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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

07.04.2018 um 23:34
Zitat von InMemoriamInMemoriam schrieb:Wird hier ernsthaft darüber diskutiert, warum das Mordopfer vor der Tat nicht zur Polizei gegangen ist? Warum er sich von seinem Nachbarn so bedroht gefühlt hat, dass er sich über eine Waffe informiert hat (wohlgemerkt: nur informiert!?)?

Ob er etwas zu verbergen hatte?? Bei dem Ausgang des Ganzen? Ist das wirklich ernst gemeint?
Absolut ernst gemeint. Wenn sich ein Mordopfer kurz vor einem solch schrecklichem Verbrechen selber nach einer Waffe erkundigt, bzw. versucht eine solche zu erwerben, muss das hinterfragt werden.

Oder zweifelst Du an, dass die Opfer sich bedroht fühlten und sich von daher eine Waffe besorgen wollten?


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Doppelmord Babenhausen

08.04.2018 um 00:09
@InMemoriam

War das nicht die Geschichte mit dem Pizzaboten, den er nach einer Waffe fragte, weil er Angst vor irgendwelchen Rockern hatte, denen er noch was schuldete?

Merkwürdige Geschichte.


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Doppelmord Babenhausen

08.04.2018 um 00:17
3. Überdies wurde das Zeugnis des Ex~Hells Angels (Cheyenne) vorsätzlich im Urteil gegen
besseres Wissen und Gewissen umformuliert. Laut Zeugnis des Ex~Hells Angel schuldete
Klaus Toll den Hells Angels viel Geld. In aller Regel treiben die Hells Angels das Geld
außergerichtlich ein. Um wieviel Geld ging es eigentlich ? (12. Prozeßtag !)

Laut Zeugnis eines Ex~Mitgliedes der Hells Angels hatte Klaus Toll aus einem
Grundstücksverkauf hohe Schulden bei den Hells Angels und deshalb den Zeugen als
Streitschlichter beauftragt. Angeblich bot Klaus Toll dem Zeugen 10.000 Euro für seine Hilfe.
Im Widerspruch zum angeblichen Zeugnis laut Urteil kannte der Zeuge -angeblich ein
Ex~Hells Angel- Klaus Toll gut und hatte für diesen mehrere Renovierungs~Arbeiten erledigt.

Etwa 10 Tage nach der Tat stahlen zwei Junkies möglicherweise im Auftrag Schmuck aus dem
Haus der Tolls. Angeblich hätten die beiden Junkies von der Tat aus der Zeitung erfahren. In den
diesbezüglichen Zeitungsartikeln wurden jedoch die Namen der Opfer geändert. Die beiden
Diebe mußten damit rechnen, durch den Diebstahl mit dem Doppelmord in Verbindung gebracht
zu werden. Sie konnten nicht wissen, daß sie vom Kellergeschoß ins Wohnzimmer gelangen
können und dort noch nicht sichergestellten Schmuck finden würden.
Die beiden Junkies stammten aus Groß~Umstadt, wo im Juni 2015 ein illegales Drogen~ und
Waffenlager ausgehoben wurde. Es wurden zig Schußwaffen, 5000 Schuß Munition und Drogen
gefunden. Der Besitzer hatte für die Schußwaffen und die Munition keinen Waffenschein.
🤔


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Doppelmord Babenhausen

08.04.2018 um 00:35
Das sind alles langweilige Nebelkerzen. Die Hells Angels hätten keine Veranlassung gehabt, die gesamte Familie auszulöschen, insbesondere die behinderte Tochter zu töten.


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08.04.2018 um 00:40
@Deus_Ex_Machin

Geht ja auch nur um die Frage, vor wem Toll so viel Angst hatte, dass er sich eine Waffe besorgen wollte.
Um die Tat selbst nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ist schon richtig, wer bringt schon einen um, von dem er noch Geld zu bekommen hat.


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08.04.2018 um 00:50
Zitat von emzemz schrieb:Ist schon richtig, wer bringt schon einen um, von dem er noch Geld zu bekommen hat.
Das ist eine Frage, die ich mir auch immer stelle. Vielleicht war die Summe so hoch, dass vermeindlich keine Chance mehr auf eine Rückzahlung bestand und die Tolls deswegen sterben mussten? Und wer weiß, wie lange Herr Toll deswegen schon bedrängt wurde. Irgendwann kann das Fass auch mal voll sein! Aber da gibt es bestimmt noch viele weitere Gründe.
Eine andere Frage betrifft diese 30.000 Euro im Bankschließfach. Es wurde ja nie bekannt, woher dieses Geld kommt und warum es sich in diesem Schließfach befand. Auch nicht, wann es dort deponiert wurde. Vielleicht gibt es auch einen Zusammenhang mit den Morden?


