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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

10.08.2018 um 15:11
Die einzige eventuell als neu zu wertende Anknüpfungstatsache „Überschallmunition“ hat keine Bedeutung für die Beweiswürdigung.
Es gibt weder neue Tatsachen noch neue Beweismittel. ich bleibe dabei:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb am 06.08.2018:Heiße Luft und teures Gerede...



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10.08.2018 um 15:18
@Seps13

Schöne Tabelle, danke.

Wegen der Videoclips des BKA-Sachverständigen gehe ich schon deshalb davon aus, dass die vollständig in der Hauptverhandlung angesehen wurden, weil das Urteil nur auf das gestützt werden kann, was Gegenstand der Verhandlung war. Und da wir ja wissen, dass das Urteil - zum Leidwesen mancher user - revisionsfest gewesen ist, wird bei der Beweisaufnahme kein Fehler passiert sein.

Herr Strate schreibt ja auch im WA-Antrag, dass die Strafkammer die Videoclips, soweit er (Strate) es bisher recherchiert habe , nicht vollständig angesehen habe. Also macht Herr Strate da eine vielsagende Einschränkung.


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10.08.2018 um 18:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wegen der Videoclips des BKA-Sachverständigen gehe ich schon deshalb davon aus, dass die vollständig in der Hauptverhandlung angesehen wurden, weil das Urteil nur auf das gestützt werden kann, was Gegenstand der Verhandlung war. Und da wir ja wissen, dass das Urteil - zum Leidwesen mancher user - revisionsfest gewesen ist, wird bei der Beweisaufnahme kein Fehler passiert sein.
Und auch das wird zutreffend sein.

Je mehr ich mich mit dem WA-Antrag beschäftige, desto mehr gewinne ich den Eindruck, dass hier sehr viel manipulative Beeinflussung einfach durch entschlossen vorgetragene Behauptungen und Trugschlüsse betrieben wird. In Wahrheit klammert sich Strate an jeden noch so brüchigen Strohhalm. Mir ist nicht ganz begreiflich, dass einige hier das Urteil mitsamt Beweiserhebung und ausführlicher Beweiswürdigung als grob falsch hinstellen und tatsächlich eine große Chance auf eine andere Entscheidung sehen, weil angeblich handfeste Gegenbeweise geliefert werden. Dem ist nicht so. Hier werden nur Beweise simuliert.


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10.08.2018 um 19:26
In einem weiteren Schreiben an das LG Kassel vom 25.07.18, veröffentlicht auf seiner Homepage, versucht Herr Strate, eine Parallele zu einem Verfahren des LG Köln zu ziehen. Offenbar wurde das LG Köln erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens gezwungen.

In dem vom LG Köln entschiedenen Fall scheint der Täter wegen Mordes verurteilt worden zu sein, weil der Täter mehrere Schüsse auf das Opfer abgegeben und das LG Köln festgestellt hatte, dass der erste Schuss das Opfer in den Rücken getroffen hatte, also von hinten das Opfer angegriffen wurde. Damit hatte das LG Köln anscheinend das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen.

Im WA-Verfahren legte der Verurteilte nach Rechtskraft des Urteils ein Gutachten vor, wonach der erste Schuss von vorne gekommen war, also dann womöglich keine Heimtücke (mehr), kein Mord, sondern milder bestrafte Tat, hier Totschlag. Diese neue Tatsache (erster Schuss womöglich von vorne statt von hinten) sah das Bundesverfassungsgericht, wie ich finde, zutreffend, als hinreichenden Wiederaufnahmegrund an.

Liefert Herr Strate im Fall AD aber eine vergleichbare neue Tatsache? Die mit viel Aufwand erzielte Erkenntnis im Gutachten Winkelsdorf, dass der Bauschaum nicht in einer PET-Flasche gewesen sein konnte, weil die PET-Flasche bei den ersten Schüssen kaputtgegangen wäre, ist mE keine ausreichende neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, die geeignet wäre, zu einem Freispruch oder zu einer Bestrafung von AD nach einem milderen Gesetz zu führen.


