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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

23.07.2018 um 13:41
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es werden einzelne Indizien herausgefischt und sich daran aufgehängt, das diese nicht ausreichend sind für eine Verurteilung seien. Hält man dann argumentativ dagegen, dann wird der anderen Seite genau dies vorgeworfen.
Und umgekehrt. Es werden einzelne Indizien (Sachverhalte) herausgefischt und sich daran aufgehängt, dass diese eine Verurteilung begründen könnten.

So zum Beispiel:
Zitat von emzemz schrieb:Schon mal zugesehen, was Ärzte mitsamt Handschuhen für Feinarbeiten verrichten können? Als nunmehr ausgebildeter Koch dürfte ihm eine gewisse Feinmotorik zueigen sein.
Kann so sein. Kann aber auch nicht sein. Und? Was AD die Klebeaktion hinsichtlich der Tat gebracht hätte, bleibt dennoch im Dunklen.

Formal kann ich - wie der Urteils-Fanblock - eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verurteilten machen und verlangen, dass ein Beweis erbracht wird, der eine Feststellung des Urteils eindeutig widerlegt. Dann kann man diesen Thread schließen (was vielleicht keine schlechte Idee wäre).

Oder ich verlange, dass dem Täter die Tat nachgewiesen werden muss. Und da gibt es nun mal ein paar Indizien, die ziemliche Wackelkandidaten sind. Bei denen das Gericht aber so tut - ohne weiteren Beleg - als seien sie sonnenklar bewiesen. Sind sie aber nicht. Das reicht nicht für einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 StPO, macht aber die "Indizienkette" weniger fest, als sie erscheinen soll. Ich habe diese Form der Urteilsfindung bzw. -begründung schon mal als unredlich bezeichnet.

Ich wiederhole mich nochmals:
Zitat von monstramonstra schrieb:Ja, wie kann man einfach behaupten, der Täter habe den Bewegungsmelder abgeklebt? Das Gericht tut das.

Doch wir wissen es nicht. Bei genauer Betrachtung reicht es eigentlich nur für eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Es kann Herr Darsow gewesen sein. Aus den vom Gericht genannten Gründen. Aber durchschlagend sind die nicht. Es kann auch Herr Toll gewesen sein. Da wissen wir nicht warum.

(...) Wir wissen es nicht. Und wer es weiß, sagt nichts oder kann nichts mehr sagen. Doch das Gericht wertet das Abkleben des Bewegungsmelders als gesicherte Tatsache. Weil D. der Täter ist, akkurat, planvoll und kaltblütig zu Werke gegangen ist. Also hat er auch das getan. Um besser morden zu können.
Das ist die Zirkelschlusslogik, von der hier schon gesprochen wurde. Denn es ist eine Logik, die letztlich auf einer feststehenden Tatsache aufbaut (AD war's), diese aber eigentlich erst begründen soll. Aber eigentlich nicht darf. Also ist es eine falsche Logik. Und diese (teilweise angewandte) Zirkelschlusslogik zieht sich durch einige Indizien, von den Schmauchspuren über das Googlen nach dem Schalldämpfer bis hin zum Schalldämpfer selbst.


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23.07.2018 um 14:16
Zitat von emzemz schrieb:Schon mal zugesehen, was Ärzte mitsamt Handschuhen für Feinarbeiten verrichten können?
Habe ich. Und das können sie, weil sie enganliegende sehr dünne Einmalhandschuhe verwenden, welche den Tastsinn nur sehr begrenzt beeinträchtigen. Ich arbeite selber manchmal ganz gerne damit, aber versuch mal ein Klebeband damit zu verarbeiten, da hat man dann ganz schnell große Löcher in denen.
Zitat von emzemz schrieb:Als nunmehr ausgebildeter Koch dürfte ihm eine gewisse Feinmotorik zueigen sein.
Mag sein, aber Du vergisst einfach Dir die Fragen zu beantworten, die bei dem von Dir angenommenen Szenario entstehen.

Warum klatscht D nicht einfach kurz vor der Tat ein großes Stück Band einfach auf den Sensor und gut ist. Genau das wäre in sehr kurzer Zeit möglich gewesen und da hätte man durchaus mit festeren Handschuhen einfach das Klebeband präparieren könne, weil es nicht wirklich drauf angekommen wäre.

Warum geht jemand ein Risiko ein, es beispielsweise tagsüber drauf zu kleben, in der Gefahr gesehen zu werden? Die Passgenauigkeit verhindert nicht, dass die Funktionsunfähigkeit erkannt wird.

