Alice_im_Wl schrieb:Ist verlorene Lebenszeit hier weiter zu diskutieren, solange es keine neuen Erkenntnisse gibt.
Wir können hier ja mal den - recht unwahrscheinlichen - Fall durchspielen, dass der WA-Antrag zulässig und begründet ist. Dann würde gemäß § 370 Absatz 2 StPO das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren des LG Darmstadt wieder aufgenommen, die Rechtskraft des Urteils wäre durchbrochen, und die Hauptverhandlung würde erneuert.
Es wird aber nicht der Reset-Knopf gedrückt, und alles beginnt von vorne, sondern es bleiben natürlich die bisherigen Hauptverhandlungsergebnisse bestehen mitsamt den Ergebnissen der bisherigen Beweisaufnahmen zur IP-Adresse, zur Silencer-Recherche, zu den Schmauchspuren an der Bundeswehrhose, zum Vernehmungsergebnis des Kollegen bezgl. dessen Beobachtung zur Zerstörung des ArbeitsPC durch AD, dem BKA-Gutachten zum Selbstbau-SD, zu den Spuren am Tatort, zum Vernehmungsergebnis der Zeugen, die Schüsse am Tatort gehört haben etc.
Die Verteidigung würde aber jetzt natürlich die Gutachten der Herren Winkelsdorf, Càchee und Erbinger neu in den Prozess einführen.
Was würde das LG Darmstadt jetzt machen? Ein Obergutachten einholen? Oder was sonst?