Doppelmord Babenhausen
08.08.2018 um 09:41
Für mich stellt sich eher die Frage, warum man sich nun so an den Rechner aufhängt. Manipulation hin oder her, ich habe noch keine plausible Erklärung gefunden, warum es nicht NICHT AD gewesen sein soll, der die Schalldämpferseite ansteuerte und ausdruckte.
Ob und was da dieser eine Zeuge gesehen hat ist völlig egal.
Es ist mehrfach schon erwähnt worden, dass die Indizienkette als solche, keinen anderen Täter als AD zulässt. Sehen wir uns die Voraussetzungen an, die der Täter gehabt haben muss:
1. Der Täter muss ein Motiv haben.
2. Der Täter muss sich am und im Haus relativ gut auskennen.
3. Der Täter muss sich zumindest rudimentär mit Waffen auskennen.
4. Der Täter muss irgendwie auf die Idee gekommen sein, einen Schalldämpfer zu verwenden.
5. Der Schalldämpfer verwendete Bauschaum, auf welche Art auch immer.
Klar gesichert sind folgende Fakten:
1. Darsow litt unter der Lärmbelästigung (das Gegenteil zu behaupten ist ein schlichter Versuch des Greifens nach sehr dünnen Strohhalmen)
2. Der Täter klebte den Bewegungsmelder ab und wartete auf Herrn T. zu einer Uhrzeit, zu der dieser für gewöhnlich das Haus verlässt.
3. Aus Darsows Bundeswehrzeit kann man erwarten, dass er sich mit der Handhabung von Waffen mindestens rudimentär auskennt.
4. Eine Anleitung zum Bau eines Schalldämpfers wurde in der Firma besucht und ausgedruckt, seltsamerweise mit Verwendung von Bauschaum, der ja auch am Tatort gefunden wurde.
5. Es war kein Raub- oder Sexualdelikt, es ging um etwas persönliches, dafür spricht auch die Anzahl der abgegebenen Schüsse und das kaltblütige ermorden der Frau und der versuchte Mord an der Tochter.
Um diese Tatsachen lässt sich ja im wesentlich nicht drum herum reden.
Jetzt sehen wir uns an, welche Fakten zwar die Täterschaft des AD zusätzlich untermauern, aber jedenfalls nicht zwangsläufig zutreffen müssen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen:
1. Die Kategorisierung der Waffe anhand der abgegebenen Schüsse. Ich halte es für Abenteuerlich, wenn wir einerseits behaupten, ein Zeuge könne sich nach 2 Jahren nicht dran erinnern, dass Darsow am Rechner herumgeschraubt haben könnte, aber zugleich den Antrag zur Wiederaufnahme auf einer eben 2 Jahre alten Zeugenaussage zu 2 zufällig gehörten Knallgeräuschen aufbaut, wegen der man sich eine Kurzläufige Waffe herdichtet.
Es kann möglich sein, ist es aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Im Gegenteil, da die Verwendung eines Schalldämpfers gesichert ist, muss es auch eine Waffe gewesen sein, an der ein solcher befestigt werden konnte.
2. Die Schmauchspuren. Klar ist es möglich, dass die Hose die gefunden wurde, nichts mit dem Verbrechen zu tun hat, genauso kann es aber dennoch möglich sein. Man kann aber auch dieses Indiz vernachlässigen.
3. Der Zeuge, der Darsow am Rechner gesehen hat. Ob er ihn nun gesehen hat und ob Darsow versuchte oder nicht, den Rechner zu manipulieren, spielt letztlich gesehen keine große Rolle. Sein Rechner hat die Seite besucht, sein Konto die Seite gedruckt. Es gibt da nicht viel, woran man sich als Gegner des Urteils aufhängen kann, was tatsächlich ENTLASTEND wäre.
4. Die Schiessübungen. Wie auch hier durchgekaut, ist es jedenfalls möglich sowas durchzuziehen. Es muss nicht mal nötig gewesen sein, in meinen Augen, denn wenn wir davon ausgehen (was ich tue), dass Darsow die Waffe bereits länger besessen hat, müssen Schießübungen nicht nötig gewesen sein. Um den Schalldämpfer zu testen hätte er auch am Tag der Abreise seiner Familie in den Wald um Babenhausen fahren können - davon gibt es dort reichlich.
5. Die angebliche Nichteignung einer PET-Flasche als Schalldämpfer. Gut möglich, dass der Täter entweder einen Weg gefunden hat - wer von uns weiß denn bitte wirklich, wie Handwerklich begabt er tatsächlich war und wie sehr er sich zumindest im groben noch mit den Eigenschaften von Waffen er sich auskannte, und wie er das Problem gelöst hat? Oder er verwendete einen Schalldämpfer mit anderer, zylindrischer Form, ohne Plastik, aber Bauschaum.
Nun schauen wir auf welchen potenziellen Täterkreis all diese Motive, unumstößliche Fakten und die "könnte, muss aber nicht"-Umstände zutreffen. Und da kristallisiert sich halt AD als einziger Kandidat heraus.
Es ist dabei völlig egal für die Urteilsfindung in meinen Augen, ob die Zeugen richtig liegen, ob es Übungen gab, ob es Kurz- oder Langlauf war - Darsow hatte das Motiv, er hatte die Gelegenheit, die Ortskunde, die Recherche, die Anleitung, den Zugang zu Material. Seine Besuche auf Seiten zum Mietrecht untermauern die Annahme, dass er die legalen Wege ausgeschöpft habe, um eine Verbesserung seiner Situation zu erreichen.
Verstehe nicht, wie man hier seine Unschuld herbeifabulieren will.
Im Gegenteil, ich verstehe ihn sogar. Das Erste was ich beim Lesen des Urteils hatte, war Verständnis für Darsow. Ich bin auch ein extrem Ruheliebender Mensch, ich werde wahnsinnig, wenn meine Nachbarn im Garten über Tage einen Rave veranstalten. Allerdings laufe ich nicht mit Waffe und Schalldämpfer rüber (Was ich wirklich gerne täte), sondern rufe die Cops. Aber wer darin keinen Ausweg sieht, dem gestehe ich durchaus zu, die Kontrolle zu verlieren.