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08.04.2018 um 00:53
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:Danke für Deine Ausführungen. Ich kenne mich da jetzt nicht so aus. Würde diese Konstruktion 10 Schüssen mit einem Kaliber von fast 1cm und ca. 360 m/sec standhalten?
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:Sorry. Bin zwar ein Mädchen aber kein Bauschaum dieser Welt, ist dafür geschaffen mit Überschallmunition mit einer Geschwindigkeit von 360 km/sec beaufschlagt zu werden. Klar schlage ich mal Türen wenn ich sauer bin. Aber doch nicht so...
@Alice_im_Wl
Aber, wenn Du es schon defintiv weißt, wieso fragst du dann?


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08.04.2018 um 00:56
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das sind alles langweilige Nebelkerzen. Die Hells Angels hätten keine Veranlassung gehabt, die gesamte Familie auszulöschen, insbesondere die behinderte Tochter zu töten.
Und ich dachte immer Geld, Hass, Liebe und Macht sind DIE Mordmotive schlechthin! Wieder was gelernt. :Y:


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08.04.2018 um 01:04
@S_C
Ich würde mal so sagen, bevor man einen Schuldner samt seiner Familie tötet, ist wohl anzunehmen, dass erst mal versucht wird, mit nachdrücklichem Druck etwas zu erreichen.


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08.04.2018 um 01:11
@emz
Wir können ja nicht wissen, was im Vorfeld der Tat so alles geschehen ist.
Dass Hr. Toll Angst hatte und der Zeuge eben diese Aussage vor Gericht gemacht hat, ist ja unbestritten. Das wurde von Prozessbeobachtern dokumentiert und von allen Anwesenden auch so gehört. Und dass das im Urteil anders dargestellt oder erst gar nicht erwähnt wurde, ist offensichtlich auch eine Tatsache. Da kann man sich schon die eine oder andere Frage stellen.


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08.04.2018 um 01:13
Zitat von S_CS_C schrieb:Und dass das im Urteil anders dargestellt oder erst gar nicht erwähnt wurde, ist offensichtlich auch eine Tatsache.
Nein. Im Urteil habe ich das auch gelesen.


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08.04.2018 um 01:15
@Deus_Ex_Machin
Was hast du denn darüber gelesen? Dass die Rocker-Theorie ergebnislos verfolgt wurde? Was ist denn mit diesen Schulden? Wie hoch waren die denn und woher sollen die gekommen sein?

EDIT:

Und die 30.000 Euro? Was war denn damit?


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08.04.2018 um 02:00
Wird ja wieder ne Menge in die Einzelheiten, auch des bereits rechtsgültigen Urteils eingegangen hier.
Aber kommt es darauf überhaupt an?

Strate stellt einen Wiederaufnahmeantrag, mit Hilfe eines neuen Gutachtens.
Allerdings steht dies im krassen Gegensatz zum Gutachten, das dem Urteil zugrunde liegt.

Der Antrag kommt jetzt auf den Tisch eines Richters, der beurteilen muss, ob es sich um neu hinzugewonnene Erkenntnisse handelt, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen.
Wird das Erfolg haben?
Ich denke eher nicht.
Der Richter kann nicht und muss auch nicht beurteilen, welches Gutachten denn nun den Tatsachen entspricht.
Im Gerichtsverfahren hätte jederzeit ein entsprechendes Gegengutachten eingebracht werden können. Wurde es aber nicht.
Damit ist meiner Meinung nach die Sache gelaufen.

Die Instanz die über die Wiederaufnahme entscheidet, kann nicht und muss auch nicht technisch überprüfen, welche Aussage denn nun stimmt.
Man muss sich darauf verlassen, das die Gutachten, die ins Urteil eingeflossen sind und denen von Seiten der Verteidigung auch nicht substanziell widersprochen wurde, so erst einmal zutreffen.
Ein neues Gutachten, sowie eventuelle Gegengutachten, kann nur in einem neuen Prozess Berücksichtigung finden.

