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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

12.05.2018 um 16:28
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nun gilt es für Strate der Kammer glaubhaft zu machen, das dies im vorliegenden Fall mit entsprechender Waffe und Munition grundsätzlich nicht möglich ist.
Auch nicht, wenn man die Konstruktion geringfügig modifiziert.
Nur dann wird es bei dieser Antragsbegründung zu einer Wiederaufnahme kommen.
Strate kann jetzt praktisch überhaupt nix mehr machen! Wenn er es bisher noch nicht glaubhaft rüber gebracht hat, dann ist der Zug abgefahren.
Obwohl das m.E. alles überhaupt nicht relevant ist, was Strate vorgebracht hat. Relevant ist m.E. die Vorbereitungshandlung, also das Suchen im Netz nach einer Bauanleitung plus Ausdruck.
Ob er dann diese Bauanleitung benutzt hat oder nicht, ist m.E. nicht relevant, solange er keine plausible Erklärung dafür abgibt, weshalb er eine solche Bauanleitung ausgedruckt hat.


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12.05.2018 um 16:33
@Mark_Smith
Da stimme ich Dir zu.
Die Vorbereitungshandlung ist das Indiz.

Inwiefern Strates Ausführungen geeignet sind den Einsatz eines wie immer aufgebauten Bauschaumschalldämpfers zu widerlegen, kann ich nach dem ersten Überfliegen der Begründung des Antrages noch nicht wirklich einschätzen.


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Doppelmord Babenhausen

12.05.2018 um 16:35
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Prinzipiell kann man nicht daraus schließen, das ein Schalldämpfer dieser Bauart, wenn er denn bei einer Kleinkaliberwaffe funktioniert, auch den wesentlich höheren Druck einer 9mm Parabellum aushält.
Was auch immer du mir damit sagen willst, ich habe keine Ahnung von Waffen.
Hier steht auch nur Pistole und die verwendete Walther soll wohl auch eine Pistole sein.
Man möge mir verzeihen.


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12.05.2018 um 16:42
Eine Walther P38 hat ein größeres Kaliber also mehr Druck und eine höhere Austrittsgeschindigkeit der Kugel.
Die hat einen ordentlichen "Bumms", anders als Kleinkaliber. Demzufolge muss ein verwendeter Schalldämpfer auch wesentlich stabiler sein bei einer P38 als bei Kleinkaliber notwendig.
Das heißt aber nicht zwangsläufig, das es nicht möglich ist einen solchen so herzustellen, das er auch den Austrittsdruck einer P38 stand hält.


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12.05.2018 um 16:57
Interesante Seite zum Thema Schalldämpfer:

http://obs-itconsulting.com/pet_silencer.pdf (Archiv-Version vom 22.09.2015)

Wenn ich das richtig verstehe, dann zeigte sich bei dieser Versuchsreihe, dass PET-Flaschen bei kleinkalibrigen Waffen wohl ganz tauglich sind, ansonsten aber nicht. Auch hier wurde die PET-Flasche nur teilweise gefüllt, weil wohl das Treibgas diesen "Raum" benötigt.
Auch in dieser Versuchsreihe aus dem Jshr 2010 zeigten sich PET-Splitter im Zielbereich und der Auswurf nahm mit der Anzahl der Schüsse zu.

Irrtum vorbehalten. Ich bin absolut kein Waffenexperte.

Ich wundere mich dann aber schon, dass im Urteil davon ausgegangen wurde, dass mit zunehmender Schußzahl der "Auswurf" an Bauschaum geringer wird. Und ich wundere mich auch, dass trotz durchgeführter Versuchsreihe durch das BKA oder LKA niemand die fehlenden PET-Splitter am Tatort aufgefallen sind.


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12.05.2018 um 17:34
Zitat von asadehasadeh schrieb:Ich wundere mich dann aber schon, dass im Urteil davon ausgegangen wurde, dass mit zunehmender Schußzahl der "Auswurf" an Bauschaum geringer wird. Und ich wundere mich auch, dass trotz durchgeführter Versuchsreihe durch das BKA oder LKA niemand die fehlenden PET-Splitter am Tatort aufgefallen sind
Das wundert nicht nur dich.
Die Verwendung eines PET Schalldämpfers ist auszuschließen. Das Spurenbild an den Tatorten passt nicht dazu!

Damit ist die Recherche nach einem solchen Schalldämpfer nicht mehr relevant.

Alle Indizien, einschließlich des schwachen Motivs sind meiner Meinung nach hinfällig.

Das LG Kassel wird zum einzigen richtigen Schluss kommen und ein Wiederaufnahmeverfahren zulassen, davon bin ich überzeugt.


