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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

14.05.2018 um 13:55
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Der zuständige Richter am LG Kassel wird klugerweise diese um eine Stellungnahme bezüglich aller Videos des Antrags bitten.
Selbst wenn er dies täte (dafür müsste es auf den Schalldämpfer überhaupt ankommen, was es nicht tut), hätte er dies ja bei zuständigkeitsgemäßer Einreichung früher tun, weil er früher mit der Prüfung hätte beginnen können.

Ganz plastisches Beispiel: Ich schicke dir einen wichtigen Brief, richte ihn aber nicht an dich, der in Süddeutschland wohnt, sondern an deine Tante in Kiel. Die Tante ist alt und gebrechlich, sie liest ihre Post nur verzögert und benötigt dann noch Zeit, um sie richtig einzuordnen. Sie beschließt dann, den Brief an dich weiterzuleiten und benötigt dann wieder einige Tage, bis sie überhaupt mal an einem Briefkasten vorbeikommt. Der wichtige Brief kommt dann mit zwei Wochen Verzögerung bei dir an. Darauf erkläre ich dir: "Ist doch egal, du musst doch sowieso erst Behörden konsultieren!" Da würdest du bestimmt blöd gucken.


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14.05.2018 um 13:59
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ganz plastisches Beispiel: Ich schicke dir einen wichtigen Brief, richte ihn aber nicht an dich, der in Süddeutschland wohnt, sondern an deine Tante in Kiel. Die Tante ist alt und gebrechlich, sie liest ihre Post nur verzögert und benötigt dann noch Zeit, um sie richtig einzuordnen. Sie beschließt dann, den Brief an dich weiterzuleiten und benötigt dann wieder einige Tage, bis sie überhaupt mal an einem Briefkasten vorbeikommt. Der wichtige Brief kommt dann mit zwei Wochen Verzögerung bei dir an. Darauf erkläre ich dir: "Ist doch egal, du musst doch sowieso erst Behörden konsultieren!" Da würdest du bestimmt blöd gucken.
Äpfel mit Birnen verglichen!

Ich bin überzeugt, dass einige interessierte am LG Kassel es genauso gemacht haben wie wir ALLE!

Sie haben sich über die Internetseite bei Strate alles heruntergeladen!

Schnell und einfach! ENDE!


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14.05.2018 um 14:06
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Selbst wenn er dies täte (dafür müsste es auf den Schalldämpfer überhaupt ankommen, was es nicht tut), hätte er dies ja bei zuständigkeitsgemäßer Einreichung früher tun, weil er früher mit der Prüfung hätte beginnen können.
Muss jetzt Strate doof sein? Das bringt doch nichts.


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14.05.2018 um 14:07
@Ma_Ve
Um einen Vorgang möglichst schnell und effektiv anzustossen bedarf es definitiv des richtigen Adressaten. Keine Weiterleitungen sind hilfreich (da fühlen sich doch gleich mal 2 Kammern veralbert), kein Abwarten eines symbolträchtigen Jahrestages (dessen Effekt gleich null sein dürfte), keine Pressekonferenz, keine Einreichung im Scheinwerferlicht .
Wenn diese Spielchen wichtiger sind als umgehend das WAV an den Start zu bringen, dann geht's nicht nur um den Mann, für den man das scheinbar alles tut. Das sind "politische" Überlegungen, keine fachlichen.
Fachlich wäre ein normaler Einwurf umgehend nach Fertigstellung des Antrages ausreichend.


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14.05.2018 um 14:10
Zitat von monstramonstra schrieb:Muss jetzt Strate doof sein? Das bringt doch nichts.
Doof ist er sicher nicht. Aber er scheint Eile nicht als geboten zu erachten, obwohl da doch angeblich ein unschuldiger Familienvater einsitzt. Das deutet m.E. darauf hin, dass er dem Antrag keine Erfolgsaussicht beimisst.