Mir stellt sich die Frage, ob Strate nicht durch von ihm gemachte Zusagen und selbst geschürte öffentliche Äusserungen zu dem Fall A. Darsow in "Zugzwang" geraten ist und vielleicht einen Wiederaufnahmeantrag stellt, obwohl ihm als Jurist klar ist, das er damit nach aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Erfolg haben kann.
Er hat dann halt "alles in seiner Macht stehende" getan.

Zur eigentlichen (verlautbarten) technischen Begründung:

Als "Halblaie" ( Ich bin kein Waffenexperte, habe aber schon die P38 geschossen) stellt sich mir die Frage, wie die Bauschaumpartikel beim Repetieren der Waffe in die Kammer kommen können, ja nach Strates Erklärung sogar zwangsläufig müssten.

Bei der P38 (und P08) repetiert ja nicht der Schlitten über den gesamten Lauf wie etwa bei der Walther PPK, so daß durch ein am Ende des Laufes aufgesetzten und entsprechend auch abgedichteten Schalldämpfer, der Art wie hier angenommen, eben keine größeren Bauschaumteile in die Kammer geraten können, um den weiteren Repetiervorgang und damit die Schußabgabe durch Verstopfung verhindern.


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08.04.2018 um 03:33
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wird ja wieder ne Menge in die Einzelheiten, auch des bereits rechtsgültigen Urteils eingegangen hier.
Aber kommt es darauf überhaupt an?
Liegt das nicht in der Natur der Sache, dass diejengen, die dieses Urteil für falsch halten, die dort beschriebenen Indizien aufgreifen und diskutieren wollen? Das ist natürlich nicht ganz so einfach, da haben es die Befürworter wesentlich leichter! Denn wenn die genervt sind oder nicht mehr gegenargumentieren können, dann wird den Gegnern locker und lässig wieder und wieder genau dieses Urteil unter die Nasen gerieben und dabei mitunter auch dessen Rechtskraft betont.
Und ja, darauf kommt es an. Denn mit diesem Urteil wurde ein Mensch für ca. 25 Jahre ins Gefängnis gesteckt und das war für einige Leute nicht korrekt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Strate stellt einen Wiederaufnahmeantrag, mit Hilfe eines neuen Gutachtens.
Allerdings steht dies im krassen Gegensatz zum Gutachten, das dem Urteil zugrunde liegt.
Davon gehe ich auch stark aus :Y:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Der Antrag kommt jetzt auf den Tisch eines Richters, der beurteilen muss, ob es sich um neu hinzugewonnene Erkenntnisse handelt, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen.
Wird das Erfolg haben?
Ich denke eher nicht.
Warum nicht?
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Der Richter kann nicht und muss auch nicht beurteilen, welches Gutachten denn nun den Tatsachen entspricht.
Im Gerichtsverfahren hätte jederzeit ein entsprechendes Gegengutachten eingebracht werden können. Wurde es aber nicht.
Damit ist meiner Meinung nach die Sache gelaufen.
Das Urteil wurde auch auf Basis von Gutachten gefällt und wie hinreichend bekannt ist, wird Dr. Strate den Antrag für das WAV anhand von Gutachten begründen. Unter anderem, vieleicht. Was würde ein Gericht also tun, wenn es verschiedene Gutachten von verschiedenen Parteien auf seinem Tisch hat? Sich das passende aussuchen und das WAV nicht zulassen oder vielleicht doch einen neuen Gutachter bestellen, der den Inhalt und die Plausibilität des GA des Antragstellers überprüft?
Im Gerichtsverfahren wurde überhaupt nichts von dem berücksichtigt, was an entlastendes Material eingeführt wurde! Das ist es ja, was besonders stinkt!
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Mir stellt sich die Frage, ob Strate nicht durch von ihm gemachte Zusagen und selbst geschürte öffentliche Äusserungen zu dem Fall A. Darsow in "Zugzwang" geraten ist und vielleicht einen Wiederaufnahmeantrag stellt, obwohl ihm als Jurist klar ist, das er damit nach aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Erfolg haben kann.
Er hat dann halt "alles in seiner Macht stehende" getan.
Das solltest du Dr. Strate mal von Angesicht zu Angesicht unterstellen. Der Tag der Antragsabgabe wäre günstig, denn dort gibt es auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen :)
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Bei der P38 (und P08) repetiert ja nicht der Schlitten über den gesamten Lauf wie etwa bei der Walther PPK, so daß durch ein am Ende des Laufes aufgesetzten und entsprechend auch abgedichteten Schalldämpfer, der Art wie hier angenommen, eben keine größeren Bauschaumteile in die Kammer geraten können, um den weiteren Repetiervorgang und damit die Schußabgabe durch Verstopfung verhindern.
"Keine größeren Bauschaumteile snd mehr als keine. Hast du auch berücksichtigt, dass nicht nur ein Schuss abgefeuert wurde sondern zehn?


