Also ich finde es völlig irrelevant und auch völlig geschmacklos, wenn hier diskutiert wird, ob eine schwerst geistig behinderte Frau, der dazu noch im Schlaf ins Gesicht geschossen wurde nun in der Lage gewesen hätte sein müssen einen Telefonhörer abzunehmen, die Zahl der Täter sicher zu benennen oder ein Telefonat zu führen.
Was soll daraus geschlußfolgert werden was den Mörder Andreas Darsow entlasten sollte?
Das Gericht hat nicht grundlos auf die Vernehmung von Astrid verzichtet, nachdem ein sachverständige Mediziner festgestellt hat, das keine verlässliche Aussage von ihr zu erwarten ist
Die absolute "Höhe" ist dann diese Aussage:
Ma_Ve schrieb:Hätte sie einen Anruf entgegen genommen wäre es für den/die Täter das sichere Zeichen gewesen das sie nicht tot ist. Dann wären der/die Täter zurück gekommen.
Wie kommt man den auf so etwas?Das ist gelinde gesagt eine vollständig irrige und auch völlig falsche, unlogische Argumentation.
Der Täter war längst nicht mehr im Haus.
Ich denke das sollte jetzt hier beendet werden, aus dem Verhalten der schwerst behinderten, schwerst angeschossenen und sicherlich schwerst traumatisierten Frau irgend welche Schlüsse ziehen zu wollen