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12.05.2018 um 17:38
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Damit ist die Recherche nach einem solchen Schalldämpfer nicht mehr relevant.
Irrelevant ist, ob ein Schalldämpfer zum Einsatz kam oder nicht. Die Vorbereitungshandlung, die der Verurteilte bis heute leugnet, ist hingegen sehr relevant.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Das LG Kassel wird zum einzigen richtigen Schluss kommen und ein Wiederaufnahmeverfahren zulassen, davon bin ich überzeugt.
Nein, wird es nicht. Danach wird es wieder heißen, die Justiz sei ja so böse etc.


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12.05.2018 um 17:41
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Damit ist die Recherche nach einem solchen Schalldämpfer nicht mehr relevant.
Wie kann man denn so etwas einfach als Behauptung in den Raum stellen.
Solche Argumentation ist doch hochgradig subjektiv irreführend und manipulativ
Das Gericht sah das anders und würde das in einem neuen Verfahren höchstwahrscheinlich ebenfalls anders wie Du sehen.

Man kann doch nicht einfach irgend etwas behaupten, weil es einem sonst nicht in den Kram passt


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12.05.2018 um 17:56
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Man kann doch nicht einfach irgend etwas behaupten, weil es einem sonst nicht in den Kram passt
Nennt man kognitive Dissonanz! Kommt aber auch ab und an bei Richtern vor.


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12.05.2018 um 18:00
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Nein, wird es nicht. Danach wird es wieder heißen, die Justiz sei ja so böse etc.
Einfach abwarten wie entschieden wird!


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12.05.2018 um 18:01
@Mark_Smith

Ich nenne das eine manipulativ formulierte persönliche Behauptung, die als Erkenntnis präsentiert werden soll.
Aber im Prinzip das Gleiche


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12.05.2018 um 18:23
Ich denke, dass es exakt Strates Argumentation ist. Was "beweist" der Aufruf von silencer.ch noch, wenn der verwendete Schalldämpfer nicht dieser war?

Dem Landgericht war es im Rahmen seiner Urteilsbegründung jedenfalls für seine Indizienkette sehr wichtig, dass AD nach einem PET-Flaschen-Schalldämpfer gegoogelt hat und eben dieser bei der Tatausführung verwendet wurde. Das zusammen war für das Landgericht ein entscheidendes Indiz für die Täterschaft von AD.

Ich will und kann nicht ausschließen, dass das Gericht auch dann zu der Überzeugung von AD Täterschaft gelangt wäre, wenn es von der Verwendung eines "anderen" Schalldämpfers ausgegangen wäre. Das steht aber nicht in der Urteilsbegründung. Mit dieser Frage hat sich das Gericht nicht beschäftigt, da es nicht von der Verwendung eines anderen Schalldämpfers ausgegangen war.

Ich persönlich habe Zweifel, ob man allein das Aufsuchen dieser Internetseite als konkrete Vorbereitungshandlung ansehen kann. Ich kann mir zwar auch keinen Grund vorstellen, warum ich auf dieser Seite landen sollte. Ich muß aber zur Kenntnis nehmen, dass in den 2 Monaten vor der Tat immerhin 278 Personen im Raum Babenhausen auf eben dieser Seite waren. Ob von diesen 278 Personen jemand die Opfer persönlich kannte oder nicht, wissen wir hier im Forum nicht. Wir wissen auch nicht, warum diese 278 Personen auf dieser Seite waren (und vielleicht möchte ich dies auch gar nicht wissen ...)
Ich würde aber nicht unterstellen, dass alle diese 278 Personen zur Vorbereitung eines Mordes auf dieser Seite waren. Das fände ich abwegig.

Bitte nicht mißverstehen. Für mich persönlich ist der Aufruf von silencer.ch deswegen keinesfalls irrelevant. Aber es ist als Indiz deutlich geschwächt im Vergleich zu der Urteilsbegründung des LG Darmstadt.


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12.05.2018 um 18:27
Zitat von asadehasadeh schrieb:Ich kann mir zwar auch keinen Grund vorstellen, warum ich auf dieser Seite landen sollte.
Und dann auch noch ausdrucken und das alles auch noch bis heute leugnen, vielmehr sogar diese Handlung anderen Kollegen unterstellen. Was tut es vor diesem Hintergrund zur Sache, ob Darsow den Schalldämpfer modifiziert hat oder nicht?


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12.05.2018 um 18:52
Es spielt eine entscheidende Rolle, weil das so nicht im Urteil steht und das Gericht sich offensichtlich mit dieser Frage nicht beschäftigt hat, ob es denoch von der Täterschaft von AD überzeugt gewesen wäre. Dies wäre für mich exakt die im WAV zu beantwortende Frage.

Wie gesagt, ich treibe mich normalerweise auf Waffenseite nicht rum. Aber in nur 2 Monaten waren nur im Raum Babenhausen 278 Personen auf dieser Internetseite. Warum? Wenn die einzige logische Erklärung wäre, dass man zur Vorbereitung eines Mordes diese Seite aufsucht, dann bekomme ich Angst (Ironie aus).