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08.04.2018 um 05:55
Zitat von S_CS_C schrieb:Nightrider64 schrieb:
Der Antrag kommt jetzt auf den Tisch eines Richters, der beurteilen muss, ob es sich um neu hinzugewonnene Erkenntnisse handelt, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen.
Wird das Erfolg haben?
Ich denke eher nicht.
Hab ich doch direkt danach geschrieben. Aber nochmal:
Ein Gegengutachten muss während der Beweisaufnahme eingebracht werden. Meist passiert das seiten der Verteidigung.

Ob das dem Urteil zugrunde liegende Gutachten, unter Abwägung aller Umstände mit dem nötigen Sachverstand und der angemessenen Ausführilchkeit erstellt wurde, wird in der Revision geprüft. Anscheinend ohne zu Beanstandungen in diesem Punkt zu kommen.

Die Kammer die über die Wiederaufnahme entscheidet, prüft jetzt erst einmal ob ein neuer Sachverhalt vorliegt, dessen Erkenntnisse zu einer völlig anderen Beurteilung des ganzen Falles führt.
Es werden aber keine neuen Gutachten mit den dem Urteil zugrunde liegenden anderslautenden Gutachten sachlich verglichen oder gewertet, wenn diese, dem Urteil zugrunde gelegten, plausibel wissenschaftlich begründet sind
Zitat von S_CS_C schrieb:Das solltest du Dr. Strate mal von Angesicht zu Angesicht unterstellen. Der Tag der Antragsabgabe wäre günstig, denn dort gibt es auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen :)
Die Zeit hab ich nicht und sinnvoll wäre das auch nur, nachdem man die Antragsbegründung genau kennt
Der würde aber eh nur taktisch antworten.
Der Mann und sein Auftreten in der Öffentlichkeit sind mir schon bekannt. Auch seine Erfolge
Vielleicht zaubert er bei seiner Antragstellung auch noch die Eine oder Andere Überraschung aus dem Hut.

(Die Formulierung des Satzes "könnte mir Vorstellen", ist im Übrigen auch keine Unterstellung sondern eine vage Vermutung, das ist ein Unterschied. Muss man nur verstehen können die Feinheiten des geschriebenen Wortes )
Zitat von S_CS_C schrieb:Keine größeren Bauschaumteile sind mehr als keine. Hast du auch berücksichtigt, dass nicht nur ein Schuss abgefeuert wurde sondern zehn?
Ich bin kein Waffenprofi, aber wenn der Lauf nach dem Dämpfer dicht ist, der Dämpfer ganz vorne, so kann ich mir bei der P38 nicht vorstellen, das solche Mengen an den Schlitten und somit in die Kammer kommen, das die Waffe eine Ladehemmung bekommt.
Aber das spielt keine Rolle bei der Entscheidung ob überhaupt einem Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren stattgegeben wird.
Es sei denn es wird festgestellt, das bei dem dem Urteil zugrunde legenden Untersuchungen so eklatante wissenschaftliche Fehler gemacht wurden, das dessen Aussagefähigkeit juristisch gleich null ist.

Hinzu muss kommen, das diese Feststellung dann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer vollständig anderen juristischen Beurteilung des Sachverhaltes führen müsste, nach Ansicht der überprüfenden Kammer
Das sehe ich persönlich nach dem was bekannt gegeben wurde eben nicht.

Es bringt hier nichts immer die gleichen pro und contra Argumente und die persönllichen Interpretationen der Indizien auf deren Stichhaltigkeit hin erneut im Kreise zu diskuttieren.

Dann kann man hier eigentlich auch wieder zu machen die Diskussion.