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14.05.2018 um 14:13
Zitat von jaskajaska schrieb:Um einen Vorgang möglichst schnell und effektiv anzustossen bedarf es definitiv des richtigen Adressaten. Keine Weiterleitungen sind hilfreich (da fühlen sich doch gleich mal 2 Kammern veralbert), kein Abwarten eines symbolträchtigen Jahrestages (dessen Effekt gleich null sein dürfte), keine Pressekonferenz, keine Einreichung im Scheinwerferlicht .
Wenn diese Spielchen wichtiger sind als umgehend das WAV an den Start zu bringen, dann geht's nicht nur um den Mann, für den man das scheinbar alles tut. Das sind "politische" Überlegungen, keine fachlichen.
Fachlich wäre ein normaler Einwurf umgehend nach Fertigstellung des Antrages ausreichend.
Das mag deine Meinung sein.

Gestern haben einige noch beklagt der Antrag sei mit heißer Nadel gestrickt und bezogen sich auf die Daten der letzten Gutachten.

Man kann es den Leuten nicht recht machen. Irgendwer hat immer etwas zu meckern, meistens immer dieselben.


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14.05.2018 um 14:32
Schade das Strate sich zusammen mit Fr. D. Nicht das Motiv Lärm als Punkt für das WAV. Herausgepickt haben.
Oder das mit seinem Arbeits PC.


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14.05.2018 um 14:32
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das deutet m.E. darauf hin, dass er dem Antrag keine Erfolgsaussicht beimisst.
Hinsichtlich des § 360 StPO-Antrages (sofortige Freilassung des Verurteilten): Na klar. Das ist Pflichtprogramm. Hinsichtlich des Wiederaufnahmeantrages: Sicher nicht.

Aber das Thema bringt echt nichts. Zumindest nichts Sachliches.


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14.05.2018 um 14:38
Ist das Urteil noch irgendwo nachlesbar? Auf der M C. Seite habe ich es nicht gefunden?

Wäre es nicht auch vorstellbar, dass sich der Waffennarr der Firma wegen diverser Themen zum Bau von Schalldämpfern etc. dem Kollegen AD gegenüber geäußert hat, ohne zu ahnen, welche realen Folgen so eine Fachsimpelei haben könnte? Das könnte möglicherweise auch seine PC Schredderaktion mit erklären...Da haben sich zwei aus ganz unterschiedlichen Interessenslagen ausgetauscht — und jetzt will er damit nicht herausrücken? Nur mal so angedacht.


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14.05.2018 um 14:40
Kuck ma bei Strate auf der HP.


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14.05.2018 um 14:46
Zitat von LuminellaLuminella schrieb:Wäre es nicht auch vorstellbar, dass sich der Waffennarr der Firma wegen diverser Themen zum Bau von Schalldämpfern etc. dem Kollegen AD gegenüber geäußert hat, ohne zu ahnen, welche realen Folgen so eine Fachsimpelei haben könnte? Das könnte möglicherweise auch seine PC Schredderaktion mit erklären...Da haben sich zwei aus ganz unterschiedlichen Interessenslagen ausgetauscht — und jetzt will er damit nicht herausrücken? Nur mal so angedacht.
Warum sollte das der Administrator denn leugnen? Ist doch nichts dabei, sich für Waffen zu interessieren. Es ist legal und ein verbreitetes Hobby.


