Doppelmord Babenhausen
24.07.2018 um 12:27monstra schrieb:Das gilt für alle. Ich spekuliere hinsichtlich der Tat so subjektiv, wie die, die das Urteil für richtig halten. Anhand objektiver Kriterien. Dem Urteil.
monstra schrieb:Allerdings sind die von mir genannten Widersprüche und Verstöße objektiv nachprüfbar. Anhand des Urteils. Dafür brauche ich nicht bei der Tat anwesend gewesen sein. Ich zitiere und verweise auf die Fundstellen. Wer es - wie das Gericht - für bewiesen hält, dass es eine PET-Flasche mit Bauschaum und eine Walther P.38 war, mit der geschossen wurde; ein Bewegungsmelder von Herrn D. abgeklebt wurde; die Schmauchspuren auf der Kleidung den Täter identifizieren; es der Lärm war, der dem Ehepaar T. das Leben kostete - der glaubt nicht minder subjektiv als ich.
monstra schrieb:Urteilen, ob Herr D. der Täter war, kann keiner von uns. Keiner hat hier die Kompetenz dazu. Es gibt nur Meinungen.Dann sind wir uns doch einig. Das hatte ich dir doch bereits mitgeteilt.
Daher vertrete ich nach wie vor meine Meinung, dass dieses Urteil nicht anzufechten ist.
Die Person A.D. hatte ein massives Problem hinsichtlich der Nachbarn und stand zusätzlich unter Druck sich ein neues Domizil suchen zu müssen.
Das ist ihm aufgrund finanzieller Erschwernisse leider nicht gelungen.
PET-Flasche mit Bauschaum, eine Walther P 38, ein Bewegungsmelder, wird der Initiator des WAV sicher berücksichtigen und aufklären können.