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Doppelmord Babenhausen

08.04.2018 um 07:50
@Nightrider64
Ich bin zwar nicht ganz deiner Meinung, aber da wir beide weder den Inhalt des Antrages zum WAV kennen, noch die Gutachten oder sogar etwaige Beweismittel, gebe ich dir recht. Das macht so keinen Sinn. Abwarten ist also gefragt :Y:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es bringt hier nichts immer die gleichen pro und contra Argumente und die persönllichen Interpretationen der Indizien auf deren Stichhaltigkeit hin erneut im Kreise zu diskuttieren.
Das wiederum schon, denn es liegt für eine Diskussion immerhin ein Urteil vor und das hat einen Menschen ins Gefängnis gebracht. Ja ich weiß... rechtsgültig. Aber es gibt nun mal Leute, die das Urteil für falsch halten und welche, die das nicht tun. Warum also willst du eine Diskussion darüber abbrechen und den Thread vorerst wieder einstellen lassen? Weil sich alles immer auf's Neue wiederholt? Dann müsstest du die allermeisten Threads bei Allmy schließen. Zum. im Crime Bereich. Und mal ehrlich @Nightrider64 : du klammerst dich doch ebenso wenig vollständig aus wie ich auch. Oder? ;)

Schau mal: auch gestern wurde immer wieder mal behauptet, dass die Internetrecherche und der Ausdruck der Bauleitung eindeutig AD zugeschrieben wurde und nicht wenige sehen das sogar als bewiesen an. Ich habe einen Auszug eines Schreibens eines Gutachters dazu gepostet und es kam... nichts. Kein einziger Kommentar zu den Einlassungen dieses Experten. Das mag vielleicht daran liegen, dass nicht jeder Ahnung von Netzwerken hat, aber dann kann man sich doch nicht einfach auf das Urteil berufen und behaupten, dass das so schon seine Richtigkeit hat, nur weil's dort so geschrieben steht. Wenn doch, dann macht eine Diskussion zwischen den beiden Parteien tatsächlich keinen Sinn.

Beinahe das gleiche geschah nach meinem Zitat aus dem gleichen Schreiben um die Bedrohung des Herrn Toll. Und was die Tatwaffe betrifft, da waren die Reaktionen auch wieder ähnlich. Für mich bedeutet das also, dass es die zu diesem Zeitpunkt anwesenden Befürworter eigentlich gar nicht interessiert, ob vielleicht entlastendes Material zwar vorhanden, aber einfach nicht vom Gericht gewertet bzw. zugelassen wurde, oder sie wollen es erst gar nicht wissen. Könnte ja sein, dass das eine oder andere, was die Gegner argumentieren, vielleicht doch nicht sooo unsinnig und VT ist. Und ich bin mir sicher, dass es welche gibt, die sich einfach nur einen Spaß daraus machen, den jeweiligen Gegner zu reizen und ans Bein zu pinkeln.


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Doppelmord Babenhausen

08.04.2018 um 09:41
Zitat von S_CS_C schrieb:Schau mal: auch gestern wurde immer wieder mal behauptet, dass die Internetrecherche und der Ausdruck der Bauleitung eindeutig AD zugeschrieben wurde und nicht wenige sehen das sogar als bewiesen an. Ich habe einen Auszug eines Schreibens eines Gutachters dazu gepostet und es kam... nichts. Kein einziger Kommentar zu den Einlassungen dieses Experten. Das mag vielleicht daran liegen, dass nicht jeder Ahnung von Netzwerken hat, aber dann kann man sich doch nicht einfach auf das Urteil berufen und behaupten, dass das so schon seine Richtigkeit hat, nur weil's dort so geschrieben steht. Wenn doch, dann macht eine Diskussion zwischen den beiden Parteien tatsächlich keinen Sinn.

Beinahe das gleiche geschah nach meinem Zitat aus dem gleichen Schreiben um die Bedrohung des Herrn Toll. Und was die Tatwaffe betrifft, da waren die Reaktionen auch wieder ähnlich. Für mich bedeutet das also, dass es die zu diesem Zeitpunkt anwesenden Befürworter eigentlich gar nicht interessiert, ob vielleicht entlastendes Material zwar vorhanden, aber einfach nicht vom Gericht gewertet bzw. zugelassen wurde, oder sie wollen es erst gar nicht wissen.
Das ist ja wieder herrlich! Gerade Du bist mich doch persönlich angegangen und hast mir entgegengeworfen, Zitat: Du hast keine Ahnung, geh doch lieber Waffen-Pics posten". Zitat Ende. Meinst Du, daß wäre die Basis um hier emotionslos und sachlich zu diskutieren?
Wenn es dann nicht so läuft wie es Dir passt, kommt die weinerliche "mich versteht hier keiner Nummer".
Du hast Dir Deine Maske selbst abgerissen.


