Es werden einzelne Indizien (Sachverhalte) herausgefischt und sich daran aufgehängt, dass diese eine Verurteilung begründen könnten.
So zum Beispiel:
emz schrieb:Schon mal zugesehen, was Ärzte mitsamt Handschuhen für Feinarbeiten verrichten können? Als nunmehr ausgebildeter Koch dürfte ihm eine gewisse Feinmotorik zueigen sein.Kann so sein. Kann aber auch nicht sein. Und? Was AD die Klebeaktion hinsichtlich der Tat gebracht hätte, bleibt dennoch im Dunklen.
Formal kann ich - wie der Urteils-Fanblock - eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verurteilten machen und verlangen, dass ein Beweis erbracht wird, der eine Feststellung des Urteils eindeutig widerlegt. Dann kann man diesen Thread schließen (was vielleicht keine schlechte Idee wäre).
Oder ich verlange, dass dem Täter die Tat nachgewiesen werden muss. Und da gibt es nun mal ein paar Indizien, die ziemliche Wackelkandidaten sind. Bei denen das Gericht aber so tut - ohne weiteren Beleg - als seien sie sonnenklar bewiesen. Sind sie aber nicht. Das reicht nicht für einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 StPO, macht aber die "Indizienkette" weniger fest, als sie erscheinen soll. Ich habe diese Form der Urteilsfindung bzw. -begründung schon mal als unredlich bezeichnet.
Ich wiederhole mich nochmals:
monstra schrieb:Ja, wie kann man einfach behaupten, der Täter habe den Bewegungsmelder abgeklebt? Das Gericht tut das.Das ist die Zirkelschlusslogik, von der hier schon gesprochen wurde. Denn es ist eine Logik, die letztlich auf einer feststehenden Tatsache aufbaut (AD war's), diese aber eigentlich erst begründen soll. Aber eigentlich nicht darf. Also ist es eine falsche Logik. Und diese (teilweise angewandte) Zirkelschlusslogik zieht sich durch einige Indizien, von den Schmauchspuren über das Googlen nach dem Schalldämpfer bis hin zum Schalldämpfer selbst.
Doch wir wissen es nicht. Bei genauer Betrachtung reicht es eigentlich nur für eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Es kann Herr Darsow gewesen sein. Aus den vom Gericht genannten Gründen. Aber durchschlagend sind die nicht. Es kann auch Herr Toll gewesen sein. Da wissen wir nicht warum.
(...) Wir wissen es nicht. Und wer es weiß, sagt nichts oder kann nichts mehr sagen. Doch das Gericht wertet das Abkleben des Bewegungsmelders als gesicherte Tatsache. Weil D. der Täter ist, akkurat, planvoll und kaltblütig zu Werke gegangen ist. Also hat er auch das getan. Um besser morden zu können.