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10.08.2018 um 19:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die mit viel Aufwand erzielte Erkenntnis im Gutachten Winkelsdorf, dass der Bauschaum nicht in einer PET-Flasche gewesen sein konnte, weil die PET-Flasche bei den ersten Schüssen kaputtgegangen wäre, ist mE keine ausreichende neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, die geeignet wäre, zu einem Freispruch oder zu einer Bestrafung von AD nach einem milderen Gesetz zu führen.
M.E. schon keine neue Tatsache, weil der gerichtlichen Würdigung eine Sachverständigenprüfung der Haltbarkeit zugrunde lag (da ist die Flasche heil geblieben):

Urteil S. 122: Aufgrund der Tests mit den Originalverschlüssen habe sich vielmehr eindeutig ergeben, dass 10 Schussabgaben hintereinander mit einer derartig einfachen Befestigung durch eine Schlauchschelle unproblematisch möglich seien, ohne dass die mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche abfiele (eigene Anmerkung: oder kaputtgeht)

Urteil S. 125: Bei all diesen Schussabgaben, bei denen der Boden der PET125 Flasche aufgebohrt gewesen sei, sei die Flasche grundsätzlich so geblieben, wie sie ursprünglich zusammengebaut worden sei, nur mit weniger Bauschaum im inneren.

Selbst wenn neue Tatsache, wäre sie nicht geeignet, zu einem Freispruch zu führen, sehe ich auch so (unterhalten wir uns hier eigentlich alleine? ;) )


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10.08.2018 um 20:03
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:(unterhalten wir uns hier eigentlich alleine? ;) )
Sieht so aus.....ist vielleicht ein Schock für viele, dass im jetzigen Stadium nicht (mehr) vorrangig Urteilskritik wichtig bzw. rechtlich von Bedeutung ist, sondern positive oder negative Kritik des WA-Antrages bzw. Erörterung seiner Erfolgschancen. Ab jetzt aber erst mal ohne mich, hab anderes zu tun :-)


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10.08.2018 um 20:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sieht so aus.....ist vielleicht ein Schock für viele, dass im jetzigen Stadium nicht (mehr) vorrangig Urteilskritik wichtig
Wichtig ist es vielen Urteilskritikern schon. Macht aber keinen Sinn hier. Ist verlorene Lebenszeit hier weiter zu diskutieren, solange es keine neuen Erkenntnisse gibt.


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10.08.2018 um 21:25
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:Ist verlorene Lebenszeit hier weiter zu diskutieren, solange es keine neuen Erkenntnisse gibt
Und wenn es neue Erkenntnisse gibt, ist es keine "verlorene Lebenszeit" mehr, hier irgendwelche Beiträge in den virtuellen Raum zu posten? Wo ist der Unterschied? Ist doch alles gleich sinnlos? Oder was für Lebensziele verbindest du mit dem Schreiben hier?


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10.08.2018 um 23:21
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:Ist verlorene Lebenszeit hier weiter zu diskutieren, solange es keine neuen Erkenntnisse gibt.
Wir können hier ja mal den - recht unwahrscheinlichen - Fall durchspielen, dass der WA-Antrag zulässig und begründet ist. Dann würde gemäß § 370 Absatz 2 StPO das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren des LG Darmstadt wieder aufgenommen, die Rechtskraft des Urteils wäre durchbrochen, und die Hauptverhandlung würde erneuert.

Es wird aber nicht der Reset-Knopf gedrückt, und alles beginnt von vorne, sondern es bleiben natürlich die bisherigen Hauptverhandlungsergebnisse bestehen mitsamt den Ergebnissen der bisherigen Beweisaufnahmen zur IP-Adresse, zur Silencer-Recherche, zu den Schmauchspuren an der Bundeswehrhose, zum Vernehmungsergebnis des Kollegen bezgl. dessen Beobachtung zur Zerstörung des ArbeitsPC durch AD, dem BKA-Gutachten zum Selbstbau-SD, zu den Spuren am Tatort, zum Vernehmungsergebnis der Zeugen, die Schüsse am Tatort gehört haben etc.

Die Verteidigung würde aber jetzt natürlich die Gutachten der Herren Winkelsdorf, Càchee und Erbinger neu in den Prozess einführen.

Was würde das LG Darmstadt jetzt machen? Ein Obergutachten einholen? Oder was sonst?


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10.08.2018 um 23:35
Die Staatsanwaltschaft würde ein Gutachten vorlegen, das es mit einem wie auch immer gearteten Zylindrischen Gegenstand eben doch möglich ist

Für Strate ist das Gutachten nur der "Türöffner" zur Wiederaufnahme.
Der Bauschaum am Tatort lässt sich ja nun nicht "wegverhandeln". Genauso wenig wie die Recherche von A.D. s Arbeitsplatz aus.