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08.04.2018 um 12:33
Zitat von emzemz schrieb:Ich würde mal so sagen, bevor man einen Schuldner samt seiner Familie tötet, ist wohl anzunehmen, dass erst mal versucht wird, mit nachdrücklichem Druck etwas zu erreichen.
Das könnte ein Grund sein, weshalb der Schuldner sich eine Waffe besorgen will.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Mir stellt sich die Frage, ob Strate nicht durch von ihm gemachte Zusagen und selbst geschürte öffentliche Äusserungen zu dem Fall A. Darsow in "Zugzwang" geraten ist und vielleicht einen Wiederaufnahmeantrag stellt, obwohl ihm als Jurist klar ist, das er damit nach aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Erfolg haben kann.
Er hat dann halt "alles in seiner Macht stehende" getan.
Hat er doch nicht nötig. Es müssen neue Beweise vorgelegt werden, soweit ich das verstanden habe. Wenn die Waffe spätestens nach jedem 3. Schuss klemmt, ist ein dynamischer Ablauf unwahrscheinlich, denn auf Herrn Toll sind 6 Schüsse abgegeben worden. Wobei hier wieder interessant ist, dass die Nachbarn nur zwei davon gehört haben.
Zitat von S_CS_C schrieb:Schau mal: auch gestern wurde immer wieder mal behauptet, dass die Internetrecherche und der Ausdruck der Bauleitung eindeutig AD zugeschrieben wurde und nicht wenige sehen das sogar als bewiesen an. Ich habe einen Auszug eines Schreibens eines Gutachters dazu gepostet und es kam... nichts. Kein einziger Kommentar zu den Einlassungen dieses Experten. Das mag vielleicht daran liegen, dass nicht jeder Ahnung von Netzwerken hat, aber dann kann man sich doch nicht einfach auf das Urteil berufen und behaupten, dass das so schon seine Richtigkeit hat, nur weil's dort so geschrieben steht. Wenn doch, dann macht eine Diskussion zwischen den beiden Parteien tatsächlich keinen Sinn.
Ich hatte die Frage aufgeworfen, ob definitiv ausgeschlossen werden konnte, dass es ein Fernwartungstool gab. Es wurde bewiesen, dass es ein Fernwartungstool gab:

