Doppelmord Babenhausen
11.08.2018 um 20:01Rüdiger schrieb:Der Verteidiger weiß um die formalen Hürden der Wiederaufnahme und wird aus guten Gründen den Antrag so gestellt haben wie er gestellt wurde.Richtig, er hat keine effektiven Angriffsmöglichkeiten. Die Indizienkette ist aussagekräftig und im Wesentlichen nicht zu erschüttern. Darum bohrt er in den unwichtigen Detailfragen, bei denen sich das Gericht im Eifer des Gefechts unnötig weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Rüdiger schrieb:Ein zentrales Element dürfte doch das Gutachten Cachée sein. Es widerlegt doch die "Schusskanalhypothese" des Gerichtes, wonach im bei weiterem Beschuss immer weniger Bauschaum ausgestoßen werdeSelbst wenn dem so sein sollte - weder ist die Auseinandersetzung mit der Schaumstoßabfolge neu noch ergäbe sich daraus hinsichtlich der Schuldfrage eine andere Bewertung. Weil das Gericht von der Schusskanalhypothese ausging, diese eventuell (!) nicht zu halten ist und es am Tatort dann eben einen atypischen, schusskanalhypothesestützenden Bauschaumaustritt gab - was soll das beweisen? Wichtig ist, DASS es Bauschaumnachweise gab. Mit Schmauchspuren! Entweder macht man 100 weitere Testreihen mit verschiedenen Modifikationen, bis es passt, wenn man Langeweile hat. Oder man geht davon aus, dass der Täter die groben, gut sichtbaren Stücke eingesammelt hat, um die Verwendung seines Bauschaumschalldämpfers zu vertuschen. Ziemlich egal.
Rüdiger schrieb:Der BKA Sachverständige Pfoser hat diese jedenfalls nicht aufgestelltEr hat es so erklärt:
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Seite 118 und 124
Rüdiger schrieb:Hier gibt es also ein Problem bei der Aufklärung durch das Gericht. Da ist aus Gerechtigkeitsgründen nunmehr nicht mit der Begründung vom Tisch zu wischen, das Gericht habe sich damit beschäftigt wäre bloss zu einem andern Ergebnis gekommen.Doch, ist es. Es geht bei der Frage des WAV nicht darum, Schreibfehler, unnützes lyrisches Beiwerk oder mögliche (!) Fehlinterpretationen ohne Relevanz zu korrigieren, wenn die Schuldfrage anhand der wesentlichen Indizien unberührt bleibt.
Rüdiger schrieb:das in der Qualität deutlich verbesserte neue Videomaterial eine überlegeneres (neues) Beweismittel darstellen.Das möchte ich stark bezweifeln.
Rüdiger schrieb:Genau deswegen muss das Gericht auch nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes das Wiederaufnahmevorbringen umfassend prüfen und würdigenDas machen sie bestimmt auch.