Also, was ich tue oder nicht, ist offensichtlich nicht der Maßstab und wohl leider auch kein Beweis für irgend etwas.

Welche Handlung hat er seinen Kollegen unterstellt? Das Aufsuchen der silencer.ch Seite? Na ja, im Zeugenstand konnte der besagte Kollege auch nicht ausschließen, dass er auf selbiger war. Da müssen wir uns also darauf verlassen, dass die IT-Gutachten, auf die das Gericht insoweit seine Überzeugung gestützt hat, richtig sind.


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12.05.2018 um 19:00
Zitat von asadehasadeh schrieb:Es spielt eine entscheidende Rolle, weil das so nicht im Urteil steht und das Gericht sich offensichtlich mit dieser Frage nicht beschäftigt hat, ob es denoch von der Täterschaft von AD überzeugt gewesen wäre.
Das Landgericht Kassel wird prüfen, ob der Umstand, dass gemäß der bekannten Anleitung ein wirksamer Schalldämpfer möglicherweise nicht gebaut werden konnte, zu einem Freispruch führen könnte. In diesem Thread wurde eine Vielzahl von Argumenten aufgezeigt, warum ein anderer Schalldämpfer nichts an dem Tatnachweis ändern kann. Ich habe keinen Zweifel, dass genau das auch das Landgericht erkennen wird.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Wie gesagt, ich treibe mich normalerweise auf Waffenseite nicht rum. Aber in nur 2 Monaten waren nur im Raum Babenhausen 278 Personen auf dieser Internetseite. Warum? Wenn die einzige logische Erklärung wäre, dass man zur Vorbereitung eines Mordes diese Seite aufsucht, dann bekomme ich Angst
Seltsam. Warum lässt Darsow dann nicht eine solch unverfängliche Erklärung vortragen und leugnet stattdessen Zugriff und Ausdruck bislang beharrlich?
Zitat von asadehasadeh schrieb:Na ja, im Zeugenstand konnte der besagte Kollege auch nicht ausschließen, dass er auf selbiger war. Da müssen wir uns also darauf verlassen
Aber er konnte ausschließen, dass er dies vom PC Darsows tat und von da aus auch den Druckauftrag erteilte.


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12.05.2018 um 19:01
Zitat von asadehasadeh schrieb:Wie gesagt, ich treibe mich normalerweise auf Waffenseite nicht rum. Aber in nur 2 Monaten waren nur im Raum Babenhausen 278 Personen auf dieser Internetseite. Warum? Wenn die einzige logische Erklärung wäre, dass man zur Vorbereitung eines Mordes diese Seite aufsucht, dann bekomme ich Angst (Ironie aus).

Also, was ich tue oder nicht, ist offensichtlich nicht der Maßstab und wohl leider auch kein Beweis für irgend etwas.
Nö, es ist kein Beweis. Aber ich hätte doch gerne eine unverfängliche Erklärung dafür, weshalb ich auf dieser Seite war und auch noch eine Bauanleitung ausgedruckt habe. Wenn er nix mit der Tat zu tun hat, dann hat er sicherlich eine einleuchtende Erklärung dafür.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Na ja, im Zeugenstand konnte der besagte Kollege auch nicht ausschließen, dass er auf selbiger war. Da müssen wir uns also darauf verlassen, dass die IT-Gutachten, auf die das Gericht insoweit seine Überzeugung gestützt hat, richtig sind.
Er konnte nicht ausschliessen, dass er auf der Seite war, aber er konnte sicherlich ausschliessen, dass er diese Seite ausgedruckt hat.


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12.05.2018 um 19:13
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Nö, es ist kein Beweis. Aber ich hätte doch gerne eine unverfängliche Erklärung dafür, weshalb ich auf dieser Seite war und auch noch eine Bauanleitung ausgedruckt habe. Wenn er nix mit der Tat zu tun hat, dann hat er sicherlich eine einleuchtende Erklärung dafür.
Muss man als Angeklagter aussagen oder sich erklären?

Ich denke nicht.

Wenn man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht darf dies nicht nachteilig ausgelegt oder gewertet werden.


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12.05.2018 um 19:15
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wenn man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht darf dies nicht nachteilig ausgelegt oder gewertet werden.
Nein, aber es ist auch kein Bonus.
Wenn man die Chance nicht nutzt, etwas zu erklären, darf man sich nicht wundern, wenn das Gericht sich seine eigenen Gedanken macht.


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12.05.2018 um 19:15
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wenn man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht darf dies nicht nachteilig ausgelegt oder gewertet werden.
Der Angeklagte hat sich doch in dieser Frage eingelassen und sowohl Aufruf als auch Ausdruck bestreiten lassen.


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12.05.2018 um 19:20
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Der Angeklagte hat sich doch in dieser Frage eingelassen und sowohl Aufruf als auch Ausdruck bestreiten lassen
Der Angeklagte hat vor Gericht keine Aussage gemacht, wenn ich das richtig erinnere.


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