Aus Tatzeit_2013.pdf
Beim achten Verhandlungstag im Doppelmord-Prozess vor dem Darmstädter Landgericht geht es um das Thema Internet.
Denn der Besuch einer Homepage mit einer „Bastelanleitung“ für Schalldämpfer, ließ sich auf den Firmenanschluss
eines Babenhäuser Bauunternehmens zurückverfolgen und brachte damals die Ermittler auf die Spur des Angeklagten
Andreas Darsow Als Zeuge angehört wird der Systemadministrator des Betriebs, in dem der Angeklagte bis zu seiner
Inhaftierung tätig war. In seiner zweistündigen Vernehmung geht es zunächst darum, wie viele Computerarbeitsplätze
es in der Firma gibt, welche Rechner einen Internetzugang haben und welche an den Netzwerkdrucker angeschlossen
ist. Die Rechner seien zwar alle passwortgeschützt, doch die Passwörter seien bei dem meisten Angestellten einfach
nur die Diktatzeichen, also zwei Buchstaben aus dem Nachnamen. „Sie waren also bekannt, theoretisch könnte sich jeder
am Rechner eines Kollegen anmelden“, räumt der Zeuge ein. Er als Administrator sei zuständig für alle Probleme
rund um die Rechner gewesen – und für deren Entsorgung und Neubestellung. Etwa zwei Wochen nach der Tat habe
Andreas Darsow ihn nach einem neuen Computer gefragt, da sein alter „ständig abstürze.“ Als im Mai 2009 die Firma
durchsucht wurde und dabei alle Festplatten gespiegelt wurden, war der alte Rechner von Darsow deshalb nicht
mehr darunter. Aber auch nicht der Laptop des Zeugen. Diesen gab er erst Wochen später zur Durchsuchung ab.
Was er so beiläufig formuliert, stellte sich als stärkste Waffe der Verteidigung heraus, und bringt ihn in eine mehr als
unangenehme Lage. Ein externer, von den Verteidigern beauftragter IT-Spezialisten stellte fest, dass an dem Laptop
kurze Zeit vorher eine immense Menge an Daten gelöscht worden war – ein neun Stunden dauernder Vorgang. Der
Zeuge sagt, es handele sich dabei um „private Daten“. Als die Verteidiger es konkreter wissen wollen, will er sich nicht
mehr genau erinnern und spricht von „Bildern und Filmen“. Ein weiteres Ass aus dem Ärmel zieht Verteidiger Veikko
Bartel: „Auf Ihrem Laptop fanden wir 41.024 Treffer beim Suchbegriff ‚Waffe’, rund 13.000 Internetzugriffe beim Wort
‚Waffenhändler’ und beim Begriff ‚Walther’ – wie erklären Sie sich das?“ Der Zeuge hatte dafür keine Erklärung, außer
dass er Bogenschießen als Hobby betreibe und sich womöglich deshalb auf Waffenseiten im Internet bewegt
habe. Letztlich trumpften die Verteidiger noch auf, indem sie von ihm wissen wollten, wie es möglich sei, dass auf dem
Server 29.918 Zugriffe von ihm auf andere Arbeitsplätze sowie Ausdrucke aus diesen Zugriffen protokolliert waren.
Der Zeuge erklärte, es handele sich um Fehlermeldungen, die von den Arbeitsplatz-Rechnern kamen und die er sofort
gelöscht habe. Nach der erschöpfenden Vernehmung kommt ein Mitarbeiter des Kommissariats für Internetkriminalität
zu Wort, der die Computer-Durchsuchung und Spiegelung geleitet hatte. Er erklärt, wie die IP-Spur verfolgt und
daraufhin auf das Benutzerkonto von Andreas Darsow geschlossen wurde. Zu gleichen Ergebnissen kam auch ein
EDV-Auswerter aus den USA, der ebenfalls als Gutachter aussagte. Zu schwammig finden dies die Verteidiger, die
bei der weiteren Verhandlung eine tiefere Betrachtung der Server-Festplatte fordern. Als kleine Kuriosität tritt eine Toilettenbürste
als Beweismittel in Erscheinung. Verteidiger Christoph Lang hat eine Präsentation vorbereitet, die zeigt,
dass man bei der Internet-Suche nach einer WC-Bürste ganz leicht auf der Seite einer Firma landen kann, die „Ligato
Bauschaumpistolen“ anbietet. Genau das sei 2004 seinem Mandanten passiert. In der Anklageschrift sei aber
genau anhand einer solchen Internetspur darauf geschlossen worden, dass die Tat von langer Hand geplant sei.

Der Informatiker Konstantin Sack hat in den vergangenen Wochen weitere Computer der Firma gesichert, in der der Angeklagte beschäftigt
war. Insbesondere der Laptop des Netzwerkadministrators stand im Fokus. Er kann bestätigen, dass von dort aus etliche
Zugriffe auf Waffenseiten erfolgten. Auch wurden darauf Bilder von Waffen gefunden. Den Firmen-Laptop habe
der Administrator, der Bogenschießen als Hobby betreibe, auch zuhause benutzt. Sack räumt ein, dass es ohne größeren
Aufwand möglich sei, Zugriff auf das Firmennetzwerk per Fernsteuerung zu bekommen – selbst mit einem firmenfremden
Rechner sei es möglich, solange das Passwort bekannt ist. Das funktioniere auch mit verschiedenen Benutzerkonten. „Gute Anleitungen dafür findet man leicht im Internet“, so Sack. „Selbst Drucken in der Firma ist so möglich“, sagt er zur Zufriedenheit der Verteidigung



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Doppelmord Babenhausen

08.04.2018 um 12:40
@brennan
Fernwartungstools sind doch völlig üblich in einem Firmennetzwerk.
Das heisst aber nicht, dass Jemand sich auf Darsows Rechner während dessen Arbeitszeit eingeloggt und von dort einen Ausdruck gestartet hat. 11min nachdem dort eine Internetsuche den Link zur Bauanleitung gebracht hatte.


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