Und es gibt eben auch andere Hinweise, dass der Sensor schon vorher bewusst außer Betrieb war. Die Beobachtungen des Zeitungsausträgers, dass die auf Dauerbetrieb betrieben wurde, wenn T joggte, sprechen eben auch dafür.


Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von @monstra an.


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23.07.2018 um 15:36
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das kann man so pauschal ja nun auch nicht sagen. Möglicherweise liegt der Bewegungsmelder so geschützt, dass er von Wind und Wetter praktisch nichts mitbekommt?
Damit beißt sich die Katze in den Schwanz, denn dann wird das Argument, dass der Aufkleber erst kürzlich drauf geklebt worden sein soll, weil er angeblich nicht verschmutzt sei, ad absurdum geführt.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Selbst wenn der vorsitzende Richter voreigenommen gewesen sein sollte: An der Verurteilung haben noch zwei weitere Berufsrichter und zwei Schöffen mitgewirkt...und die sollen alle voreingenommen gewesen sein?
Der Vorsitzende hat aber eine besondere Rolle, weil er die Beweismittel quasi aussucht, die im Verfahren auf den Grund gegangen werden. Und er entscheidet letztlich, WIE den auf den Grund gegangen wird, entweder (im wahrsten Sinne des Wortes) rein oberflächlich, wie man es aus der Urteilsbegründung vermuten muss, in dem man nur den Verschmutzungsgrad als Hinweis dafür hernimmt, dass der Streifen angeblich erst kürzlich drauf kam oder eben beispielsweise ein Gutachten anfertigen lässt, der anhand des Zustandes, des Materials, der Oberfläche, des Klebers etc. die Sache wirklich auf den Grund geht, auf den sich dann der Richter auch entsprechend im Urteil beziehen muss. Durch die Auswahl des WIEs hat der Vorsitzende mehr Einfluss als irgend ein anderer Richter.


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23.07.2018 um 16:12
Ein in etwa zeitgleich von Herrn Strate beantragtes WAV (Mord Sabolic) ist übrigens vom LG Hamburg mit der Begründung abgeschmettert worden, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens -hier in Bezug auf neue Beweise- nicht vorliegen.


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23.07.2018 um 16:20
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Aufmischer schrieb:
Habe ich doch geschrieben. Weil er mit dem Rat der Juristen zu Schweigen verurteilt worden ist.
@Sector7 antwortet:
Bei einer Aussage kann er persönlich überzeugen und die Dinge aus seiner subjektiven Sichtweise darstellen.
Oder er könnte seine Tat mit psych. Hilfe aufarbeiten, was ihm vllt. auch verwehrt ist durch die ganzen Aktivisten.
Da hast du einen immens wichtigen Punkt angesprochen, sehr gute Überlegung, absolut nachvollziehbar.

Andreas Darsow ist rechtskräftig verurteilt worden.

Ich habe das Urteil via PDF gelesen und konnte mich, bis dato, nicht mit einem Fehlurteil anfreunden, geschweige denn akzeptieren.

Versetzt man sich in die Lage des Familienvaters A.D. sich selbst und die Familie vor weiteren unsäglichen Konfrontationen der Familie T. zu schützen, sodann eine Idee, was machbar wäre und diese in die Tat umzusetzen, ist möglich, wenn diese Person mit der gegebenen Situation in keinster Weise mehr zurecht kommt.

Während der Tat waren die Ehefrau und die Kinder mehrtägig zu Besuch und somit außen vor.

A.D. war allein im Haus…
Introvertierte Persönlichkeiten, genervt über einen langen Zeitraum, sind in der Lage, persönliche Probleme mit sich selbst auszumachen.

Dennoch hatte A.D. sich gegenüber Kollegen und Nachbarn zum Teil geöffnet, in Bezug auf die Lärmbelästigung der Familie T.

Eine Welle der Hilfsbereitschaft außenstehender Personen, für den unschuldig verurteilten Ehemann, wurde von der Ehefrau initiiert.

Das bleibt ihr weiterhin unbenommen.

Die Ehefrau (stark und dominant) und die Aktivisten dürfen nicht enttäuscht werden, man hofft auf ein WAV.

Vielleicht gelingt es und dann wird man weitersehen.


