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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

12.05.2018 um 19:21
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Muss man als Angeklagter aussagen oder sich erklären?

Ich denke nicht.

Wenn man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht darf dies nicht nachteilig ausgelegt oder gewertet werden.
Das ist richtig! Aber wir sind im Wiederaufnahmeverfahren! Wir haben quasi eine Beweislastumkehr. Und das, was das Schwurgericht festgestellt hat, ist Fakt, ausser der Beschwerdeführer legt neue Beweise vor, die etwas anderes beweisen! Ist bitter, ich weiss, aber so ist es. :-)


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12.05.2018 um 19:26
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das ist richtig! Aber wir sind im Wiederaufnahmeverfahren! Wir haben quasi eine Beweislastumkehr. Und das, was das Schwurgericht festgestellt hat, ist Fakt, ausser der Beschwerdeführer legt neue Beweise vor, die etwas anderes beweisen! Ist bitter, ich weiss, aber so ist es. :-)
Aktuell ist das Wiederaufnahmeverfahren beantragt.

Folglich befinden wir uns nicht im Wiederaufnahmeverfahren!

So es eines geben wird, gehe ich davon aus, dass AD aussagt wenn er gefragt wird.


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12.05.2018 um 19:28
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Aktuell ist das Wiederaufnahmeverfahren beantragt.

Folglich befinden wir uns nicht im Wiederaufnahmeverfahren!

So es eines geben wird, gehe ich davon aus, dass AD aussagt wenn er gefragt wird.
Momentan sind wir bzw. sie im Wiederaufnahmeverfahren! Und entscheiden wird das Wiederaufnahmegericht in erster und zweiter Instanz, ob der Wiederaufnahmeantrag gutgeheissen wird.


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12.05.2018 um 19:29
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Der Angeklagte hat vor Gericht keine Aussage gemacht, wenn ich das richtig erinnere.
Er hat das gegenüber der Polizei ausgesagt. Aussagen bei der Polizei dürfen vor Gericht verwertet werden.


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12.05.2018 um 19:36
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Nö, es ist kein Beweis. Aber ich hätte doch gerne eine unverfängliche Erklärung dafür, weshalb ich auf dieser Seite war und auch noch eine Bauanleitung ausgedruckt habe. Wenn er nix mit der Tat zu tun hat, dann hat er sicherlich eine einleuchtende Erklärung dafür.
Also ich hätte auch gerne eine unverfängliche Erklärung von AD und auch von den übrigen 277 Personen, die auf dieser Seite waren.

AD hat zunächst wohl bestritten, auf dieser Seite gewesen zu sein. Im weiteren Verlauf und spätestens vor Gericht hat er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Einmal unterstellt, er war tatsächlich nicht auf dieser Seite, dann wird er uns keine unverfängliche Erklärung liefern können.
Das Gericht ist aufgrund der IT-Gutachten davon überzeugt gewesen, dass er auf dieser Seite war. Eine unverfängliche Erklärung hat er nicht geliefert. DAs mußte das Gericht in der Gesamtschau entsprechend würdigen.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Er konnte nicht ausschliessen, dass er auf der Seite war, aber er konnte sicherlich ausschliessen, dass er diese Seite ausgedruckt hat.
Haltet ihr diesen Zeugen für uneingeschränkt glaubwürdig? Erst hält er seinen Laptop gegenüber der Polizei zurück. Dann läßt er ein aufwendiges Löschprogramm mit der Absicht, Daten vor der Polizei zu verbergen, über die Festplatte laufen. Dann bestreitet er, auf Schuß-Waffenseite gewesen zu sein und erst als man ihn im Zeugenstand mit einem von der Verteidigung eingeholten IT-Gutachten konfrontiert, räumt er ein, nicht ausschließen zu können, dass er doch auf dieser Seite war......Aber natürlich hat er die Seite nicht ausgedruckt. Wer´s glaubt.....

Bitte auch dies nicht mißverstehen. Ich sehe zwischen dem Kollegen und der Tat absolut und überhaupt nicht den Hauch eines Zusammenhangs. Warum dieser Kollege gegenüber der Polizei so "unkooperativ" war und was er eigentlich befürchtete.......keine Ahnung. Es gibt bestimmt eine absolut unverfängliche Erklärung dafür.

Also wenn ich weder AD noch dem Kollegen an dieser Stelle glauben möchte (das ist mein Standpunkt), dann muß ich mich an dieser Stelle 100% auf die vom Gericht/StA eingeholten IT-Gutachten verlassen.

Aber der IT-Komplex ist nicht Gegenstand des WAV.


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12.05.2018 um 19:37
@Mark_Smith
@Deux_ex_Machin


Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.