Er würde bei einer eventuellen Neuen Beweisaufnahme seine Schwerpunkte wohl eher woanders setzten um so etwaige Zweifel aufkommen zu lassen. Vielleicht baut er auch darauf, das dann Zeugen nicht mehr so sicher sind in ihren Aussagen und das Pendel eher in Richtung " Im Zweifel für den Angeklagten" ausschlagen würde.

Ich glaube nicht, das sich die Justiz darauf einlassen wird und denke ein WAV wird von vornherein als unbegründet abgelehnt.

Im Großen und Ganzen sehe ich das Ganze so wie es in der Erwiderung der Staatsanwaltschaft geschrieben wird.
Es kommt nicht auf die Verwendung einer bestimmten PET Flasche an, sondern die Urteilsfindung beruht auf der Annahme der Verwendung von Bauschaum als Schalldämmaterial, so wie es auch auf den Seiten 110 ff. im Urteil beschrieben wurde.


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10.08.2018 um 23:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was würde das LG Darmstadt jetzt machen? Ein Obergutachten einholen? Oder was sonst?
Das LG Darmstadt wäre in dem theoretischen Fall raus aus der Nunmer. Aber was nutzt es zu spekulieren? Wenn es weiter geht, werden hier auch wieder Urteilsgegner diskutieren. (egal wie es ausgeht) Bis dahin jedoch, macht spekulieren, diskutieren, anfeinden, etc. keinen Sinn. Gute Nacht

Alice


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10.08.2018 um 23:50
Neu in den Prozess eingeführte Gutachten zum SD und zur Waffe haben ja nichts mit den sonstigen Beweisergebnisse, also Zeugenvernehmungen, IP-Adresse, Internetrecherchen, Schmauchspuren zu tun. Insoweit sind diese Beweisergebnisse durch die neu eingeführten Gutachten in keinster Weise erschüttert. Das Gericht wird deshalb keinen Anlass sehen, an diesen Punkten weiter aufzuklären, sofern dazu von der Verteidigung nichts mehr kommt.

Vielleicht ist aber mit dem WA-Antrag beabsichtigt, u.a. gerade an diesen Stellen „nachzubessern“. Fragt sich bloß, wie. Mit dem berühmten unbekannten Dritten als Täter?
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:Das LG Darmstadt wäre in dem theoretischen Fall raus aus der Nunmer.
Irrtum. Das LG Darmstadt bliebe drin. Es wäre ja „sein“ altes Verfahren, das wieder aufgenommen würde. Die Sache würde wohl vor einer anderen Kammer des LG Darmstadt verhandelt. Gleichwohl bliebe es, wie das Wort schon sagt, das alte, bisher rechtskräftig abgeschlossene, nun aber „wieder“ aufgenommene Verfahren des LG Darmstadt.


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11.08.2018 um 00:06
PS: ich habe gerade mal § 140a des Gerichtsverfassungsgesetzes gelesen. Danach entscheidet nach erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag immer ein anderes Gericht im wiederaufgenommenen Verfahren.Das kann eine andere Kammer desselben Gerichts sein oder auch ein anderes Landgericht.

Welches Landgericht da zuständig ist, wird im Geschäftsverteilungsplan des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt. Heißt: wenn dort bestimmt ist, dass wiederaufgenommene Verfahren des LG Darmstadt bei einem anderen Landgericht verhandelt werden, gilt das. Es bliebe aber nach wie vor ein altes, mal rechtskräftig entschieden gewesenes und nun „wieder aufgenommenes“ Verfahren (hier des LG Darmstadt) mit den bisherigen dortigen Hauptverhandlungsergebnissen.


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11.08.2018 um 06:08
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Schon mitbekommen?
http://obs-itconsulting.com/GG_05082018.pdf (Archiv-Version vom 10.03.2019)
Ein Kommentar verkneife ich mir ...
"Das rechte Ohr des Täters war nur ca. 30 cm von der Tatwaffe entfernt."
öhm? wie ist der gute herr zu diesen informationen gekommen? hat der zuviel am fliegenpilz geknabbert?


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11.08.2018 um 06:20
Zitat von ISquirrelISquirrel schrieb:"Das rechte Ohr des Täters war nur ca. 30 cm von der Tatwaffe entfernt."
Dass A.D. sich die Waffe ans Ohr gehalten hat, glaub ich auch nicht. Tollpatschig, wie er hier immer dargestellt wird, hin oder her.

