Doppelmord Babenhausen
06.04.2018 um 18:04Sunrise76 schrieb:Das meinst du nicht im Ernst?Vielen Dank für Deinen spannenden Beitrag und die Frage. Du hast natürlich mit vielem, das Du schreibst, sehr recht. An den DNA-Nachweis hatte ich bei meinem Post, auf den Du Dich beziehst, auch gar nicht gedacht. Es stimmt natürlich, dass DNA offensichtlich zu vielen Verurteilungen geführt hat, die in der Prä-DNA-Ära nicht zustande gekommen wäre und auch, dass DNA andererseits zu vielen Freilassungen, vor allem innerhalb der USA geführt hat, wo meines Wissens tausende Strafgefangene im Nachhinein, durch DNA-Spuren, entlastet werden konnten und freigelassen werden mussten. Das sind natürlich große Erfolge.
Stopp, dieser Satz kommt ausgerechnet von Dir?
Bevor die DNA-Analyse Einzug hielt in die kriminalistischen Untersuchungsmöglichkeiten würde ich deinen Satz unterschreiben. Aktuell jedoch nicht, es konnten unwiderlegbar Täter überführt werden.
Aber an dem generellen Dilemma - ich habe es etwas hoch angesetzt ein erkenntnistheoretisches genannt - ändert auch DNA leider nichts. Damit möchte ich natürlich nicht sagen, "gar nichts" aber grundsätzlich eben doch "nichts". Das liegt zum einen daran, dass die Methode nicht perfekt ist, was eventuell zu vernachlässigen wäre, da die Fehlerquote in der Regel im Promillebereich angegeben wird. Diese sehr kleine Zahl bezieht sich allerdings nur auf die theoretische Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Mensch mit der analysierten DNA-Spur ebenfalls übereinstimmen könnte. Wie gesagt, diese Wahrscheinlichkeit liegt im Promillebereich und ist vermutlich sogar ganz grundsätzlich eher theoretischer als praktischer Natur (und den Paradigmen strenger Wissenschaften geschuldet).
Weniger vernachlässigbar erscheinen da vermutlich schon die möglichen Defizite im Bereich der Spurenerhebungsmethoden (Spurensicherung) sowie in den Theorien darüber, wie welche Spurenart wohin gelangt sein kann etc. (Kriminalistik). Die beste DNA-Analyse kann ja bestenfalls eine bestimmte Spur einem bestimmten Individuum zuordnen, ohne dass daraus unmittelbar und mit ebenso hoher Wahrscheinlichkeit darauf zu schließen wäre, ob das identifizierte Individuum auch Täter ist. Es gibt also generell, auch im Bereich des DNA-Nachweises, erhebliche Fehlerquellen, die grundsätzliche erkenntnistheoretische Probleme mit sich bringen - ohne aber, das ist sicher nicht nur meine Auffassung - die Methode als solche problematisch oder gar fragwürdig wäre. Im Gegenteil, sie ist sicher ein Segen für die Strafverfolgungsbehörden und damit für die gesamte Gesellschaft.