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14.05.2018 um 14:53
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Während der Arbeitszeit von Herrn Toll wird Frau Toll kaum rumgeschrien haben.
Urteil S. 210
...“Beeinträchtigungen hinzu kamen, die jeweils ihren Grund in auffälligen und zugleich lärmintensiven Verhaltensweisen einzelner Mitglieder der Familie T.hatten: Da P. T.
psychisch mehr- und mehr angeschlagen war, und sich dieser Zustand in den Jahren 2008 und 2009 bis zu ihrem Ableben noch verschlimmerte, kam es nämlich dazu, dass sie dazu neigte, undefinierbare Laute und Töne von sich zu geben, die innerhalb der Nachbarschaft nicht nur lautstark, sondern auch immer regelmäßiger zu hören waren. Die Zeugen S. und K. M. gaben übereinstimmend an, dass P. T.mit den Jahren immer öfters geschrien und eigenartig lautstarke Laute von sich gegeben habe, die ohne konkreten Sinn gewesen seien, teilweise nach „tierischen Lauten" geklungen und regelmäßig
mehrere Sekunden angedauert hätten. Dies habe sich immer weiter gesteigert - die Zeugin S.M.sprach von „ins Mark erschütternde Laute „ - und undefinierbaren Schreie habe man bis zuletzt im Jahr 2009 nahezu täglich, teilweise auch mehrfach am gleichen Tag wahrnehmen können. Diese „tierischen Laut e" hätte sie insb esondere hören können , wenn sie sich zum Beispiel im Garten aufgehalten habe, oder die Fenster gekippt gewesen seien.“

Dann geht es auf Seite 210 munter so weiter....


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14.05.2018 um 14:54
Ganz aufschlussreich zum Thema Zulässigkeit von Wiederaufnahmeanträgen:
https://openjur.de/u/483063.html (siehe insb. Rn. 26ff. und 34)

Danach kann das Wiederaufnahmegericht den Antrag nicht so einfach mit der Argumentation abtun, wenn die Tathandlung nicht genau so ablief, wie vom Gericht angenommen, dann eben anders, aber alles in allem war er es halt trotzdem. Vielmehr muss bei Erschütterung tragendender Feststellungen zum Tatablauf die Wiederaufnahme erfolgen und die Beweiswurdigung unter Berücksichtigung der neuen Beweise im neuen Verfahren erfolgen.

Wenn also

-die von Strate aufgeführten Videos und Gutachten als neu durchgehen und
-die Verwendung einer Waffe mit PET-Selbstbau-Bauschaumschalldämpfer eine tragende Feststellung ist (ich lese das Urteil schon so, wobei ich mich persönlich frage warum sich das LG Darmstadt da so festgelegt hat)

müsste es eine Wiederaufnahme geben. Halte ich nicht für ausgeschlossen.


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14.05.2018 um 15:22
Ich habe den Wiederaufnahmeantrag von Herrn Dr. Strate gelesen. Ich denke, mit diesem Antrag hat AD allerbeste Chancen auf ein wiederaufgenommenes Verfahren und einen Freispruch.

Ich sehe folgende Vorteile:

1. Die Länge. Da es juristische Schriftsätze gibt, die sehr kurz und prägnant sind, ist der WA eine sehr große juristische Leistung. Er ist nicht 10 oder 20 Seiten, sondern 30 Seiten lang. Gleichzeitig ist er prägnant genug, so dass kein unnötiger unwichtiger Ballast inhaltlich drin ist. Damit kann er einen Richter gewiß überzeugen.

2. Der Inhalt. Der RA weist eindeutig nach, dass das Landgericht nicht die wesentlichen Beweise erbringen konnte. Die Sache mit der PET Flasche wurde offenkundig falsch beurteilt. Damit zeigt der WA einem neuen Richter, wo der alte Richter einen klaren Fehler gemacht hat und der neue Richter kann dann diesen Fehler korrigieren.

3. Die Gutachten. Es gibt 3 (in WOrten drei) Gutachten von hochspezialisierten kompetenten Gutachtern, die alle die Argumentation des RA unterstützen. Das neue beurteilende Gericht kann ja nicht einfach die fachliche Meinung von drei! Gutachtern die alle zum selben Ergebnis kommen ignorieren. Vermutlich hätte ein Gutachten gereicht. Aber mit drei Gutachten ist AD auf der sicheren Seite.

Ich habe ein sehr gutes Gefühl.