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12.05.2018 um 19:38
Zitat von asadehasadeh schrieb:AD hat zunächst wohl bestritten, auf dieser Seite gewesen zu sein. Im weiteren Verlauf und spätestens vor Gericht hat er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Er hat vor Gericht durch seine Anwälte gesprochen, diese haben Aufruf und Ausdruck weiterhin bestritten. Bis heute verbreitet seine Frau ja in Interviews, das sei wohl der "Waffennarr" gewesen.


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12.05.2018 um 19:38
Zitat von asadehasadeh schrieb:Aber der IT-Komplex ist nicht Gegenstand des WAV
Das ist der entscheidende Satz! Den Rest wird das Wiederaufnahmegericht nicht interessieren müssen.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.
Wahrscheinlich.


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12.05.2018 um 19:57
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Er hat das gegenüber der Polizei ausgesagt. Aussagen bei der Polizei dürfen vor Gericht verwertet werden.
Das stimmt so pauschal nicht:

http://blog.burhoff.de/2013/04/anfaengerfehler-dann-grundkurs-beim-bgh-die-verlesung-der-polizeilichen-vernehmung/

Ich gehe aber davon aus, dass das vorliegend auch so nicht geschehen ist. Andernfalls wäre das ein absoluter Revisionsgrund gewesen.


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12.05.2018 um 20:01
@asadeh

Du hast die BGH-Entscheidung leider nicht verstanden. Dort sagt der BGH lediglich, dass eine Verwertung der polizeilichen Vernehmung dann ausscheidet, wenn sich der vernehmende Polizeibeamte an diese nicht mehr erinnern kann.


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12.05.2018 um 20:09
Bemerkenswert ist auch, dass Strate den WA-Antrag an das Landgericht Darmstadt gerichtet hat, das ihn nach Kassel weiterzuleiten haben wird. Damit verlängert sich das Verfahren um 1-2 Wochen. Eilig scheinen sie es ja nicht zu haben.


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12.05.2018 um 20:40
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Du hast die BGH-Entscheidung leider nicht verstanden. Dort sagt der BGH lediglich, dass eine Verwertung der polizeilichen Vernehmung dann ausscheidet, wenn sich vernehmende Polizeibeamte an diese nicht mehr erinnern kann.
Lies einfach mal die §§ 251 ff. StPO.

Deine Behauptung war, dass
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb: Aussagen bei der Polizei dürfen vor Gericht verwertet werden.
Ich habe dir darauf geantwortet, dass dies in dieser Pauschalität so nicht stimmt. Denn du darfst ohne die Zustimmung des Angeklagten das Vernehmungsprotokoll der Polizei nicht als Urkundsbeweis einführen, sprich verlesen. Nur das Protokoll einer richterlichen Venehmung darf unmittelbar als Urkundsbeweis verwertet werden, § 254 StPO.
Du sprachst aber von einer Aussage des Angeklagten vor der Polizei. Da hilft dann nur die Vernehmung der Verhörsperson, sprich des Polizeibeamten, vor dem der Angeklagte bei der Polizei Angaben gemacht hat. Sollte diese Verhörsperson sich nicht mehr an die Aussage des Angeklagten erinnern, so darf die Aussage des Angeklaten vor der Polizei auch nicht durch Verlesung des Protokolls in die Hauptverhandlung eingeführt werden.


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12.05.2018 um 20:49
Zitat von asadehasadeh schrieb:Sollte diese Verhörsperson sich nicht mehr an die Aussage des Angeklagten erinnern, so darf die Aussage des Angeklaten vor der Polizei auch nicht durch Verlesung des Protokolls in die Hauptverhandlung eingeführt werden.
Die Beamten der Mordkommission sind geschult darauf, sich an solch wichtige Aussagen zu erinnern. Außerdem kam es vorliegend nicht darauf an, da die Verteidigung Aufruf und Ausdruck auch in der Hauptverhandlung bestritt.


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12.05.2018 um 20:54
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Die Beamten der Mordkommission sind geschult darauf, sich an solch wichtige Aussagen zu erinnern. Außerdem kam es vorliegend nicht darauf an, da die Verteidigung Aufruf und Ausdruck auch in der Hauptverhandlung bestritt.
Woher weißt du das die Beamten der Mordkommission darauf geschult sind?

Kennst du dich damit aus!

Ich habe gerade keine Vorstellung davon, wie man Beamte einer Mordkommission dahingehend schult sich an Einzelheiten einer Vernehmung zu erinnern!


