Doppelmord Babenhausen
14.05.2018 um 16:40abgelenkt schrieb:Danach kann das Wiederaufnahmegericht den Antrag nicht so einfach mit der Argumentation abtun, wenn die Tathandlung nicht genau so ablief, wie vom Gericht angenommen, dann eben anders, aber alles in allem war er es halt trotzdem. Vielmehr muss bei Erschütterung tragendender Feststellungen zum Tatablauf die Wiederaufnahme erfolgen und die Beweiswurdigung unter Berücksichtigung der neuen Beweise im neuen Verfahren erfolgen.Ach, der Fall des Bauern, der nach dem Geständnis der Familie angeblich umgebracht und an die Hunde verfüttert worden ist und dessen Leiche dann in seinem Auto nach dem Urteil aus der Donau gefischt wurde...? Ja, das ist ein echter Justizskandal. V.a. weil das Wiederaufnahmegericht im Leichenfund nur eine unwesentliche Abweichung vom Tatgeschehen gesehen hat.
Der Fall ist aber doch deutlich anders gelagert, als der hier vorliegende. Die Frage ist, ob die Bauart des verwendeten Schalldämpfers ein tragender Grund des Tatablaufs und somit der Verurteilung ist. Das betrifft weder die Todesart noch ein Mordmerkmal. Ist also die Verwendung eines PET-Schalldämpfers der "Archimedische Punkt", mit dem dieses Urteil aufgehebelt werden kann? Puh, ich weiß nach wie vor nicht.
Im Fall des OLG München war die neue Tatsache, dass die Leiche des Opfers entdeckt wurde und kein Gewaltanzeichen mehr an der (mehrere Jahre alten) Wasserleiche erkennbar waren. Zudem wich offensichtlich der Tod des Opfers (mit Auto in den Fluss) massiv von den Geständnissen der Verurteilten (erschlagen und an die Hunde verfüttert) ab. Eindeutig tragend (vermutlich ist das Opfer in Suizidabsicht mit seinem Auto in die Donau gefahren).