Aber gut, dass der Täter "Ohrstöpsel" besaß... Vllt. ja sogar deswegen? Laut war es ja nach Aussage der Frau D. nicht, das Haus gut isoliert und niemand aus der Familie lärmempfindlich.

Aus irgendeinem Grund muss er die Ohrstöpsel doch trotzdem besessen haben? Holt man sich Ohrstöpsel auf Verdacht hin, dass man im späteren Leben lärmempfindlich werden könnte?


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11.08.2018 um 07:03
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Aus irgendeinem Grund muss er die Ohrstöpsel doch trotzdem besessen haben?
hmm...bundewehr? wir konnten die gehörschutzstopfen samt dem feschem olivgrünen 'designer-etui' nach beendigung der dienstzeit mit nach hause nehmen...
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Holt man sich Ohrstöpsel auf Verdacht hin, dass man im späteren Leben lärmempfindlich werden könnte?
wenn du das 'spätere leben' als sylvester definiertst wäre dies durchaus möglich...*g*


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11.08.2018 um 07:05
Zitat von ISquirrelISquirrel schrieb:"Das rechte Ohr des Täters war nur ca. 30 cm von der Tatwaffe entfernt."
öhm? wie ist der gute herr zu diesen informationen gekommen? hat der zuviel am fliegenpilz geknabbert?
Ich schrieb es ja bereits: Der war anscheinend dabei, was der so alles weiß. ;)


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11.08.2018 um 07:10
Zitat von ISquirrelISquirrel schrieb:hmm...bundewehr? wir konnten die gehörschutzstopfen samt dem feschem olivgrünen 'designer-etui' nach beendigung der dienstzeit mit nach hause nehmen...
Ich meine mich zu erinnern, er hätte die Dinger von der Arbeit mitgenommen? Kann mich aber auch irren.
Zitat von ISquirrelISquirrel schrieb:wenn du das 'spätere leben' als sylvester definiertst wäre dies durchaus möglich...*g*
Glaub ich nicht. Ein treusorgender Familienvater guckt doch mit den Kindern Feuerwerk :)


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11.08.2018 um 07:56
@Andante

Woher nimmst du die Erkenntnis, dass im Falle der Wiederaufnahme nur das alte Verfahren fortgesetzt wird? M.E. müsste die neue Kammer die Beweisaufnahme komplett neu durchführen, alles andere widerspräche schon den Grundsätzen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit, denn die Richter waren am Erstverfahren ja nicht beteiligt. Also auch alle Zeugenvernehmungen zu anderen Komplexen als Bauschaumschalldämpfer.
Auch durchbricht der Wiederaufnahmebeschluss die Rechtskraft, irgendwelche Feststellungen gibt es dann also nicht mehr und es würde wieder die Unschuldsvermutung gelten. Aus dem Grund werden die Wiederaufnahmegründe ja auch so restriktiv gehandhabt.

Natürlich wird nicht so getan als gäbe es das Ausgangsverfahren nicht. Widersprüche zu damaligen Zeugenaussagen können z.B. vorgehalten werden. Ggf. auch mal ein Protokoll verlesen werden.

Insofern hat @Nightrider64 wohl mit seiner Annahme zur etwaigen Strategie nicht Unrecht.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Er würde bei einer eventuellen Neuen Beweisaufnahme seine Schwerpunkte wohl eher woanders setzten um so etwaige Zweifel aufkommen zu lassen. Vielleicht baut er auch darauf, das dann Zeugen nicht mehr so sicher sind in ihren Aussagen und das Pendel eher in Richtung " Im Zweifel für den Angeklagten" ausschlagen würde.



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11.08.2018 um 09:51
@abgelenkt

Es kommt darauf an, was in der neuen Hauptverhandlung vorgebracht würde, was also in Widerspruch zu den bisherigen Ergebnissen steht. Das kann ja durchaus mehr sein, als zunächst an Wiederaufnahmegründen vorgebracht wurde, und wird dann neu aufgeklärt. In Ausnahmefällen ist es aber schon vorgekommen, dass trotz Anordnung der Wiederaufnahme keine neue Hauptverhandlung stattfand, weil die Beweislage eindeutig war. Das sind aber, wie gesagt, Ausnahmefälle.

Im Fall AD müsste man realistischerweise davon ausgehen, dass es auch in einer erneuerten Hauptverhandlung bei den Schmauchspuren, der IP-Adresse etc. bliebe, sofern die Verteidigung da keine Angriffspunkte hätte.


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