Mark_Smith schrieb:Nö, es ist kein Beweis. Aber ich hätte doch gerne eine unverfängliche Erklärung dafür, weshalb ich auf dieser Seite war und auch noch eine Bauanleitung ausgedruckt habe. Wenn er nix mit der Tat zu tun hat, dann hat er sicherlich eine einleuchtende Erklärung dafür.
Also ich hätte auch gerne eine unverfängliche Erklärung von AD und auch von den übrigen 277 Personen, die auf dieser Seite waren.
AD hat zunächst wohl bestritten, auf dieser Seite gewesen zu sein. Im weiteren Verlauf und spätestens vor Gericht hat er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Einmal unterstellt, er war tatsächlich nicht auf dieser Seite, dann wird er uns keine unverfängliche Erklärung liefern können.
Das Gericht ist aufgrund der IT-Gutachten davon überzeugt gewesen, dass er auf dieser Seite war. Eine unverfängliche Erklärung hat er nicht geliefert. DAs mußte das Gericht in der Gesamtschau entsprechend würdigen.
Mark_Smith schrieb:Er konnte nicht ausschliessen, dass er auf der Seite war, aber er konnte sicherlich ausschliessen, dass er diese Seite ausgedruckt hat.
Haltet ihr diesen Zeugen für uneingeschränkt glaubwürdig? Erst hält er seinen Laptop gegenüber der Polizei zurück. Dann läßt er ein aufwendiges Löschprogramm mit der Absicht, Daten vor der Polizei zu verbergen, über die Festplatte laufen. Dann bestreitet er, auf Schuß-Waffenseite gewesen zu sein und erst als man ihn im Zeugenstand mit einem von der Verteidigung eingeholten IT-Gutachten konfrontiert, räumt er ein, nicht ausschließen zu können, dass er doch auf dieser Seite war......Aber natürlich hat er die Seite nicht ausgedruckt. Wer´s glaubt.....
Bitte auch dies nicht mißverstehen. Ich sehe zwischen dem Kollegen und der Tat absolut und überhaupt nicht den Hauch eines Zusammenhangs. Warum dieser Kollege gegenüber der Polizei so "unkooperativ" war und was er eigentlich befürchtete.......keine Ahnung. Es gibt bestimmt eine absolut unverfängliche Erklärung dafür.
Also wenn ich weder AD noch dem Kollegen an dieser Stelle glauben möchte (das ist mein Standpunkt), dann muß ich mich an dieser Stelle 100% auf die vom Gericht/StA eingeholten IT-Gutachten verlassen.
Aber der IT-Komplex ist nicht Gegenstand des WAV.