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23.07.2018 um 16:31
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Dabei fehlt den Gegner des Urteils die Einsicht, das es nicht auf die einzelnen belastenden Indizien gegen A.D. ankommt, sondern auf die Vielzahl aller auf die Täterschaft weisenden Indizien. So hat es auch das Gericht gesehen und im Urteil beschrieben
Nein. Diese Einsicht fehlt nicht. Sie ist die Voraussetzung jeder Diskussion. Was bedeutet „Indizienprozess“? Er ist kein „Geständnisprozess“. Den gab es im Mittelalter bis zur Neuzeit, deshalb wurde z.B. gefoltert, weil ohne Geständnis keine Verurteilung möglich war. Heute reicht der Sachbeweis. Dieser muss rational, logisch und nachvollziehbar sein.

Indizien müssen im Einzelnen belastend sein und in ihrer Gesamtheit einen Tatnachweis darstellen. So können tatsachengestützte Thesen über einen Sachverhalt, die jeweils nur mit vielleicht 50%iger Wahrscheinlichkeit gegeben sind (Abkleben des Bewegungsmelders), in der Sache durchaus einen Tatnachweis ergeben. Eben weil sie in ihrer Kombination oder Summe außergewöhnlich sind und einen Tatnachweis darstellen.

Das ist hier gegeben bei der extrem auffälligen Kombination aus "Ausdruck Bauschaum-Datei am Arbeitsplatz" und "Bauschaum am Tatort". Der Ausdruck ist doch ziemlich sicher, der Bauschaum am Tatort unbestritten. Die Schmauchspuren sind schon etwas weniger sicher. Nicht ihre Existenz, aber ihre Herkunft. Usw.

Je weniger Indizien ich habe oder je schwächer sie sind, umso mehr verengt sich der Tatnachweis auf die Tatsache, dass die Tat vom Täter begangen worden sein muss. Desto weniger gesicherte Informationen habe ich aber über Tatvorbereitung, -begehung und -motiv. Es muss offen bleiben, woher die Waffe kam, es muss offen bleiben, ob andere Personen in die Tat eingeweiht waren oder an der Vorbereitung mitwirkten (ist ja nicht unwahrscheinlich).

Ist eigentlich logisch, weil hellseherische Fähigkeiten hat das Gericht nicht. Da erfindet es also nichts. Aber überall da, wo es belastende Indizien gibt, das legt es sich jeweils auf die ungünstigste Variante für den Angeklagten fest. Um möglichst viele "sichere" Indizien zu haben, die aber gar nicht "sicher" sind. So legt es sich schon bei der Waffe auf eine P38 fest, obwohl es eben auch eine Mauser, eine P1, P5 oder P9 gewesen sein könnte. So wird der abgeklebte Bewegungsmelder als "sicheres" Indiz dem Herrn D. zugerechnet, obwohl das eben nicht so sicher ist.

Das mag keine vorsätzliche "Voreingenommenheit" im Sinne eines Vorurteils oder einer Diskriminierung sein. Ich fürchte, das Gericht, bzw. derjenige, der das Urteil geschrieben hat (Vorsitzender? Berichterstatter?), haben schon immer so gearbeitet und kennt es nicht anders. Die Grenzen seiner Erkenntnis aber nicht wahrzunehmen und abzutun, ist bei Berufsjuristen sehr unangenehm. "Irgendwie" liegt man ja richtig... Der BGH hatte keine Einwände. Aber Ingenieure oder Naturwissenschaftler dürften so nicht arbeiten...


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23.07.2018 um 16:58
Zitat von monstramonstra schrieb:Nightrider64 schrieb:
Dabei fehlt den Gegner des Urteils die Einsicht, das es nicht auf die einzelnen belastenden Indizien gegen A.D. ankommt, sondern auf die Vielzahl aller auf die Täterschaft weisenden Indizien. So hat es auch das Gericht gesehen und im Urteil beschrieben
@monstra antwortet an @Nightrider64:
Zitat von monstramonstra schrieb:Nein. Diese Einsicht fehlt nicht. Sie ist die Voraussetzung jeder Diskussion. Was bedeutet „Indizienprozess“? Er ist kein „Geständnisprozess“.
In der Tat, A.D. wurde anwaltlich empfohlen, zu schweigen, daher liegt dem Gericht kein Geständnis vor.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ist eigentlich logisch, weil hellseherische Fähigkeiten hat das Gericht nicht.
Exakt und über hellseherische Fähigkeiten verfügen auch die Aktivisten für pro A.D. nicht.
Zitat von monstramonstra schrieb: Ich fürchte, das Gericht, bzw. derjenige, der das Urteil geschrieben hat (Vorsitzender? Berichterstatter?), haben schon immer so gearbeitet und kennt es nicht anders. Die Grenzen seiner Erkenntnis aber nicht wahrzunehmen und abzutun, ist bei Berufsjuristen sehr unangenehm. "Irgendwie" liegt man ja richtig... Der BGH hatte keine Einwände. Aber Ingenieure oder Naturwissenschaftler dürften so nicht arbeiten...
Deine Interpretationen, was den Fall und die Verurteilung des A.D. betrifft, in Ehren.