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14.05.2018 um 15:25
@Deus_Ex_Machin
Das stimmt schon. Aber nehmen wir einmal an, die Tipps und Gespräche waren schon sehr konkret auf eine Tötungshandlung hin thematisiert, vielleicht hat der Admin Bedenken, dass ihm das eventuell nachteilig ausgelegt werden könnte. Zumindest im Rahmen der sozialen Reputation stünde er vielleicht schlecht da.
Oder Bedenken, dass ein Straftatbestand gegeben sein könnte?


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14.05.2018 um 15:27
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Ich habe ein sehr gutes Gefühl.
Ich habe ein sehr schlechtes Gefühl. Wenn ich beispielsweise den Wiederaufnahmeantrag von Bence Toth lese, dann ist dort 10x mal mehr Substanz drin als bei Strate und dieser wurde trotzdem verworfen, aber ich lasse mich ja gerne überraschen. :-)


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14.05.2018 um 15:28
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Er ist nicht 10 oder 20 Seiten, sondern 30 Seiten lang. Gleichzeitig ist er prägnant genug, so dass kein unnötiger unwichtiger Ballast inhaltlich drin ist. Damit kann er einen Richter gewiß überzeugen.
Sorry, aber das zeugt von Unkenntnis des Gerichtswesens. Kein Richter lässt sich von der bloßen Länge überzeugen. Zieht man Strates WA-Anträge in anderen Verfahren heran, stellt man fest, dass er es unter 100 Seiten nicht macht. Im Fall Mollath waren es 140 Seiten. Das ist ja auch klar, denn man muss möglichst viele Argumente aufbieten, in der Hoffnung, dass wenigstens eines durchgreift.
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Der Inhalt. Der RA weist eindeutig nach, dass das Landgericht nicht die wesentlichen Beweise erbringen konnte. Die Sache mit der PET Flasche wurde offenkundig falsch beurteilt. Damit zeigt der WA einem neuen Richter, wo der alte Richter einen klaren Fehler gemacht hat und der neue Richter kann dann diesen Fehler korrigieren.
Selbst wenn. Auf diesen Fehler käme es nicht an, denn auch wenn nicht der Schalldämpfer aus der Anleitung verwendet worden wäre, wäre der Tatnachweis nach wie vor erbracht.
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Es gibt 3 (in WOrten drei) Gutachten von hochspezialisierten kompetenten Gutachtern, die alle die Argumentation des RA unterstützen.
Gutachter orientieren sich an den Interessen des Auftraggebers. Man stelle sich vor, der Gutachter wäre zum Ergebnis gekommen, dass ein wie in der Anleitung beschriebener Schalldämpfer zum Einsatz gekommen sein könnte.


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14.05.2018 um 15:39
zum Thema Lärmbelästigung
Ich sehe hier nicht nur die außergewöhnliche akutische Belästigung, sondern was innerlich zermürbt, dass NIEMAND Abhilfe schaffen kann. Man ist sozusagen alleingelassen, hat keine Unterstützung, bzw. Chance auf Abhilfe seitens der Verursacher, damit muss man erst mal klar kommen — ich denke, dass hierdurch das Leid noch verstärkt wird. Und dann nehme ich mal an, dass gerade am Wochenende, wenn sich eine Familie erholen möchte, dass dann die Lärmbelästigung noch intensiver wahr genommen wurde, bzw. nachdem die Tochter dann auch zuhause war, konnte man mit einer größeren Bandbreite rechnen.
Das Wort Lärm kommt aus dem Französischen und hat ursprünglich die Bedeutung
all’arme! was so viel bedeutet wie... an die Waffen. Nur mal so nebenbei!
Lärm ist Stress.


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14.05.2018 um 15:47
Zitat von AufmischerAufmischer schrieb:heute um 14:32
Schade das Strate sich zusammen mit Fr. D. Nicht das Motiv Lärm als Punkt für das WAV. Herausgepickt haben.
Oder das mit seinem Arbeits PC.
Dann wäre die Chance eine Wiederaufnahme zu erreichen, wohl als minimal zu bezeichnen.


Der Lärm als Störungsquelle ist zweifelsfrei bezeugt, steht also fest und ist als Motiv geeignet.
Egal was wer jetzt hinterher behauptet.

