Ma_Ve schrieb:Der Fall Ursula Herrmann ist ebenfalls zweifelhaft.
aktuell läuft da ja das Zivilverfahren, initiiert vom Bruder des Opfers, der an die Verurteilung des Täters, noch an eine Einzeltäterschaft nicht so wirklich glaubt und befürchtet, dass der oder die wahren Täter noch frei sind.
Das Zivilverfahren wegen Schadensersatz scheint mir überhaupt das adäquate juristische Mittel zu sein, um ein Gericht dazu zu bringen, sich mit den Indizien eines Falles nochmal zu befassen. Aufgrund eines Zivilprozesses wegen Schadensersatz wurde ja letztendlich auch Wörz im WAV freigesprochen.
Wer ist denn eigentlich der Vormund von Frau Toll, und warum strebt niemand aus der Familie einen Zivilprozess an, wenn AD ja als Täter feststeht. Da könnte man im Prinzip eine richtig hoche Schadensersatz Summe für Frau Toll erstreiten in Anbetracht der schweren Verletzungen, die Frau Toll davongetragen hat, von den psychischen Verletzungen, die so schwer waren, dass sie noch nichtmal als Kronzeugin zugelassen worden ist, ganz zu schweigen.