Doppelmord Babenhausen
06.08.2018 um 11:43@monstra
Jedes oberste Bundesgericht, also BGH, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzgericht, Bundespatentgericht, hat wissenschaftliche Mitarbeiter. Auf der Homepage des BGH kannst du nachlesen, dass dort derzeit etwa 60 davon vorhanden sind.
Richtig ist, dass nicht alle Richter alle Akten in sog. Nichtzulassungsbeschwerden (das sind Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch ein Vordergericht) lesen, einfach weil solche Nichtzulassungbeschwerden massenhaft eingehen. Ebenso ist es ja mit Verfassungsbeschwerden. Davon wird das BVerfG ja auch überrollt und klagt sehr darüber, weil die Bürger fälschlich denken, das BVerfG sei eine „Superrevisipnsinstanz“.
Ich denke aber schon, dass echte Revisionen, also da, wo das Vordergericht die Revision zugelassen hat oder wo bereits von Gesetzes wegen die Revision zugelassen ist, die Sachen schon von allen mitentscheidenden Richtern geprüft werden.
Wer wirklich will, dass bei der Masse der Verfahren, die nun mal bei einem Gericht hereinschwappen, alle Richter immer alles, auch den größten, auf den ersten Blick erkennbaren Unsinn, der ja auch nicht zu knapp vorkommt, im einzelnen lesen und sich damit befassen, muss halt für mehr Richterstellen plädieren. Das wäre dann wieder eine Frage an die Politik bzw. den Finanzminister.
Jedes oberste Bundesgericht, also BGH, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzgericht, Bundespatentgericht, hat wissenschaftliche Mitarbeiter. Auf der Homepage des BGH kannst du nachlesen, dass dort derzeit etwa 60 davon vorhanden sind.
Richtig ist, dass nicht alle Richter alle Akten in sog. Nichtzulassungsbeschwerden (das sind Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch ein Vordergericht) lesen, einfach weil solche Nichtzulassungbeschwerden massenhaft eingehen. Ebenso ist es ja mit Verfassungsbeschwerden. Davon wird das BVerfG ja auch überrollt und klagt sehr darüber, weil die Bürger fälschlich denken, das BVerfG sei eine „Superrevisipnsinstanz“.
Ich denke aber schon, dass echte Revisionen, also da, wo das Vordergericht die Revision zugelassen hat oder wo bereits von Gesetzes wegen die Revision zugelassen ist, die Sachen schon von allen mitentscheidenden Richtern geprüft werden.
Wer wirklich will, dass bei der Masse der Verfahren, die nun mal bei einem Gericht hereinschwappen, alle Richter immer alles, auch den größten, auf den ersten Blick erkennbaren Unsinn, der ja auch nicht zu knapp vorkommt, im einzelnen lesen und sich damit befassen, muss halt für mehr Richterstellen plädieren. Das wäre dann wieder eine Frage an die Politik bzw. den Finanzminister.