Mark_Smith schrieb:"Wäre er, Bence, damals auf dieses Angebot eingegangen, wäre er heute wohl schon wieder auf freiem Fuß. Stattdessen ließ er ausrichten: Der Herr Staatsanwalt könne ihn am Arsch lecken, er solle bitte ermitteln und nicht verhandeln."
OT: Ob das stimmt, wage ich mal zu bezweifeln.
Nochmals zum Wiederaufnahmeverfahren:
"Im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens ist zu prüfen, ob die beigebrachten neuen Tatsachen oder Beweismittel von vornherein erfolglos sein werden.
Dazu ist hypothetisch zu prüfen, ob vom Standpunkt des erkennenden Gerichtes anders entschieden worden wäre, wenn das Wiederaufnahmevorbringen dem Gericht bekannt gewesen wäre. Dabei ist nicht nur der Urteilsinhalt, sondern darüber hinaus der gesamte Inhalt der Akte in Betracht zu ziehen, wobei die neu behaupteten Tatsachen gedanklich in die Urteilsgründe einzubeziehen sind" (OLG Frankfurt am Main · Beschluss vom 4. Mai 2009 · Az. 1 Ws 33/09)
Das ist hier das Problem. Das LG Kassel wird sich nach einer summarischen Prüfung mit einer Entscheidung umso mehr Zeit lassen, je mehr es der Auffassung ist, dass die Beweismittel nicht i.S.v. § 359 Nr. 5 StPO geeignet wären, eine anderes Urteil herbeizuführen. Ist ja auch klar, warum sich beeilen, wenn schon absehbar ist, dass der Angeklagte weiter in Haft bleibt...