@Cassandra71 Die Arbeitskollegin des Verurteilten, deren Mann der Polizeibeamte im Ruhestand ist und ebenfalls vor Gericht als Zeuge vernommen wurde, hat ausgesagt, das es üblich war, das wenn Mitarbeiter etwas im Internet wollte, zu einem Arbeitsplatz mit Internetanschluss ging, es gab da wohl nur vier. So auch an den Computerarbeitsplatz des Verurteilten. Als Passwort diente das Diktatzeichen, war bekannt und hätte auch erraten werden können.
Insbesondere bot sich die Nutzung des Arbeitsplatzes des Verurteilten für die Internetnutzung an, da sein Büro wegen dem dort aufgestellten Faxgerät nie verschlossen war.
Aus einem "Userstring" können wir nunmal schon nicht sicher einen einzigen Computergerät zuordnen, geschweige den wer zum Zeitpunkt physikalisch vor dem Gerät gesessen hat.
Die kurze Zeitdauer und Einmaligkeit der Recherche die mit dem Druckauftrag endete, spricht doch auch für eine sporadische Nutzung.
Auch müsste nochmals geprüft werden ob der Datum-Uhrzeit-Block auf dem Server die Zonenzeit (MEZ) ausweist oder die Weltzeit (UTC) die dann durch Addition von einer Stunde die amtliche Ortszeit ergibt.
Das wäre ja zur Ermittlung der "Fremdbenutzung" nun auch nicht zu vernachlässigen.
Übrigens kündigt der Verteidiger schon in seiner Erklärung vom 24.9.2017 zur Wiederaufnahmesache an, einen namhaften IT Sachverständigen beauftragt zu haben der den Verurteilten entlasten kann.
Dieses Gutachten wird derzeit aus taktischen Gründen zurückgehalten.