christian01 schrieb:Mir geht es darum das sehr viele einzelne Aspekte dieses Fall, insbesondere das Motiv betreffend (m.E.) maximal zu seinem Ungunsten/Lasten ausgelegt wurden und in dem einem oder anderen Detail für mich nicht zwingend sind. Das es Lärmbelästigungen gab ist ja nicht strittig und wurde auch nicht verneint. Vielmehr gibt es hier ja auch zahlreiche andere Zeugen hierfür. Inwieweit allerdings nächtlicher Lärm durch die Nachbarn bis in die Phase kurz vor der Tat tatsächlich vorkam und ihn bzw. seine Familie am Schlaf hinderte ist nicht erwiesen. Das wäre aber m.E. zwingend und nötig schlussendlich sozusagen am Kulminationspunkt des Geschehens den Willensbeschluss zu fassen JETZT (endlich) diese folgenschwere und auch risikoreiche Tat zu wagen bzw. durchzuführen um das Problem zu lösen.
Das ist endlich mal empathisch gedacht! Danke! Ich finde, der Lärm, der von der Familie T. ausging, erklärt die Tat nicht ausreichend.
Die Lärmbelästigung ist das Eine, ein Motiv für einen Mord ist etwas ganz Anderes. Letztlich stellt das Gericht zwar die Indizien für Lärm fest, der von den Opfern ausging, aber sind das zugleich Indizien für ein Mordmotiv?
Man kann nun sagen, in einem Indizienprozess - ohne Geständnis - kann man nicht in den Kopf des Täters blicken. Man sucht objektive Anhaltspunkte, der Lärm kann einer sein. Aber es bleibt ein sehr banaler. Und damit ist das Mordmotiv noch nicht erwiesen. Denn Millionen von Menschen sind mit Lärm konfrontiert, ohne ihre Nachbarn umzubringen. Da muss noch mehr dazu kommen. Da ist vielleicht etwas kulminiert, da gab es einen Tropfen, der ein Fass zum Überlauf gebracht hat - was auch immer. Vielleicht war es gar nicht mal der Lärm, sondern die psychologische Störwirkung, die die Familie T. insgesamt ausgestrahlt hat, vielleicht ein pathologischer Hass.
Wenn Herr D. der Täter war, gibt es hinsichtlich des Motivs noch viel, was wir nicht kennen.
Deus_Ex_Machin schrieb:Einen durchschnittlichen Nachbarn, der mit einem derart gewaltigen Verbrechen konfrontiert wird, interessiert es nicht, wie Mantrailing funktioniert. Er hofft, sofern er unschuldig ist, lediglich darauf, dass der Täter gefasst wird.
So argumentiert vielleicht ein Ankläger. So argumentiert das Gericht mit seiner bekannten Zirkelschlusslogik. Weil Herr D. der Täter sei, habe er diese Aussage deshalb so gemacht. Aber isoliert betrachtet letztlich eine haltlose Behauptung ohne jeden empirischen Ansatzpunkt. Eine Tatsachenmeinung.
Deus_Ex_Machin schrieb:Darsow selbst erzählte von massiver Lärmbelästigung bei seiner Aussage noch als Zeuge. Bevor der Einwand kommt, dass genau dies gegen seine Täterschaft spreche: Nein. Durch diese Angaben wollte er den Ermittlern weismachen, dass die Opfer viele Feinde hatten.
So kann man - muss man aber nicht - das sehen. Es bleibt der objektive Widerspruch, dass der Täter damit quasi sein Mordmotiv preisgeben musste. Das ist ein nicht unerhebliches Risiko aus Sicht des Täters. Hätten da nicht auch andere Hinweise ausgereicht?