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Doppelmord Babenhausen

12.05.2018 um 20:54
Nochmal zurück zu Motiv Lärm.
Im ganzen Urteil ist ausführlich auf die Lärmbelästigung eingegangen worden. Mit Zeugenaussagen dokumentiert, selbst Arbeitskollegen sagen das sich AD auf Arbeit über den Lärm bei Ihnen ausgeheult hat.
Und Fr. D. tingelt durch die Talkshows und sagt mir einer Vehemenz aus: NEIN. Es gab keinen Lärm, wir haben uns nicht gestört Gefühlt.
Jeder der das Urteil gelesen hat weiß das es krass die Unwahrheit ist. Nur, wenn man Fr. Darsow so zb. Zum Ersten mal reden hört - oder zum ersten Mal von den Fall hört, denkt man: Skandal. Da sitzt einer vollkommen grundlos ohne jegliches Motiv, wie sagt Fr. D. So schön: da ist nichts was aus uns und meinen Mann zutreffend ist.
Auch wenn sie sympathisch rüberkommt, die Aussagen von Ihr sind in Anbetracht des Urteil harter Tobak.
Ich will auch nicht, das ein Unschuldiger im Gefängnis sitzt und erlaube mir nicht Richter zu sein. Aber hier werden Tatsachen und Situationen für den ahnungslosen Zuschauer verdreht und verzerrt dargestellt.
Warum gibt man nicht zu, ja die haben uns gestört.


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12.05.2018 um 20:57
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Ich habe gerade keine Vorstellung davon, wie man Beamte einer Mordkommission dahingehend schult sich an Einzelheiten einer Vernehmung zu erinnern!
Es gibt zahlreiche Interventionen (Trainings etc.), um das menschliche Gedächtnis zu schärfen. Einfach mal googlen. Da Vernehmungsbeamten der Mordkommission regelmäßig vor Gericht aussagen müssen (und es auf ihre Aussage nicht selten entscheidend ankommt), wird bereits bei ihrer Auswahl darauf geachtet, dass sie zuvor als gründliche und aufmerksame Beamten aufgefallen sind. Aber für diesen Fall ist dieser Aspekt irrelevant.


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12.05.2018 um 21:03
@Aufmischer

Ja, es ist eine sehr geschickte Propaganda, auf der auch die Fernsehdoku "Mein Mann ist kein Mörder" und die 3sat-Doku aufbauen. Viele, die sich mit dem Fall nicht vertieft auseinandersetzen, bekommen die kalte Wut, wenn ihnen diese verfälschende Darstellung als Grundlage der Verurteilung verkauft wird. Das ist ja auch das Ziel: Die Öffentlichkeit aufbringen, in der Hoffnung, das nütze dem Doppelmörder.


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Doppelmord Babenhausen

12.05.2018 um 21:06
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es gibt zahlreiche Interventionen (Trainings etc.), um das menschliche Gedächtnis zu schärfen. Einfach mal googlen. Da Vernehmungsbeamten der Mordkommission regelmäßig vor Gericht aussagen müssen (und es auf ihre Aussage nicht selten entscheidend ankommt), wird bereits bei ihrer Auswahl darauf geachtet, dass sie zuvor als gründliche und aufmerksame Beamten aufgefallen sind. Aber für diesen Fall ist dieser Aspekt irrelevant.
Liest sich als seist du näher damit beschäftigt.

Müssen nicht alle Polizeibeamten regelmäßig vor Gericht aussagen? Sind deren Aussagen vor Gericht weniger relevant, auch wenn es mal nicht um Mord geht?

Natürlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten sein Gehirn zu trainieren, aber das der Dienstherr dafür Geld übrig hat ist mir neu.

Außerdem halte ich die altbewährte Methode für die bessere. Die meisten Beamten bereiten sich auf wichtige Aussage vor, in dem sie sich die relevanten Sachverhalte und Vernehmungen durchlesen.

Ich möchte natürlich nicht abstreiten, dass es es Superhirne gibt!


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12.05.2018 um 21:08
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das ist ja auch das Ziel: Die Öffentlichkeit aufbringen, in der Hoffnung, das nütze dem Doppelmörder.
Genau. Deshalb auch wohl der denkwürdige Termin und die Wahl von Darmstadt statt Kassel.
Man will möglichst viel Aufmerksamkeit, um es freundlich zu formulieren. Gehaltvoller wird der WA-Antrag davon auch nicht.


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12.05.2018 um 21:21
Auch wenn ich nicht dabei war, es gab diese lärmende Familie, die vermutlich jeden hier gestört hätte, den einen mehr den anderen weniger.
Aber das dieser Punkt kpl. abgestritten wird.
Was würde es ausmachen zu sagen, ja wir haben sie ab und zu gehört. ja sie waren störende Nachbarn. Viele haben Nachbarn die
Regelmäßig stören wg. Was auch immer. MeinNachbar ist jede Woche einmal nachts um 03.00 mit seinem LKW auf die Arbeit gefahren. Und ich bin sofort wachgeworden, dann hat er den Motor 2min laufen lassen und ist erst dann losgefahrenen. Wäre am liebsten runter und ihm an die Gurgel.
Einige Wochen später habe ich gesagt: Du störst mich. Habe es ihm erklärt. Siehe da, er ist ab sofort in die entgegengesetzte Richtung im Ort losgefahren. Bin immer noch ab und an wachgeworden, aber ok. Es wurde besser.
Wenn mich einer fragt, die Antwort ist: Ja, er stört mich!


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