Deinen lockeren Ausführungen, in Bezug auf Berichterstatter, Berufsjuristen, etc.pp. könnte man entgegenhalten (aus deinem post):
Zitat von monstramonstra schrieb: "Irgendwie" liegt man ja richtig...
Völlig falsch, mal einfach so in den Raum gestellt.
Nein Danke! Aus meiner Sicht ist das Urteil nicht anzufechten...abwarten.


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23.07.2018 um 17:46
Durch apodiktische Argumentationsmuster kann man halt gut verschleiern, dass es evtl. gar nicht genügend Indizien gibt. Sondern das hohe Gericht seinem Bauchgefühl folgt und dann kuckt, was man so an Argumenten zusammenkratzen kann.

Das kann dann auch der BGH auch nicht aufdecken. Keine Chance. Deshalb passierten auch krasse Fehlurteile den BGH ohne Beanstandung.

2017 wurden dort 3168 Revisionen in 5 Strafsenaten eingereicht. Wie viele Minuten schenkt ein BGH-Richter einer Revision? Jedenfalls wurde gerade mal 200 Fälle angenommen und entschieden.

Ich halte unsere Justiz für sehr gut. Aber das heißt nicht, dass sie keine Fehler macht.


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23.07.2018 um 18:47
@monstra
Im Urteil steht, das die Tatwaffe eine P38 oder baugleiches Model war. !!
Du sagst, das Gericht legt sich auf P38 fest.
Das stimmt somit nicht.
Das eine P1 genau baugleich mit der P38 ist i ebenfalls so.Die P38 wurde bei Einführung der BW einfach umbenannt in P1.
P1 ist einfach die NATO Bezeichnung der P38
(Ich hatte Schießtraining auf P1, auf der Waffe aber stand P38 weil es ein „älteres“ Exemplar war, das ich bekam)
Eine P5 kenn ich jetzt nicht.
eine P9 kann zwar u.U. die gleiche Munition wie die P1/P38 verschießen, aber aufgrund der völlig anderen Konstruktion des Laufes ergibt sich höchstwahrscheinlich ein vollständig anderes Spurenbild auf den verschossenen Projektilen.

Istaber auch völlig irrelevant, selbst wenn es eine China Kopie gewesen sein soll.
Im Gegensatz zu Deiner Behauptung hat sich das Gericht eben nicht genau festgelegt, weil die Tatwaffe nicht gefunden wurde.


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23.07.2018 um 19:19
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ein in etwa zeitgleich von Herrn Strate beantragtes WAV (Mord Sabolic) ist übrigens vom LG Hamburg mit der Begründung abgeschmettert worden
Das ging ja wirklich fix in Hamburg. Dann müsste ja auch bald Post aus Kassel in Babenhausen eintrudeln.


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23.07.2018 um 19:23
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Das ging ja wirklich fix in Hamburg. Dann müsste ja auch bald Post aus Kassel in Babenhausen eintrudeln.
Ja, nach gut sechs war der Traum vom WAV ausgeträumt.

Wie schnell es in diesem Fall hier geht, weiß man aber ja nicht...das kann sich durchaus noch mehrere Monate hinziehen.


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Doppelmord Babenhausen

23.07.2018 um 19:26
@Cassandra71

Vom juristischen Aufwand für Staatsanwalt und Gericht sehe ich die beiden Fälle etwa ähnlich.
Aber gut, es ist Ferienzeit. Da wird wohl nichts passieren.
Bis Oktober sollte die Ablehnung aber da sein.


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23.07.2018 um 20:54
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ja, nach gut sechs war der Traum vom WAV ausgeträumt.
Kann doch noch ans OLG weitergezogen werden.


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23.07.2018 um 21:03
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Kann doch noch ans OLG weitergezogen werden.
Wusste ich nicht, aber wenn du dich auskennst, kannst du das Verfahren ja vielleicht mal näher erklären.

Und: Ist da schon mal was bei rumgekommen?


