S_C schrieb:Nightrider64 schrieb:
Der Antrag kommt jetzt auf den Tisch eines Richters, der beurteilen muss, ob es sich um neu hinzugewonnene Erkenntnisse handelt, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen.
Wird das Erfolg haben?
Ich denke eher nicht.
Hab ich doch direkt danach geschrieben. Aber nochmal:
Ein Gegengutachten muss während der Beweisaufnahme eingebracht werden. Meist passiert das seiten der Verteidigung.
Ob das dem Urteil zugrunde liegende Gutachten, unter Abwägung aller Umstände mit dem nötigen Sachverstand und der angemessenen Ausführilchkeit erstellt wurde, wird in der Revision geprüft. Anscheinend ohne zu Beanstandungen in diesem Punkt zu kommen.
Die Kammer die über die Wiederaufnahme entscheidet, prüft jetzt erst einmal ob ein neuer Sachverhalt vorliegt, dessen Erkenntnisse zu einer völlig anderen Beurteilung des ganzen Falles führt.
Es werden aber keine neuen Gutachten mit den dem Urteil zugrunde liegenden anderslautenden Gutachten sachlich verglichen oder gewertet, wenn diese, dem Urteil zugrunde gelegten, plausibel wissenschaftlich begründet sind
S_C schrieb:Das solltest du Dr. Strate mal von Angesicht zu Angesicht unterstellen. Der Tag der Antragsabgabe wäre günstig, denn dort gibt es auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen :)
Die Zeit hab ich nicht und sinnvoll wäre das auch nur, nachdem man die Antragsbegründung genau kennt
Der würde aber eh nur taktisch antworten.
Der Mann und sein Auftreten in der Öffentlichkeit sind mir schon bekannt. Auch seine Erfolge
Vielleicht zaubert er bei seiner Antragstellung auch noch die Eine oder Andere Überraschung aus dem Hut.
(Die Formulierung des Satzes "könnte mir Vorstellen", ist im Übrigen auch keine Unterstellung sondern eine vage Vermutung, das ist ein Unterschied. Muss man nur verstehen können die Feinheiten des geschriebenen Wortes )
S_C schrieb:Keine größeren Bauschaumteile sind mehr als keine. Hast du auch berücksichtigt, dass nicht nur ein Schuss abgefeuert wurde sondern zehn?
Ich bin kein Waffenprofi, aber wenn der Lauf nach dem Dämpfer dicht ist, der Dämpfer ganz vorne, so kann ich mir bei der P38 nicht vorstellen, das solche Mengen an den Schlitten und somit in die Kammer kommen, das die Waffe eine Ladehemmung bekommt.
A
ber das spielt keine Rolle bei der Entscheidung ob überhaupt einem Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren stattgegeben wird.
Es sei denn es wird festgestellt, das bei dem dem Urteil zugrunde legenden Untersuchungen so eklatante wissenschaftliche Fehler gemacht wurden, das dessen Aussagefähigkeit juristisch gleich null ist.
Hinzu muss kommen, das diese Feststellung dann
mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer vollständig anderen juristischen Beurteilung des Sachverhaltes führen müsste, nach Ansicht der überprüfenden Kammer
Das sehe ich persönlich nach dem was bekannt gegeben wurde eben nicht.
Es bringt hier nichts immer die gleichen pro und contra Argumente und die persönllichen Interpretationen der Indizien auf deren Stichhaltigkeit hin erneut im Kreise zu diskuttieren.
Dann kann man hier eigentlich auch wieder zu machen die Diskussion.