Butzeller schrieb:Ich denke, er hat schon die Vorlage für die PET-Flasche genommen
Ich auch. Der Kontext meiner Bemerkung war aber die Hypothese, das Urteil würde gegenstandslos, würde nachgewiesen werden, dass kein DIY-Bauschaumdämpfer benutzt worden war.
Ich glaube nicht, dass dem unbedingt so wäre. Denn was bliebe, wäre ja immer noch der Bauschaum ‚auf dem Rechner‘ einerseits sowie der Bauschaum an allen drei Tatorten andererseits - und zwar in Mengen, die das Gericht zu dem Urteil kommen ließen, der Dämpfer müsse bei allen zehn Schuss verwendet worden sein.
Wenn es kein Dämpfer war, so war doch aber mit Sicherheit Bauschaum im Spiel und der lässt sich - ob mit oder ohne Dämpfer - mit dem Verurteilten - via seines Arbeitsplatzes und dem Internetabruf - in Verbindung bringen.
Ähnlich verhält es sich ja auch mit der Tatwaffe und dem Schmauch: Selbst wenn sich beweisen ließe, dass eine andere als die vom Gericht angenommene Waffe zur Tat benutzt wurde, so würde auch das, meiner Auffassung nach, nichts an der Schuldfrage ändern und vermutlich keine Wideraufnahme rechtfertigen. Denn es sind meines Erachtens weniger die nicht aufgefundene Waffe oder der ebenso unauffindbare Dämpfer, die D belasten, sondern der Bauschaum vom Computer an den Tatorten und der Schmauch vom Tatort an Ds Kleidung.