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23.07.2018 um 21:19
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Im Urteil steht, das die Tatwaffe eine P38 oder baugleiches Model war. !!
Du sagst, das Gericht legt sich auf P38 fest.
Das stimmt somit nicht.
Doch, das Gericht legt sich fest (S. 15, 17, 18 des Urteils):
Dabei wollte der Angeklagte die Tat mit einer Waffe der Marke Walther P 38, Kaliber 9 mm begehen, zumal auf deren Lauf der von ihm im Internet recherchierte selbstgebaute Schalldämpfer laut der Bauanleitung gut aufgebracht werden konnte. Eine solche Pistole samt dazugehöriger Munition stand dem Angeklagten zu diesem Zeitpunkt bereits zur Verfügung oder er beschaffte sie sich in der Folgezeit zu einem nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt.
Hierbei handelt es sich um den Sachverhalt, den das Gericht als prozessuale Wahrheit festgestellt hat. Also eine Walther P38. Das ist wichtig, weil die P38 einen langen Lauf hat. Und eine bestimmte Anzahl Patronen im Magazin.

Erst bei der Beweiswürdigung, z.B. auf Seite 85, heißt es:
Der Sachverständige POK Roggenkamp führte nämlich dazu nachvollziehbar aus, dass man am Tatort die vermutete Schützenstellung auch im ersten Obergeschoss mit der (vermuteten) Tatwaffe der Marke Walther P 38 nachgestellt habe.
Und auf Seite 107 wird die Sache klargestellt:
Anhand dieser Spuren könne er mit Sicherheit feststellen, dass es sich bei der durchweg genutzten Waffe um eine Selbstladepistole der Marke Walther, Modell P 38, Kal. 9 mm Luger oder um eine systemgleiche Waffe der Marke Mauser handeln würde. Es handele sich bei der genutzten Waffe und bei allen damit abgegebenen Schüssen nach der Spurenlage mit Sicherheit um denselben Waffentyp, wobei eine konkrete Zuordnung auf das exakte Modell nicht sicher möglich gewesen sei. Jedenfalls aber könne mit Sicherheit gesagt werden, dass das System der benutzten Waffe aufgrund der Spurenlage an allen Hülsen und Projektilen auf das Basismodell der Marke Walter P 38 zurückgefuhrt werden könne.
Also derselbe Waffentyp. Aber das Modell kann nicht festgestellt werden. Und was stellt das Gericht auf S. 15 ff. fest: "Eine Waffe der Marke Walther P38..."

Am Rande: Der von der Verteidigung beauftragte Sachverständige greift auf das zugrunde liegende BKA-Gutachten zurück und erläutert:
Im Behördengutachten des BKA, 28.4.2009, KT 21 – 2009/2282/1 wurde festgestellt, dass die Verfeuerungsspuren an Hülsen und Projektilen einer Pistole der Konstruktion Walther P38 oder aber den Weiterentwicklungen dieses Herstellers zuzuordnen seien. In Frage kommen hier also Kriegsfertigungen als P.38 der Hersteller Walther, Mauser oder Spreewerke, Nachkriegsfertigungen mit Teilen aus Kriegsfertigung von bis maximal 1946 aus französischer Besatzung bei Mauser oder aus der CSSR sowie die entsprechenden Nachkriegsfertigungen von MANURHIN, später auch Walther in Ulm mit den Baureihen P38, P1, P38k, P4 oder P5.7
https://strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Winkelsdorf-Schalldaempfung-einer-Walther-P38-2018-5-4.pdf

Damit wird klar, es handelt sich um eine Waffenfamilie, die von 1908 (Mauser Luger) bis 1993 (Walther P5) hergestellt worden ist. Für eine Verurteilung ist es nicht notwendig, sich auf ein Modell festzulegen. Nein. Aber das Gericht tut so, als ob es sicher weiß, welche Waffe verwendet worden ist. Es hätte nur korrekt schreiben müssen, "Waffentyp gleich einer P.38".

Mir kommt es hier nicht darauf an, ob das Gericht keine Ahnung von Waffen hatte oder man bei 300 Seiten Urteil schlicht zu faul war, sich korrekt auszudrücken. Aber die Darstellung der verwendeten Waffe ist nur eins von mehreren Schludrigkeiten oder Selbstgewissheiten.