Das der Ausdruck nur von A.D. s Arbeitsplatz kommen konnte ebenfalls.
Auch wenn der benutzte Rechner nicht mehr untersucht werden kann, weil er offensichtlich bewusst als Beweismittel vernichtet wurde.
Die Annahme das A. Darsow derjenige war, der die Bauanleitung ausdruckte, sah das Gericht als bewiesen an und dies kann man zwar anzweifeln, aber kaum widerlegen.

Genau diese Indizien gilt es aber zu entkräften, käme es zu einem erneuten Verfahren. Ansonsten wäre die Wahrscheinlichkeit das ein erneutes Urteil anders ausfällt gering.

Damit das Ganze aber nicht schon im Vorfeld durch die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrag scheitert, hat Strate sich wohl den schwächsten Punkt in der Indizienkette heraus gesucht. Das Gutachten, das ein Bauschaum/ PET Schalldämpfer verwendet wurde wie er in der ausgedruckten Bauanleitung beschrieben wurde.

Ein Schwachpunkt hat das Ganze aber.
Strate argumentiert nicht gegen den Bauschaum als Dämmaterial, sondern gegen eine PET Flasche als Ummantelung dieses Dämmaterials.

Jetzt stellt sich die Frage, wie wesentlich sieht die entscheidende Kammer die Annahme, es müsse sich um eine PET Flasche genau der Art gehandelt haben wie sie in Strates Gutachten eine Rolle spielt.

Prinzipiell weis man gar nichts über die Beschaffenheit des Schalldämpfers, ausser das er Bauschaum als Dämmaterial enthielt.
Genauso gut könnte man die Bauanleitung ganz einfach so modifizieren, das eben eine stabilerere Flasche benutzt wird.

Das ganze Argument ein Bauschaumschalldämpfer könne nicht so zum Einsatz gekommen sein, wie in der Bauanleitung beschrieben erübrigt sich, wenn sich herausstellen sollte, das dies mit anderen Materialien als der im Gutachten Strates benutzten Getränkeflasche eben doch geht.

Ich denke da als Beispiel an eine Spülmittelflasche, eine Motoröldose, eine andere Größe, oder auch an eine durch Ummantelung verstärkte Getränkeflasche.
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Die Gutachten. Es gibt 3 (in WOrten drei) Gutachten von hochspezialisierten kompetenten Gutachtern, die alle die Argumentation des RA unterstützen. Das neue beurteilende Gericht kann ja nicht einfach die fachliche Meinung von drei! Gutachtern die alle zum selben Ergebnis kommen ignorieren.
Darauf kommt es nicht an. Es kommt auf das Gutachten an, das dem Urteil zugrunde liegt. Stellt sich dieses als wissenschaftlich nicht haltbar heraus, nur dann ist der Punkt relevant

Der richtige Zeitpunkt um Gegengutachten anzuführen ist die Beweisaufnahme im Prozess und nicht irgendwann später.
Warum wurde dies beim Prozess nicht getan?
Hat die Verteidigung damals überhaupt eine Chance gesehen, das ballistische Gutachten der Staatsanwaltschaft zu widerlegen?
Offensichtlich nicht.

Hat man ein "ungenaues und schlampiges" Gutachten wie jetzt behauptet, im Rahmen des Revisionsantrages als Revisionsgrund angeführt?
Wenn ja, dann wohl ohne Erfolg.


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Doppelmord Babenhausen

14.05.2018 um 15:56
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Darauf kommt es nicht an. Es kommt auf das Gutachten an, das dem Urteil zugrunde liegt. Stellt sich dieses als wissenschaftlich nicht haltbar heraus, nur dann ist der Punkt relevant
M.E nicht unbedingt so streng. Es reicht m.E., wenn vorgebracht und belegt wird, dass der Sachverständige über eine höhere Sachkunde bzw. überlegene Forschungsmittel verfügt.


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