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23.07.2018 um 21:58
@monstra
Ja und?
Was tut das zur Sache?
Die Opfer wurden mit einer Pistole erschossen.
Die Tatwaffe ist nicht auffindbar.
Offenbar hat der Täter diese verschwinden lassen

Ballistiker konnten feststellen welche Waffe(n) infrage kommen
Eine Schrottflinte war es jedenfalls nicht und wohl auch kein Revolver.
( Mich wundert, das Du nicht noch eine P08 ins Spiel gebracht hast, die verschießt wohl die gleiche Munition)


Wenn jemand mit einem Küchenmesser erstochen wird, mit 10cm Klinge ist es auch unerheblich ob es ein Obstmesser oder ein Fleischmesser war.

Das Urteil spricht doch eine klare Sprache bezüglich des Waffen- und Munitionstyps mit denen auf die Opfer geschossen wurde.


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23.07.2018 um 22:06
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ja und?
Was tut das zur Sache?
Die Opfer wurden mit einer Pistole erschossen.
Die Tatwaffe ist nicht auffindbar.
Offenbar hat der Täter diese verschwinden lassen

Ballistiker konnten feststellen welche Waffe(n) infrage kommen
Eine Schrottflinte war es jedenfalls nicht und wohl auch kein Revolver.
( Mich wundert, das Du nicht noch eine P08 ins Spiel gebracht hast, die verschießt wohl die gleiche Munition)
Also das ist ja jetzt wirklich sehr flach. Aber wenn einem keine anderen Argumente mehr einfallen verständlich.

Es freut mich außerordentlich, dass hier jetzt endlich mal eine Diskussion entstanden ist, die man mal nachlesen kann. Aber teilweise wird leider die Schließung provoziert. Sehr schade.


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23.07.2018 um 22:08
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ja und?
Was tut das zur Sache?
Die Opfer wurden mit einer Pistole erschossen.
Die Tatwaffe ist nicht auffindbar.
Offenbar hat der Täter diese verschwinden lassen
Darauf habe ich gewartet. Ja, was tut das zur Sache? T. ist tot.

Es zeigt die Arbeitsweise des Gerichts.

Mir geht es nicht um die Frage, ob Herr D. der Täter war. Das war er.

Vermutlich.

Mir steht es nicht an, ihn ein zweites Mal zu verurteilen. Mir steht es aber an, das Urteil, das ihn verurteilt hat, kritisch zu betrachten.


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23.07.2018 um 22:14
@monstra
@Alice_im_Wl

Na vielleicht hättet Ihr den Revisionsantrag stellen sollen.
Schlampige Arbeit sehe ich nicht und die Revisionsinstanz hat das wohl auch nicht gesehen.

Der Mann ist verurteilt worden, weil eine Vielzahl von Indizien für seine Täterschaft spricht. (Jetzt bitte keine juristische Wortklauberei, falls ich das zu umgangssprachlich ausgedrückt habe)

(und bitte wenn meine Beiträge zitieren, dann bitte nicht aus dem Zusammenhang gerissen oder die Hälfte weglassen)


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Doppelmord Babenhausen

23.07.2018 um 22:45
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:(und bitte wenn meine Beiträge zitieren, dann bitte nicht aus dem Zusammenhang gerissen oder die Hälfte weglassen)
Weil ich angesprochen bin:

Wo wurde etwas aus dem Zusammenhang gerissen? Was wurde dadurch verfälscht? Und: Soll ich jetzt immer Deinen gesamten Beitrag zitieren? Das ist - mit Verlaub - Quatsch.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Na vielleicht hättet Ihr den Revisionsantrag stellen sollen.
Schlampige Arbeit sehe ich nicht und die Revisionsinstanz hat das wohl auch nicht gesehen.
Der Absatz steht jedenfalls für sich, deshalb meine Anmerkungen:

1. Was soll die Bemerkung mit dem Revisionsantrag? Ist das witzig oder was?

2. Du siehst keine schlampige Arbeit? Das grenzt schon an Ignoranz.

3. Die Revisionsinstanz (BGH) hat über 3000 Revisionen im Jahr zu prüfen. 200 werden angenommen. Geprüft wird der Revisionsantrag, nicht das zugrundeliegende Urteil. Die Revisionsgründe ergeben sich aus §§ 337, 338 StPO. Da ich den Revisionsantrag nicht kenne, weiß ich nicht, welche Revisionsgründe geltend gemacht worden sind. Das Urteil wurde jedenfalls nicht überprüft. Das hat auch einen Grund, aber den zu erläutern erspare ich mir.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Mich wundert, das Du nicht noch eine P08 ins Spiel gebracht hast, die verschießt wohl die gleiche Munition
Auch die habe ich erwähnt: Als Mauser Luger 1908.

Also ich sehe, es ist schwierig, hier sachlich zu diskutieren.


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